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Was steht in der NSU-Anklageschrift? Lesen Sie es doch einfach nach!

Wenn Sie wissen wollen, was in der immer noch unveröffentlichten Anklageschrift des NSU-Prozesses in München steht, dann haben Sie 2 Möglichkeiten:

– inoffizielle Kanäle nutzen, um die fast 500 Seiten zu lesen:

anklage zwickau

Die Anklageschrift des Generalbundesanwalts hat 488 Seiten mit mehr als 1600 Fußnoten, die gesamte Prozessakte umfasst etwa dreihunderttausend Blatt.

– Stubergers 1. NSU-Buch lesen, da wird die Anklage seitenweise zitiert. Dutzende Seiten, eher Hunderte Seiten, das nennt man im Juristendeutsch wohl  „Verbotene Mitteilungen aus Gerichtsverfahren nach § 353 d StGB“, der gilt natürlich nicht bei „BRD-konformen Journalisten“ wie Stuberger, Aust und Laabs, der gilt nur bei „NSU LEAKS“, die der Sicherheitsapparat nicht kontrollieren kann. Es gibt „erlaubtes“ und „strafbares“ Mitteilen aus Gerichtsverfahren. Bei „strafbar“ ermitteln Staatsanwaltschaft Heilbronn, das LKA Stuttgart und die Bundesanwaltschaft samt BKA, das „Operative Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus Sachsen“ unter Merbitz versucht Leute einzuschüchtern, bei „erlaubt“ passiert exakt nichts.

Die ganze Lächerlichkeit des BRD-Repressionsapparates zeigt sich durch Ermittlungsverfahren gegen den AK NSU, während den „Lieblingen des Apparates“ rein gar nichts passiert. So geht Ungleichheit vor dem Gesetz, zu allen Zeiten ein todsicherer Indikator für die Abwesenheit von Recht, welches beliebig gebeugt wird, wenn die „Guten bzw. die Konformen“ dagegen verstossen.

Lesen wir Stuberger:

stuberger nsu

anklage kopf

Es folgt seitenweise die unveränderte Anklageschrift, allerdings ohne die Fußnoten, welche die Fundstellen in den Ermittlungsakten angeben.

Die Anklage:

1. Die deutsche Staatsangehörige Beate Z s c h ä p e, geboren am 2. Januar 1975 in Jena, ledig, zuletzt wohnhaft in 08058 Zwickau, war in dieser Sache festgenommen worden am 8. November 2011 und seit dem 9. November 2011 ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Zwickau vom 7. November
2011 , seit dem 13. November 2011 aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom selben Tag, seit ihrer Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt Chemnitz am 13. November 2011 in der Justizvollzugsanstalt Köln.

2. Der deutsche Staatsangehörige Andre E m i n g e r, geboren am 1. August 1979 in Erlabrunn, verheiratet, wohnhaft, in 08060 Zwickau aufgrund des Haftbefehls des Ermitt-lungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. November 2011 in dieser Sache am 24 . November 2011 verhaftet und seit diesem Tag bis zum 14. Juni 2012 in Untersuchungshaft
in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Mai.

3. Der deutsche Staatsangehörige Holger G e r 1a c h, geboren am 14. Mai 1974 in Jena, wohnhaft in 31867 Lauenau, vorläufig festgenommen am 13. November 2011 und aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 14. November 2011 , ersetzt durch den Haftbefehl des  Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Februar 2012 – in dieser Sache bis zum 25. Mai 2012 in Untersuchungshaft, zuletzt in der JVA Sehnde.
4. Der deutsche Staatsangehörige Garsten S c h u 1z e, geboren am 6. Februar 1980 in Neu Delhi/Indien, ledig, in dieser Sache festgenommen am 1. Februar 2012 aufgrund
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 31 . Januar 2012 und seitdem bis zur Aufhebung des Haftbefehls durch Beschluss des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2012 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln gewesen.

Dieser Angeklagte hatte sich dazu bereiterklärt, bei den Ermittlungen gegen den NSU zu helfen und als Zeuge der Anklage („Kronzeuge“) aufzutreten. Darum nannte der Generalbundesanwalt auch dem Gericht nicht die Adresse des Angeklagten , der mit behördlicher Hilfe irgendwo versteckt
leben durfte. Es hießt dazu „zu laden über das Bundeskriminalamt – ZD 36 -, 53338 Meckenheim“.

5. Der deutsche Staatsangehörige Ralf W o h 11e b e n, geboren am 27. Februar 1975 in Jena, verheiratet, letzter gemeldeter Wohnsitz in 07749 Jena, in dieser Sache festgenommen am 29. November 2011 in Jena und seit diesem Tag aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 28. November 2011, neu gefasst durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2012 und abgeändert durch Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 14. Juni 2012, ununterbrochen in Untersuchungshaft, zunächst
in den Justizvollzugsanstalten Wuppertal-Vohwinkel und Tonna und seit dem 4. Oktober 2012 in der Justizvollzugsanstalt München.

