Wer diesen Blog schon länger verfolgt, der sollte eigentlich im Bilde sein. Auf die Lupe oben rechts klicken und „Buback“ eingeben reicht. Da sind wirklich alle Infos, die man braucht, um den Fall beurteilen zu können. Von Udo Schulzes Buch bis hin zu Bubacks Buch, von manipulierten Zeugen, von weggeschobenen Zeugenaussagen (durch BAW und BKA), wer da auf dem Motorrad sass und schoss, nämlich eine sehr zierliche Person, eine Frau (Becker) wie man die Beweise entsorgte, das Haargutachten im Motoradhelm, das Fluchtauto, wie man damals sofort, noch am selben Tag anfing zu manipulieren, und warum das geschah.
Es ist eigentlich ganz einfach: Um eine V-Frau (Verena Becker) zu schützen, die man vor ihrer Freipressung 1975, also schon mindestens 2 Jahre vor ihrem 3-fach Mord in Karlsruhe an Buback und seinen 2 Begleitern angeworben hatte, um die RAF zu infiltrieren, bzw. um Bescheid zu wissen… und zu steuern?
Wer war die schützende Hand? Nun, die muss recht weit oben in der Nähe des Kanzlers gesessen haben, oder ganz weit oben im „Parallelgeheimdienst der CDU/CSU“ (siehe das Buch von Stefanie Waske dazu), wir kennen sie nicht. Ihre Helfer sind aber bekannt: BKA-Vize Boeden, der dann VS-Präsident beim BfV wurde, und GBA Rebmann, Bubacks Nachfolger im Amt.
Prof. Dr. Michael Buback hat ein lesenswertes Interview gegeben, bei den Nachdenkseiten:
Buback) und Georg Wurster (Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft) nicht stimmen kann. Das Interview führte Marcus Klöckner.
Der Titel ist zwar zum Gähnen, geradezu abschreckend, und auch der vorangestellte Kommentar ist entbehrlich.
Das Interview selbst ist es jedoch nicht. Auszüge:
Interview
Mein Eindruck ist: Die Einhaltung von schützenden Zusagen wird als höheres Gut eingestuft als die Klärung von Morden“
Herr Buback, Sie setzen sich seit Jahren intensiv mit dem Mord an Ihrem Vater und seinen Begleitern auseinander. Wissen Sie mittlerweile, wer die tödlichen Schüsse von dem Motorrad an jenem 7. April 1977 abgefeuert hat?
Ich denke schon. Wer meine Einschätzung genauer erfahren möchte, kann im Internet in meinem Schlussvortrag „Plädoyer Michael Buback“ zur Verhandlung gegen Verena Becker nachlesen, dass sie nach meiner Überzeugung überführt ist, an der Ausführung des Karlsruher Attentats unmittelbar und aktiv beteiligt gewesen zu sein.
Schwurbelpapst Prof. Dr. Buback will sagen, traut sich aber doch nicht so richtig, Verena Becker habe geschossen. Sie sass hinten auf dem Motorrad, zierliche Person, von 25 Augenzeugen beschrieben.
Inzwischen ist klar, dass von den insgesamt drei Personen, die wegen des Karlsruher Verbrechens zu Lebenslänglich verurteilt worden sind, keine am Tatort unmittelbar an der Durchführung der Morde beteiligt war. Anders ausgedrückt, die tatsächlichen Mörder sind nicht als Mittäter verurteilt worden und dieser sehr bedrückende Sachverhalt wird sich nicht mehr ändern.
Das ist exakt dasselbe wie beim Oktoberfest-Attentat 1980 und wie beim NSU. Die Wahrheit wird es nicht in die Geschichtsbücher schaffen.
Das liegt daran, dass der Tiefe Staat ab dem Tattag die Ereignisse verfälschend eingreift, jedes Mal wenn er meint, seine Leute oder die seiner Verbündeten schützen zu müssen.
Schützende Hand… es werden dann IMMER falsche Spuren gelegt…
Im Fall Buback:
Nach unserer nächtlichen Rückkehr hörten wir am Folgetag, dem Karfreitag 1977, in den Abendnachrichten, dass drei Männer: Günter Sonnenberg, Knut Folkerts und Christian Klar dringend verdächtig seien, das Attentat begangen zu haben.
Die wurden dann ja auch verurteilt dafür, waren aber gar nicht am Tatort. V-Frau Verena Becker und Stefan Wisnewski waren „raus“.