Beate Zschäpe klagte der Generalbundesanwalt an, in Nürnberg, Zwickau und in anderen Orten ab einem unbekannten Zeitpunkt nach dem 26. Januar 1998, spätestens jedoch ab dem 18. Dezember 1998 bis zum 4. November
2011 , durch 27 rechtlich selbständige Handlungen gemeinschaftlich mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe
Böhnhardt und Uwe Mundlos handelnd in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen einen Menschen getötet zu haben, davon in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, und dabei zugleich eine andere Person mittels einer Waffe und einer das Leben
gefährdenden Behandlung durch einen hinterlistigen Überfall mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben, in zwei Fällen durch Sprengstoff eine Explosion herbeigeführt und durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen verursacht zu haben und jeweils durch dieselbe Handlung, in einem Fall in 22 tateinheitlichen Fällen, eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls und einer das
Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben und, in einem Fall wiederum in 22 tateinheitlichen Fällen, versucht zu haben, einen Menschen heimtückisch und aus niederen Be-
weggründen mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten , in einem Fall als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung
von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wobei ein anderer Beteiligter eine andere Person in die Gefahr des Todes gebracht hat, und zugleich versucht zu haben, durch die räuberische Erpressung einen Menschen aus Habgier und zur Verdeckung einer anderen Straftat zu töten , in zwei Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder
Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, in zehn Fällen als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, davon in vier Fällen zugleich als Mitglied
einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben durch jeweils dieselbe Handlung einen Menschen rechtswidrig zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt und dadurch dem Vermögen eines anderen Nachteil zugefügt zu haben, um sich und einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, durch zwei rechtlich selbständige Handlungen versucht zu haben, als Mitglied einer Bande durch Verwendung einer Waffe mit
Gewalt gegen eine Person und unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht
wegzunehmen , die Sache sich und einem Dritten rechtswidrig zuzueignen und in einem Fall durch dieselbe Handlung versucht zu haben, einen Menschen zur Verdeckung einer
anderen Straftat zu töten, und sich in allen 27 Fällen jeweils tateinheitlich als Mitglied an einer Vereinigung beteiligt zu haben, deren Zwecke und deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Mord (§211 StGB) und gemeingefährliche Straftaten in dem Fall des § 308 Abs. 1 und 2 StGB zu begehen , die bestimmt sind , die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern , und durch ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen können , durch eine weitere rechtlich selbständige Tat ein Gebäude und eine Räumlichkeit, die dem zeitweisen Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt und durch Brandlegung zeitweise zerstört und dabei in der Absicht gehandelt zu haben, eine andere Straftat zu verdecken, und in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen  versucht zu haben, durch die Brandstiftung einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zur Verdeckung einer Straftat zu töten.

Alles klar? Für Leser, die noch keine Anklageschrift gelesen haben, muss ich wohl erklären: So liest sich eine Anklage für einen Strafprozess, wobei ich rechtliche Hinweise, Aktenzeichen und Fundstellen weggelassen habe, damit sich der Text für Nichtjuristen etwas besser liest

Alles kein Problem, § 353 d StGB ist ein Popanz, der nur für Manche gilt, und nicht etwa für alle.

Wer gleich zu Beginn seinen Kotau macht, der hat nichts zu befürchten:

stu1 stu2 stu3 stu4

Es ist auch bekannt, wer die Saalhocker sind, die Stuberger mit den nötigen „Insideransichten“ versorgen. Es sind Personen, die er erwähnt, und solche, die er nicht erwähnt.

stu5

Nicht erwähnt wird „Terrorholger“ aus dem GEZ-Stadel, Diemers grösster Fan, und für wen die „privaten Prozessmitschreiber“ tätig sind, das ist noch nicht ganz raus. Da gibt es staatliche wie private potentielle Auftraggeber als Möglichkeiten, muss man sehen…

stuberger

Seine strafbefreienden Kotau hat Stuberger jedenfalls recht ordentlich hingelegt. Applaus! Tiefer geht kaum. Die Staatsräson NSU applaudiert.

Morgen geht es weiter…

Vorverurteilungen und eine politsche Farce: Unabhängige Justiz Teil 2

Recht interessante Lektüre ist Stubergers Buch über seine Saalhockerei beim RAF-Prozess. Insbesondere die Beeinflussung der Medien durch die Politik, angeblich bis hinauf zum Bundeskanzler Helmut Schmidt, und die Kronzeugen-Problematik, wo mutmassliche Mörder ungestraft davon kamen, und das durch Sperrung von Akten.

Zum NSU-Prozess will Stuberger 3 Bücher schreiben, und das 1. ist schon da:

stuberger nsu

Bevor wir dort einsteigen, 2 Rezensionen von Stuberger zu NSU-Büchern:

Buch Nr. 1:

geheimsache

http://www.amazon.de/gp/product/3863510860/ref=s9_simh_gw_p14_d0_i1?pf_rd_m=A3JWKAKR8XB7XF&pf_rd_s=desktop-1&pf_rd_r=16MEPWDXH6ZE4Q1CYH0E&pf_rd_t=36701&pf_rd_p=585296347&pf_rd_i=desktop

Stuberger schreibt dazu:

18 von 26 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich

Von Ulf G. Stuberger am 13. Juni 2014

Format: Kindle Edition

Eigentlich wäre es eine verdienstvolle Sache, die Verstrickungen um die terroristische Vereinigung „NSU“ aufzudecken, über die seit Mai 2013 in München zu Gericht gesessen wird. Weil der Strafprozess das ebenso wenig leisten wird wie Untersuchungsausschüsse von Parlamenten, ist eine Lücke entstanden. Die will dieses Buch füllen – und scheitert.
Die Autoren behaupten gleich zu Beginn, die Anklage gegen die Rassisten, die sich wegen zehnfacher Morde zu verantworten haben, sei auf politischen Druck hin „in möglichst kurzer Zeit“ gezimmert worden. Darum stehe sie „auf wackligen Füßen“. Wenn man diesen Maßstab der Autoren auf ihr eigenes Buch anwendet, gilt dasselbe.
Zwar verspricht das Inhaltsverzeichnis viel. Man erwartet Aufklärung über ein „braunes Netzwerk im Ländle“, womit Baden-Württemberg gemeint ist, eine „vertuschte FBI-Spur“ ebenso wie „staatliche Aufbauhilfe“ für die rechtsradikalen Terroristen und Beweise für den „Sieg der Geheimdienste über Parlament und Öffentlichkeit“ – und wird enttäuscht. Zwar werden alle diese Themen abgehandelt. Aber es gibt für keine der darin enthaltenen Vermutungen und Behauptungen Belege. Das Buch enthält weder ein Register noch Quellenangaben oder gar ein Verzeichnis der Literatur, die die Autoren benutzt haben. Allein dadurch ist es fast unbrauchbar geworden.
Der übrigbleibende Wert besteht darin, dass eine Reihe von Journalisten ihre Meinungen nicht in Form von Medienbeiträgen sondern zwischen zwei Buchdeckeln verbreiten. Das ist auch etwas, wird aber dem eingangs erwähnten Anspruch nicht gerecht. Die 488seitige, nach Ansicht der Autoren dieses Buches „zusammengezimmerte“ Anklageschrift des Generalbundesanwalts ist dagegen mit 1654 Fußnoten, einer 77seitigen Liste mit 320 Beweismitteln und einer 29seitgen Anlage versehen.