Die Information, die ich von Peter Boock erhielt, war dramatisch, sodass ich sie zunächst nicht glauben konnte und wollte. Er sagte mir nämlich, weder Knut Folkerts noch Christian Klar seien unmittelbar tatbeteiligt gewesen.
Boock hat aber immer noch gelogen, als er Verena Becker in Schutz nahm, die habe das Motorrad nur nach Karlsruhe gebracht, aber nicht geschossen. Das sagt Buback NICHT.
Von den inzwischen über 20 Augenzeugen, die berichtet haben, dass eine Frau hinten auf dem Tatmotorrad gesessen und geschossen hat, wurde keinem Verena Becker gegenübergestellt, obwohl es Hinweise auf ihre Täterschaft gab. Sie und Günter Sonnenberg führten bei ihrer Verhaftung in Singen – vier Wochen nach dem Attentat – die Karlsruher Tatwaffe mit sich und einen Suzuki-Schraubendreher, wie er als einziges Werkzeug im Bordset des Tatmotorrads fehlte.
Dann sind Sie auch noch auf eine Schuhspur gestoßen.
Ja. Neben dem direkten Weg vom Abstellort des Tatmotorrads zum Fluchtwagen sicherte die Karlsruher Polizei am Tattag eine frische Schuhspur. Es dauerte fast 600 Tage, bis das mit der Untersuchung beauftragte BKA dem Generalbundesanwalt mitteilte, dass die im Abdruck erkennbare Zahl 40 die Schuhgröße bezeichnet. Sie passt nicht zu Männern von wenigstens 1 Meter 80. Verena Becker aber trug bei ihrer Verhaftung in Singen Sportschuhe der Größe 40. Diese Sportschuhe wurden an einem nicht aktenkundig gemachten Termin vernichtet. Um ein viertes Beispiel zu nennen: Der kurz nach dem Verbrechen sichergestellte Fluchtwagen der Attentäter ist spurlos verschwunden. Darin hätte man später, nach Verfügbarkeit der Methode, aussagekräftige DNA-Spuren auffinden und analysieren können.
Wie blöd muss man sein um NICHT zu wissen, dass Zahlen auf Schuhsohlen die Grösse des Schuhs bezeichnen? Wozu braucht man dazu ein BKA-Gutachten? Auf dass man 1,5 Jahre wartet?
Sorry, wir reden ja von der Vertuscher-Behörde GBA… dann passt das alles, und ist konsequent.
Kann es sein, dass Wisniewski der Schütze war?
Nein. Allein aufgrund von Wisniewskis Größe, die wir selbst im Stuttgarter Verfahren beurteilen konnten, ist auszuschließen, dass Wisniewski hinten auf dem Motorrad saß. Die falsche Aussage half offensichtlich, dass Verena Becker trotz ihrer Verurteilung zu Lebenslänglich – wegen des Verbrechens in Singen – nur gut neun Jahre in Haft war und dann von Präsident von Weizsäcker – bei Befürwortung durch Generalbundesanwalt Rebmann – begnadigt wurde.
Und die Begründung ist geheim. Kürzestes lebenslänglich aller Zeiten, für Verena Beckers getreue Spitzeldienste in den Lagern der RAF im Nahen Osten, und sie wurde 30 Jahre lang wegen dem Bubackmord nicht angeklagt. Beihilfe statt 3-fach Mord, so das Urteil 2012. Lächerliche Anklage, wie beim NSU, lächerliches Urteil…
Was hat sich denn nun nach dem Prozess noch getan? Zu welchen Erkenntnissen sind Sie gekommen?
Wenn man weiß, dass die Angeklagte geheime Informantin des Verfassungsschutzes war, lassen sich die vielen offenen Fragen beantworten und die zunächst unerklärlichen Mängel verstehen. Wir konnten es zunächst lediglich nicht einordnen, dass Generalbundesanwalt Kurt Rebmann, nachdem ihn der Verfassungsschutz von der sehr umfangreichen Aussage einer Quelle, zweifellos Verena Becker, informiert hatte, kein Ermittlungsverfahren gegen Stefan Wisniewski aufnahm, denn dieser ist im Vermerk zur Quellenaussage als Karlsruher Schütze genannt. Anders als der Verfassungsschutz hat der Generalbundesanwalt die Pflicht zur Strafverfolgung.
Welche Erklärung haben Sie für diesen Punkt?