Das könnte man als einen Verriss bezeichnen. Der Müll von Förster, Moser und Nübel wird klar entlarvt als das was er ist: Schwachsinn.

Natürlich hat einer der Autoren auch geantwortet: Frank Brunner…

Frank Brunner meint:

In der 3-Sat-Sendung „Kulturzeit“ vom 11. Juni 2014 werden einige der neuen Details aus „Geheimsache NSU“ inklusive der Belege gezeigt. Man muss also nicht einmal das Buch lesen, um das zu registrieren. In der Abmoderation des Beitrags sagt die Moderatorin: „Nach der Veröffentlichung sieht die Politik Aufklärungsbedarf, sogar über einen neuen parlamentarischen Untersuchungsausschuss wurde bereits diskutiert“. Damit dürfte alles gesagt sein über Fakten, Informationswert und Quellenlage.

Brunners Märchenerzählung zum Polizistenmord Heilbronn ist der letzte Schrott. Durch die Aktenleaks ist das auch jedem klar geworden, dass es Schrott ist.

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2. Buch:

zelle

http://www.amazon.de/Die-Zelle-Rechter-Terror-Deutschland/dp/3498020056/ref=cm_cr_pr_product_top

98 Cent sind für soviel NSU-Fiction wirklich zuwenig, der Insider lacht sich bei der Lektüre fast kaputt, das sollte sich auch im Preis widerspiegeln, dieses Vergnügen.

E-Buch „die Zelle“ 1. Auflage von Juni 2012

Am sonnigen 7. Juli 2007 erreichen drei junge Menschen die Insel Fehmarn. Ihr vollgepackter blauer VW-Bus passiert die Schranke zum Campingplatz….
Im VW-Van liegen vermutlich die beiden Dienstwaffen Heckler & Koch P 2000 von Kiesewetter und ihrem Kollegen. Die Polizeipistolen hat das Trio wahrscheinlich in der Innenverkleidung des Wohnmobils so gut versteckt wie ihre politische Gesinnung während der Ferienzeit.

S. 221

Schon allein das ist Schwachsinn hoch drei.

A4 nach Eisenach
………………

Was noch niemand weiß: Hinter der Verkleidung des Innenraums haben die Männer ein Waffenarsenal in dem Fahrzeug versteckt. Zwei-9-Millimeter-Pistolen Heckler & Koch P2000;……..
S. 248

Herrlich, wie die lügen…

Stuberger schreibt dazu:

8 von 16 Kunden fanden die folgende Rezension hilfreich
2.0 von 5 Sternen Fiktive Vorverurteilung, 10. November 2012
Mit diesem Titel ist ein sehr spannendes erzählendes Sachbuch vorgelegt worden. Den drei Anführern der terroristischen Vereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund/NSU“ kommt der Leser sehr nah. Man hat den Eindruck, neben den handelnden Personen zu laufen, kann sich plastisch vorstellen, was geschehen ist und sich einfühlen in die Welt der Täter und Opfer. Darum ist der Titel sehr empfehlenswert, leider kann das nicht ohne Anmerkungen stehen bleiben. Erstens verwenden auch diese Autoren teilweise die ihre Taten rechtfertigende Sprache von Terroristen. Deren Morde werden häufig „Hinrichtung“ oder „Exekution“ genannt. Das aber ist die staatlich legitimierte Tötung eines Menschen nach einem Gerichtsurteil, wie es in Ländern gehandhabt wird, wo die barbarische Todesstrafe immer noch nicht abgeschafft ist. Viele Terroristen, auch die RAF, bezeichneten ihre Morde als „Hinrichtung“, um sie als quasi legitim darzustellen. Warum dieser Sprachgebrauch immer wieder, gewiss nur aus Nachlässigkeit, von Medien und Politikern übernommen wird, erschließt sich mir nicht. Für die Hinterbliebenen der Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht, wie mir oft berichtet wurde. Ein zweiter sprachlicher Lapsus unterläuft den Autoren. Sie bezeichnen die Verbrecher und deren Komplizen als „Kameraden“ und übernehmen auch dadurch den Sprachgebrauch der Nazi-Terroristen.
Die zweite Anmerkung: Das spannende Erzählbuch ist eine öffentliche Vorverurteilung nicht nur der soeben angeklagten Beate Zschäpe und ihrer Komplizen. Wir werden das Ende des Strafprozesses gegen sie abwarten müssen, um beurteilen zu können, was im Buch „Die Zelle“ Fiktion ist und was den Tatsachen entspricht. Zur Erinnerung: Auch in Bezug auf die RAF-Terroristen ist vor einiger Zeit ein die Angeklagte Verena Becker vorverurteilendes Buch erschienen. Was Nebenkläger Michael Buback darin behauptet hat, erwies sich weitgehend als sein persönlicher Glaube, der mit der Wirklichkeit nur unwesentlich zu tun hatte. Im Urteil wurde er dafür deutlich kritisiert. Dem aufwendig recherchierten Buch „Die Zelle“ ist das nicht zu wünschen. Es wird noch einmal spannend, die Entwicklung im Abgleich mit diesem Titel zu verfolgen.

Holla die Waldfee, Buback Sohn ist ein Spinner, der Verena Becker vorverurteilte, und der völlig falsch lag.

Nur Stubergers Sicht der Dinge ist richtig, wenn er also Zweifel am Selbstmord von Ulrike Meinhof beschreibt, aber den Selbstmord von Baader, Ensslin und Raspe kategorisch im selben Buch ausschliesst, dann möchte Stuberger Wahrheiten verkünden. Seine Wahrheiten.

Da ist er hier aber falsch.

Nun, er schont die Autoren von Die Zelle sehr, auch wenn er zum Teil von NSU-Fiktion schreibt. Den Ami John Goetz nimmt er weniger hart ran als die Autoren des Buches 1, und dass Coautor Christian Fuchs ein Antifa-Spinner ist, das ist nicht neu:

WIR, DER NSU

Statt vieler Worte einfach nur 2 Bilder:

Das ist aus dem Video aus dem Jahr 2004, unterlegt mit Rechtsrock-Musik “Noie Werte”.

Screenshot aus “Die Zelle”, einem NSU-Märchenbuch.

Da wurde einfach aus “Der NSU wird…” ein Bekenntnis gebastelt: “Wir, der NSU werden..”.

So geht Gehirnwäsche.
Wer schreibt solche Propaganda-Machwerke?

 Christian Fuchs und John Goetz

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/07/09/wir-der-nsu/

Wir haben auch fleissig rezensiert, dieselben Bücher:

https://sicherungsblog.wordpress.com/category/marchenbucher/

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Mit aller gebotenen Skepsis und allergisch gegen Wahrheitsverkünder wie gehabt geht es dann ans NSU-Prozessbuch vom Stuberger. 1 von 3.

Der NSU-Prozess
Juristische Bearbeitung
einer politischen Farce
Vorbereitung und Anklage

Aus dem Inhaltsverzeichnis:

Der Angeklagte Andre Emminger 91

Jetzt wissen wir auch, welchen Nick Stuberger im Politikforen.net benutzte, im berühmt berüchtgten Dönerstrang.

Nur ein einziger dort Aktiver schrieb ständig Emminger, also ein „m“ zuviel.

Erwischt 😉

Krieg oder Frieden in Europa – Wer bestimmt auf dem Kontinent?

Hochkarätig besetzt, sehr gut investierte Zeit, gut 2,5 Stunden, die nicht langweilen. Ganz im Gegenteil.

  • „Was wir im deutschen Widerstand während des Krieges nicht wirklich begreifen wollten, haben wir nachträglich vollends gelernt: Dass der Krieg schließlich nicht gegen Hitler, sondern gegen Deutschland geführt wurde.“ – Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. März 1975

https://de.wikiquote.org/wiki/Eugen_Gerstenmaier

Auch Thema, sehr sehr wichtig, eine dringend zu lernende Lektion für Deutsche. Balsam für die verhetzte deutsche Seele. 

Gerstenmaier war von 1954 bis 1969 mit einer Amtszeit von 14 Jahren, 2 Monaten und 15 Tagen der am längsten amtierende Bundestagspräsident.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eugen_Gerstenmaier

Auf geht´s:

Krieg als bewusst eingesetztes Mittel der Politik war in den letzten Jahrzehnten für und in Europa ein Tabu. Diese Zeiten endeten unmittelbar nach Mauerfall und dem Zusammenbruch der UdSSR.

Kaum war das Kräfteverhältnis beider Blöcke des Kalten Krieges Geschichte, wurde in Jugoslawien durch die USA und einzelne Staaten Europas ein völkerrechtswidriger Krieg geführt. In Deutschland war damals Rot-Grün an der Macht und öffnete so die Büchse der Pandora.

Seit rund zwei Jahren wird von Washington aus für einen bewaffneten Konflikt mit Russland „geworben“. Die Ukraine dient dabei nur als Hebel, um den russischen Militärstützpunkt Sevastopol auf der Krim in NATO-Besitz zu überführen und so Russlands Handelsflotte massiv zu behindern.

Putin hat auf der Krim ähnlich gehandelt wie die NATO in Jugoslawien, nur dass keine Bomben fielen und die Bürger der Krim die Wahl hatten, zu wem sie zukünftig gehören wollen: Zur Russischen Föderation oder zum Westen unter NATO-Doktrin. Mit der Entscheidung der Mehrheit gegen die NATO sucht dieses Militärbündnis, seine Niederlage rückwirkend zu kompensieren, indem alles dafür getan wird, Krieg gegen Russland zu führen.

Mehr als 80% der Deutschen lehnen Krieg ab. Egal, gegen wenn er geführt wird. Auch wenn es um einen Waffengang gegen Russland geht, will die große Mehrheit der Deutschen dies auf gar keinen Fall.

Dennoch oder gerade deshalb trommeln die flächendeckend embeddeten Massenmedien in der BRD für militärische Aktionen gegen Russland. Sie stellen Putin als Wiedergänger Hitlers dar.

Wird Deutschland, wird Europa in einen von den USA nahegelegten Russlandfeldzug geführt, obwohl es für diesen Krieg in Deutschland und Europa nicht den Hauch einer Mehrheit gibt?

„Krieg oder Frieden in Europa – Wer bestimmt auf dem Kontinent?“
Mit dieser Frage beschäftigt sich die erste Ausgabe der KenFM-Gesprächsrunde „Positionen – Politik verstehen“

Unsere Gäste: Willy Wimmer, CDU-Urgestein, ehemaliger Vize-Präsident der OSZE/KSZE und Autor des Buches „Wiederkehr der Hasardeure“; Mathias Bröckers, TAZ-Mitbegründer und Autor des Buches „Wir sind die Guten“; Dirk Pohlmann, Dokumentarfilmer für ARTE und ZDF und Dr. Daniele Ganser; Historiker und Friedensforscher aus der Schweiz, sein bekanntestes Buch: „NATO-Geheimarmeen in Europa – Inszenierter Terror und verdeckte Kriegsführung“.

http://www.kenfm.de

gf12

auch Thema: Stratfor, der neue Eiserne Vorhang zur Isolierung Russlands von Mitteleuropa. Der wahre Grund für 2 Weltkriege, Willy Wimmer meint, darüber müsse man ganz neu nachdenken, was denn der wahre Kriegsgrund gewesen sei.

gf1

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

raf-zeichnung-wal-DW-Berlin-Stuttgart

Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.

Stuberger, der Saalhocker des RAF-Prozesses, und die „Farce NSU-Prozess“

Saalhocker, so lautet etwas scherzhaft beim Arbeitskreis NSU der Begriff für „unabhängige private Prozessbeobachter“, als da wären: das ZOB, die selbstbekennenden Antirassisten, Stefan Josef Frees, „Querläufer„, und Jürgen Pohl, „editor 64“.