Es existieren bereits seit 1973 und – in eventuell modifizierter Form – wohl noch heute gültige Richtlinien für die Zusammenarbeit der Geheimdienste mit Staatsanwaltschaft und Polizei. Danach können die Geheimdienste in Staatsschutzangelegenheiten die Ermittler zum Innehalten bei ihrer Tätigkeit bewegen. Dies gilt besonders dann, wenn geheime Mitarbeiter der Dienste Beschuldigte, Zeugen oder sonst am Verfahren Beteiligte sind. Diese Richtlinien können in größeren Bibliotheken im „Handbuch des Verfassungsschutzrechts“ von Bernadette Droste nachgelesen werden.
Das ist die schützende Hand des Tiefen Staates, ohne die auch andere Staatsschutz-Prozesse nicht verstehbar sind. Siehe NSU…
An welchen Stellen wurde Ihrer Meinung nach die „schützende Hand“ sichtbar?
Sehr auffällig ist, dass die zahlreichen Hinweise auf eine Frau auf dem Motorrad keine Wirkung entfalteten. So wurden den Augenzeugen, die eine Frau auf dem Motorrad gesehen hatten, zwar männliche Tatverdächtige gegenübergestellt, aber nicht Verena Becker. Auch wurden sie nicht zu den damaligen zwei Verfahren, gegen Folkerts sowie gegen Mohnhaupt und Klar, als Zeugin geladen. Zudem verwundert, dass die Justiz eine Tatbeteiligung von Verena Becker ausschließt, obwohl der Senat im Urteil 2012 nicht feststellen konnte, wer die Täter sind. Als weiterer Hinweis ist die Ausspähung von Franz Josef Strauß durch Verena Becker früh im Jahre 1977 anzusehen. Dass sie stattgefunden hat, ist durch die Angaben aller drei Kinder von Franz Josef Strauß, seiner Ehefrau, eines Beamten des Bayerischen Landeskriminalamts und durch einen Eintrag in dem bei Verena Beckers Verhaftung im Mai 1977 sichergestellten Notizkalender belegt. Diese Ausspähung und die Entdeckung der zu diesem Zweck angemieteten konspirativen Wohnung wurden damals erstaunlicherweise nicht publik gemacht.
Welche Lehren ziehen Sie für sich aus all dem, was Sie bei Ihren eigenen Recherchen erlebt haben?
Verfahren gegen Personen, die mit dem Geheimdienst kooperiert haben, sind äußerst belastend für die als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer. Es erscheint mir nicht empfehlenswert, sich als Angehöriger auf solche Verfahren einzulassen. Mein Eindruck ist: Die Einhaltung von schützenden Zusagen wird als höheres Gut eingestuft als die Klärung von Morden. Diese Erkenntnis ist bitter, da gegenüber den Angehörigen – auch von höchster Stelle – stets beteuert wird, man stehe auf ihrer Seite und verlange restlose Aufklärung.
Alles richtig, Herr Buback, die Antifa, die Antifa-Nebenklageriege, die Medien, Herr Binninger, Frau Pau etc. würden ihnen zustimmen.
Die Lenkung von Terroristen hin zu „erwünschten Zielen“ verhindert jedoch nachhaltig die Aufklärung von Terror, und erzwingt die schützende Hand. Immer wieder, seit 50 Jahren… siehe Schorlaus Krimi zum NSU, wie soll denn der Staat gegen sich selbst ermitteln, ohne unabhängige Staatsanwälte, ohne eine unabhängige Justiz, vor ausgesuchten Staatsschutzsenaten anstatt freier Richter?
Schon erstaunlich, dass die systemische Kritik (fehlende Gewaltenteilung in der BRD) beim Buback immer so zahm daherkommt.
Trauerspiel
Egal ob Identitäre Bewegung oder NGOs – sie tummeln sich vor Ort, weil die Politik der EU bis heute nicht in der Lage ist, eine klare Antwort auf die Armutsmigration über das Mittelmeer zu geben.
Beide Gruppierungen sind Symptome des gleichen Problems.
Es wird allerhöchste Eisenbahn, dass die Politik, und damit die europäischen Staaten mitsamt deren Marinen wieder das Heft des Handelns im Mittelmeer übernehmen und dem Spuk der privaten Organisationen jedweder Couleur ein Ende setzen.
Italien geht da – gemeinsam mit der lybischen Küstenwache – meines Erachtens gerade einen vorbildlichen Weg. Die EU wäre gut beraten, diesen Weg mitzugehen.
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