Saalhocker ist dabei eher ironsch gemeint als abwertend, und keine Saalhocker sind die Staats-Antifa-NSU-Idioten von NSU Watch, obwohl die auch überall herumsitzen. Leider haben die unabhängigen privaten Prozessbeobachter es bislang nicht als ihre Aufgabe betrachtet, grobe Auslassungen von VSU-Watch zu vervollständigen bzw. Falsches richtig zu stellen, und zwar zeitnah.

zob hau vsuwatch

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt, zumal zumindest das ZOB des Öfteren NSU-Watch direkt kritisiert hat, wegen Falschdarstellungen. Und selbstverständlich geht es dabei um Deutungshoheit, auch durch Unterlassen von Richtigstellungen, denn der böse braune AK NSU, diese Uwemörder-Leugner, sollen keinesfalls bestätigt werden. Links ist man dann eben letztlich doch… der AK NSU leugnet natürlich gar nichts, aber er will Beweise, und zwar echte Beweise, und das ist „voll Nazi“ im Rechtsstaat BRD… denn der braucht keinen einzigen echten Tatortbeweis, bzw. lügt er sich die zurecht, und das völlig ohne Schamgefühl.

Der Krieg der Protokolle ist im Fall NSU so alt wie der Prozess, siehe: 24.6.2013:

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http://rotefahne.eu/2013/06/nsu-watch-faelscht-protokoll-bericht/

Es wäre ein Leichtes, und auch dringend nötig, dass die anderen Saalhocker Fehldarstellungen der Staatsantifa, unterwandert bis zum geht-nicht-mehr korrigieren, aber sie verweigern diesen wichtigen Dienst an der Wahrheitsfindung. Vielleicht wollen sie dereinst Bücher schreiben, Titel: „Der NSU-Prozess, wie er wirklich war“ ?

Diese Bücher braucht niemand, wenn die „Wahrheit“ längst zementiert ist.

Kennen Sie Stuberger? Seinen „Günter“ kürzt er US-like ab… „G.“

stuberger

http://www.stuberger.de/

Dieser Stuberger ist der einzige ständige Saalhocker beim RAF-Prozss in Stammheim gewesen, und hat darüber ein Buch geschrieben.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. … Er dauerte vom 21. Mai 1975 bis zum 28. April 1977.

Fensterlos, das passt zum OLG-Stadel München bestens.

Er beobachtete als einziger Journalist den Baader-Meinhof-Prozess gegen die Führungsmitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) durchgehend im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim. Über diese Zeit schrieb er drei Bücher

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_G._Stuberger

„Zufällig“ hat eines dieser Bücher den Weg zu uns gefunden:

stuberger stammheim

Und selbstverständlich ebenfalls rein zufällig haben wir auch dieses Buch erhalten:

stuberger nsu

Klingt erstmal gut.

Werden wir uns mit befassen müssen, mit beiden Büchern parallel.

ab Morgen.

Regime Change, Vortrag Daniele Ganser in Berlin. Geopolitik

Absolut sehenswert.

Veröffentlicht am 06.06.2015

Aus der Physik wissen wir, dass Ursache und Wirkung miteinander zu tun haben, und kennen auch eine Reihenfolge. Erst die Ursache, dann die Wirkung. Ein Glas, das zerschlagen am Boden liegt, musste erst fallen.

Kein logisch denkender Mensch würde diese zeitliche Abfolge beim Beobachten von Naturgesetzen in Frage stellen. Geht es dann aber um die „Physik“ politischer Ereignisse, wird dies ständig versucht.

Bevor sich die Krim in der Ukraine von der Regierung in Kiew abspaltete und es zur sogenannten Krim-Krise kam, die bis heute anhält und zu einem Bürgerkrieg im Land und massivem Stress mit Moskau führte, kam es in der Ukraine zu einem „Regime-Change“, der nicht ohne Tote auskam.

Auf dem Maidan-Platz wurden zig Bürger mit und ohne Uniform von Kugeln getötet, die von Scharfschützen auf Dächern abgefeuert worden waren. Hier handelt es sich um klassischen Mord, der dazu führen sollte, Chaos zu stiften, um so einen Putsch vorzubereiten.

Wer die Schützen waren, wer sie bezahlte und ihnen den Befehl gab, sowohl auf Demonstranten als auch Polizisten zu schießen, ist bis heute nicht wirklich geklärt. Fest steht: Erst als im Anschluss der damalige Präsident Janukowitsch das Land fluchtartig verließ und die NATO-Marionette Poroschenko ins Amt gehievt wurde, reagierte Putin in Moskau und unterstütze die Abspaltung der Krim.

Auf der Krim befindet sich der wichtigste Militärstütpunkt Moskaus. Sevastopol. Offiziell gemietet bis 2042.

In der Westpresse wird dieser zeitliche Ablauf einfach um 180 Grad gedreht und damit die Geschichte auf den Kopf gestellt. Manipulation der öffentlichen Meinung als Basis für Kriegs-Propaganda gegen Russland.

Der Schweizer Historiker Dr. Daniele Ganser folgte der Einlandung von KenFM und Free21 nach Berlin, um die Geschehnisse in der Ukraine in ihrer korrekten zeitlichen Abfolge darzulegen.

Eingebettet wird sein Vortrag in die Geschichte zahlosser Regierungsputsche, die eben alles andere sind als ein Demokratieexport. Oft wurde durch einen Putsch die Demokratie beseitigt. Was den Menschen gern als Regime-Change verkauft wird, sprich Befreiung von der Diktatur mit Hilfe von Außen, stellt sich bei genauerem Hinsehen oft als Import eines (anderen, dem Westen wohlgesinnten) Diktators dar.

In diesem Spiel sind die USA bis heute federführend. Welche Rolle spielten sie damals auf dem Maidan und welche Folgen hat der Regime-Change oder Putsch in Kiew für Europa, und damit auch für Deutschland?

Knappe zwei Stunden Geopolitik im Kino Babylon in Berlin, mit aktuellem Bezug. Spannend und vor allem erhellend, wenn es darum geht, wie in den Massenmedien die Wahrheit verbogen wird, um auch den Bürger der BRD wieder für Krieg zu begeistern. In Zeiten des Internet hat die Staatspropaganda es dann aber zunehmend schwerer, Menschen flächendeckend das Gehirn zu waschen.

Die öffentliche Meinung ist das zweitgrößte Imperium auf diesem Planeten. WIR sind nicht Machtlos. Bildung hilft, die vermeintliche eigene Ohnmacht konsequent als das zu erkennen, was sie ist: Das Resultat bewusster Propaganda. Bildung ist hier das effektivste Gegengift. Bilde Dich. Mach Dich auf die Suche nach anderen Quellen. Macht Dir Dein eigenes Bild.

Dr. Daniele Ganser kann dabei ein Anfang sein.

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Das grosse Ganze. Worum geht es überhaupt? Von der Verhinderung der Allianz Deutschland-Russland seit 100 Jahren bis zum Regime change in der Ukraine 2014.

Ersetzt ganze Bücher. Sehenswert.

Der Arbeitskreis NSU als Kriminalroman „Der dunkle See“

„Initiative Rechtsstaat“, so heisst der Arbeitskreis NSU in einem neuen Kriminalroman:

Der dunkle See

Lokalreporterin Thea Dombrowski hat sich mit ihrer Tochter inzwischen halbwegs in Wartenburg eingelebt. Was daran liegen mag, dass in der idyllischen Kleinstadt mehr passiert, als sie gedacht hätte. Als Thea eines Morgens zu Recherchezwecken einen Jäger begleitet, machen sie eine schockierende Entdeckung: Ein Mann wurde in seinem am Waldrand gelegenen Haus auf brutale Weise ermordet. Spuren deuten darauf hin, dass der Mann in der rechten Szene aktiv war. Vor einiger Zeit wurden die Bewohner eines Flüchtlingsheims in der Gegend bedroht – könnte hier ein Zusammenhang bestehen? Die Stimmung in der Stadt heizt sich auf, bei sogenannten Montagsspaziergängen wird gegen die »Lügenpresse« gehetzt. Thea ist alarmiert. Kurze Zeit später verschwindet auch noch Benjamin Ullreich, der Sohn ihrer Nachbarin, spurlos. Offenbar hat sich Benjamin intensiv mit dem NSU und dem Heilbronner Polizistenmord auseinandergesetzt. Spä-
testens jetzt ist klar, dass schnell etwas passieren muss, damit die Situation nicht völlig außer Kontrolle gerät …

Conny Schwarz ist das Pseudonym des Autorenduos Kristin Uhlig und Martin Maurer. Beide sind in Süddeutschland aufgewachsen, schreiben Drehbücher für Film und Fernsehen und leben, mit einigen
Unterbrechungen, seit fast zwanzig Jahren in Berlin.

Der verschwundene Nachbarssohn gehört zum Arbeitskreis NSU, der sich im Krimi als Geschichts-AG eines Lehres entpuppt, die der privat intensiviert, mit 3 Schülern, Einer davon ist Benjamin.

Den Lehrer, ein gewisser Thomas Friese, den muss man sich wie einen Literaturwissenschaftler Dr. Mayr vorstellen, auch als Zugschlampe oder Rudolf Brettschneider berühmt und berüchtigt.

Diese AG wertet geleakte Ermittlungsakten zum NSU aus.

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Damit ist fatalists Rolle im Krimi erschöpfend dargestellt. Mehr kommt nicht vor zu dieser Person.

Wie der AK NSU arbeitet, das wird wie folgt beschrieben: Dezentral und in Gruppen zu bestimmten Einzelverbrechen innerhalb des NSU-Komplexes. Team HN, so in etwa mit nachdenkerin, anna, anmerkung, moh, das ist die Krimi-Gruppe.

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Interessant ist die Tatsache, dass die Namen nicht verändert wurden, und sogar der Ländle-NSU-Ausschuss vorkommt, Arthur Christ, Florian Heilig, die Autoren scheinen fleissige Blogleser zu sein.

Die Handlung selbst ist fiktiv, der Lehrer kommt unglücklich zu Tode, als er sich mit seinen Jungs darüber streitet, ob Benjamin sich stellen solle; er fällt in den dunklen See, mit dem Kopf auf einen Stein, und stirbt. Zugschlampe ex, könnte man sagen…

Einen V-Mann in der Gruppe haben die 3 Jung-AK-ler zuvor umgebracht, das ist der Tote, der Eingangs von der Krimiprotagonistin Thea entdeckt wird. Fiktionen halt. Kreisende Raben über dem Mordhaus kommen jedoch nicht vor. Schade.

Insgesamt ist der Krimi kein literarisches Meisterwerk, eher ein Jugendroman, einfache Sprache, eher voraussehbare Handlungsstränge.  3 bis 4 Stunden lang zu unterhalten vermag er aber durchaus.

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Das Ende ist kurz und schmerzlos, und kommt überraschend, wo man als Leser eigentlich eine Auflösung des Polizistenmordes erwarten würde. Statt dessen wird der AK NSU verhaftet. Sigi Mayr ist ja schon tot, aber die 3 Jugendlichen haben einen Mord begangen, am V-Mann… dessen Namensadaption ich mir hier erspare, ins real life 😉

Der Polizei-Ermittler hat diesen Fall jetzt gelöst, und er fährt die Reporterin Thea nach Hause… aber erst muss sie noch wegen ihrer zu Beginn eher unfreiwilligen Fluchthelferrolle für den verhafteten Benjamin ein paar Fragen beantworten.

»Hat Jürgen Degener eigentlich wirklich für den Verfassungsschutz gearbeitet? Oder haben sich die Jungs da nur irgendwas ausgedacht?«
»Ich weiß es nicht, ganz ehrlich«, sagte Daniel. »Aber es würde die Nervosität der Behörden erklären. Die waren nämlich ziemlich aus dem Häuschen.«
»Jetzt mal Klartext: Was glaubst du, war er ein V-Mann, ja oder nein?«
»Ja«, sagte Daniel.

»Und der Heilbronner Polizistenmord und die ganze NSU-Geschichte? Wie siehst du das als Polizist?«
»Meine persönliche Meinung?
»Ja.«
»Das stinkt zum Himmel, Thea.«
Sie fuhren über die Brücke und um das Polizeigebäude herum auf den Hof. Daniel führte Thea durch den Hintereingang ins
Revier und übergab sie an Michi. Zum Abschied reichte er ihr die Hand. »Michi wird die Vernehmung durchführen. Ich muss
mich um Benni und die beiden anderen kümmern. Mach’s gut.«
Thea drückte ihm die Hand, aber dann fand sie das viel zu förmlich und umarmte ihn. »Mach’s auch gut!«, sagte sie. Zunächst schaute er ein bisschen verdutzt aus der Wäsche, aber
dann lächelte er schief und zog ab. Thea sah ihm nach. Er war ein Guter.

Er war halt der Daniel, und kein Heilbronner Polizisten- und Augenzeugenmörder aus BFE, KKK, Drogenmafia, oder dem LKA.

Ja nun, die Guten gibt es ja auch…

Die sieben Mysterien des NSU-Prozesses, und der KKK schon seit 1999

Welche sind denn das bitte?

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Fünf Untersuchungsausschüsse in den Bundesländern, einer im Bundestag und polizeiliche Untersuchungen in Sachsen, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg haben bislang kaum Licht ins Dunkel des NSU bringen können. Was zunächst Anlass zu Hoffnung gab, hat längst enttäuscht: Selbst der seit zwei Jahren andauernde, aufwendige Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht gegen die einzige noch lebende Hauptverdächtige Beate Zschäpe bringt nur wenig Aufklärung. Allerings verschlingt jeder Verhandlungstag 150.000 Euro.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/terrorgruppe-die-sieben-mysterien-des-nsu-prozesses-/11678032.html

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Interessante Lektüre. 5 Seiten. Nur zu!

Die These „Polizei erschoss die Uwes“ könnte ganz gut die ersten, tatzeitnahen Manipulationen am und im Wohnmobil erklären, sie passt auch exzellent zu Polizeischmauch an Böhnhardts Hand und den vertuschten 6 Munitionssplittern in seinem Kopf, aber sie erklärt nicht die hingepfuschten Heilbronner Dienstwaffen mit nur 1 Seriennummer in den BKA-Gutachten, statt derer 3 wie es sein müsste, und sie erklärt auch keine 4 Wochen später nachgefundenen Paulchen-DVDs.

Regionale Polizei-Manipulation wurde erst zu LKA-Stuttgart-Polizistenmord-Manipulation erweitert, und dann zu BKA-Dönermordserien-Manipulation extrapoliert.

Es muss verschiedene Regisseure gegeben haben, zuerst Thüringer, dann Stuttgarter, dann Berliner Bundesregisseure.

In die Tiefe dringt das Handelsblatt also nicht wirklich vor, und strukturiert völlig ohne Zeitachse der Ereignisse. Alles was ab dem 4.11.2011 geschah, das mag von Geheimdiensten vorbereitet worden sein, aber agieren tat die Polizei.

Da muss das Handelsblatt noch nacharbeiten…

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Auch nacharbeiten muss dringend die Ländlepresse beim Thema Ku Klux Klan:

stn

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ku-klux-klan-und-verfassungsschutz-sonst-machen-wir-aus-dir-ein-suppenhuhn.688b9c9d-aa99-4c70-9464-1e156bba3689.html

Es ist sicher eine schöne investigative Leistung, wenn kräftig geleakt wird, und der KKK schon früher dort aktiv wurde, unter der Fuchtel eines V-Mannes Achim Schmidt, mit Involvierung auch damals schon vom BfV-spitzel Corelli?

kkk-1999

Nur muss man uns Lesern doch mal erklären, welche Relevanz das Alles hat? 

Die handschriftliche Bemerkung auf dem Fax der Schwäbisch Haller Polizei beweist: Spätestens seit März 1999 – also anderthalb Jahre, bevor die Verfassungsschützer und Schmid ihre Zusammenarbeit beendeten – wusste der Inlandsgeheimdienst, dass sein V-Mann in die weiße Kutte der Rassisten schlüpfte. Und dass die Rechtsextremisten zumindest andere Menschen bedrohten, die nicht in ihr Weltbild passten. Mindestens zwei Polizisten aus dem Südwesten gehörten dem EWK KKK an. Einer von ihnen war als Gruppenführer Michèle Kiesewetters eingesetzt, als diese am 25. April 2007 in Heilbronn erschossen wurde.

Das ist meiner Meinung nach irrelevant, man muss doch mal die Frage stellen, ob die nicht erfolgte Entlassung von Timo Heß und die nicht erfolgte Bestrafung von Jörg Windisch damit zu tun haben könnte, dass die Beiden dort dienstlich waren, nach dem Motto „Geht doch mal da hin und sagt uns, was die so machen!“

2007, der Polizistenmord, ist zeitlich viel zu weit weg vom Ende des Klans 2002. War das Ganze ein Honigtopf? Auch diese Frage fehlt. Wenn ja, wessen?

Die Mitgliedschaft im KKK war längst aufgeklärt 2007, also kann sie kein Mordmotiv gewesen sein.

Ist es nicht völlig egal, ob man vom KKK erst 2000 oder schon 1999 wusste?

Liquidierungen durch die Polizei?

Wisnewski zählt auf, welche „Linksterroristen“ von der Polizei per Kopfschuss liquidiert wurden, Überschrift:

„Der Tod kam per Kopfschuss“

gw10

Bei einem Schußwechsel am 4. Dezember 1971 mit dem RAF-Mann Georg von Rauch trafen ihn die Polizeischützen tödlich ins
Auge.
Verschiedenen Quellen zufolge konnte von »Schußwechsel« im Moment des Todesschusses jedoch keine Rede mehr sein.
Vielmehr sei der Schuß abgegeben worden, »als vori Rauch bereits mit erhobenen Händen an einer Hauswand gestanden hatte und nach Waffen durchsucht worden war«, so der Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Dr. Rolf Gössner.43

Was auch die besondere Treffsicherheit der Beamten erklären würde …

Stopp, da stimmt was nicht. 

Georg von Rauch gehörte zum „2. Juni“ wie Bommi Baumann auch, nicht zur RAF, und Baumann sagte, man habe im Gerichtssaal zu einer List gegriffen, um von Rauch rauszubekommen: Der sollte bleiben, verhaftet werden, 3 Andere sollten gehen… und Georg von Rauch ging, und ein Anderer blieb an seiner Stelle sitzen, wurde verhaftet, eingesperrt und sagte dann, er sei gar nicht Georg von Rauch.

siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Georg_von_Rauch_(Anarchist)#Selbstverst.C3.A4ndnis_als_Stadtguerillero

Pech gehabt, so entkam von Rauch, sehr geschickt gemacht, bevor er erschossen wurde. Oder wie Gössner schreibt, ermordet. Ist die Darstellung glaubwürdig?

Das ist eine typische Recherche von Wisnewski, RAF und 2. Juni haben zwar personelle Überschneidungen, Verena Becker beispielsweise wechselte nach ihrer Freipressung 1975 zur RAF, Rolf Heissler auch, aber Georg von Rauch nicht.

Dass Wisnewski nicht immer sauber arbeitet, das sieht man auch hier, ein einzelner Satz ohne jede weitere Erläuterung:

Am 3. Mai 1977 erhielt der gesuchte mutmaßliche Terrorist Günter Sonnenberg bei seiner Verhaftung einen Kopfschuß.

a) überlebte Sonnenberg, und b) geschah das in einem Feuergefecht zwischen Verena Becker und Sonnenberg (samt Buback-Mordwaffe) versus Polizei, bei der die Polizeibeamten sehr schwer verletzt wurden. Einer bekam um die 6 Treffer ab… Verhaftung in Singen, der Besitz der Mordwaffe und eines Schraubenziehers aus dem Bordwerkzeug des beim Buback-Mord benutzten Motorrades führten nicht zur Mordanklage.

Beim NSU und der Dönerceska ist es komplett andersherum gelaufen… bei 5 Jahren zeitlichem Abstand, nicht wie damals bei nur 4 Wochen.

Die BAW macht auf Shakespeare… „Wie es Euch gefällt“ ?

Am Fehlen dieser für den Leser wichtigen Fakten sieht man, wie unsauber und tendenziös Wisnewskis Darstellungen sind. Das Beispiel Sonnenberg ist kein Einzelfall, diese Tendenz hat sich in den letzten Jahren noch verstärkt, sehr bedauerlich, denn sie entwertet seine früheren Arbeiten nachhaltig. Er ist mittlerweile unglaubwürdig.

Peinliche Beiträge zu „Dosenfleisch“ (alte Leichen, tiefgekühlt, vielleicht von einem anderen vermissten Malaysian Airlines Flug) bei MH 17 im Jahr 2014 in der Ukraine und das Charlie Hebdo-Buch (ganz neu) kommen über reinen Verdachtsjournalismus nicht mehr hinaus. Fehldarstellungen reihen sich aneinander… Zusammenhänge werden „frei Schnauze“ konstruiert und gebastelt. Schade.

Weiter werden folgende Fälle angeführt:

Am 6. September 1978 wurde Willy Peter Stoll in einem Düsseldorfer China-Restaurant von zwei Polizisten erschossen. Das Verfahren gegen die Todesschützen wurde eingestellt. Begründung: Notwehr. Eine Notwehrsituation scheint es jedoch gar nicht gegeben zu haben.

Vielmehr rechtfertige die »allgemein
bekannte Gefährlichkeit terroristischer Gewalttäter« den Schußwaffengebrauch, so die Einstellungsbegründung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf. »Ein Argument, das gegen eine konkrete Notwehrsituation und für den generellen Vorsatz spricht, Personen, nach denen als Mitglieder der RAF gefahndet wird, zu töten. «48

Tatsächlich bedeutete das: »Terroristen« dürfen standrechtlich erschossen werden, ob sie nun eine Waffe in der Hand haben oder nicht, ob sie sich nun friedlich verhalten oder nicht.
Eine »allgemein bekannte Gefährlichkeit« reicht völlig aus, um liquidiert zu werden. Dabei muß man nicht etwa persönlich gefährlich sein. Es genügt, wenn »terroristische Gewalttäter« pauschal als gefährlich eingestuft werden. Schon befindet sich die Polizei in einer Notwehrsituation. Das ist amtlich – als Entscheidung einer deutschen Staatsanwaltschaft.

Das sind sehr harte Beschuldigungen. Kennt jemand diese Einstellungsverfügung im Wortlaut?

Am 4. Mai 1979 wurde die mutmaßliche Terroristin Elisabeth von Dyck beim Betreten einer Wohnung in den Rücken geschossen, woraufhin sie verstarb.
Ganz ähnlich erging es dem mutmaßlichen RAF-Terroristen Rolf Heißler bei seiner Festnahme am 9. Juni 1979: Beim Betreten der Wohnung schoß ein Polizeibeamter Heißler in den Kopf – ohne Vorwarnung und ohne, daß Heißler den Versuch unternommen hätte, eine Waffe zu ziehen.49 Heißler, der überlebte,
wurde 1982 zu lebenslanger Haft verurteilt und rund neunzehn Jahre später, 2001, auf Bewährung entlassen.

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V-Mann Grams und Bad Kleinen, die ominöse total gecastete 3. RAF-Generation…

Der letzte spektakuläre Fall polizeilicher Kopfschüsse ereignete sich am 27. Juni 1993 in Bad Kleinen (Mecklenburg-Vorpommern), jedenfalls wenn man einer Augenzeugin glaubt. An diesem Tag versuchte die Polizei den angeblichen RAF-Terroristen Wolfgang Grams zu verhaften. Dabei kam der GSG-9-Beamte Michael Newrzella zu Tode. Nach meinen Recherchen für das Buch Operation RAF wurde er wahrscheinlich irrtümlich von den eigenen Leuten erschossen, während Grams weiterlief, in ein Bahngleis fiel und dort von Polizeibeamten erschossen wurde. Letzteres wurde jedenfalls detailliert von einer Augenzeugin beschrieben.

Wisnewski schreibt von getöteten Polizeibeamten, so als ob die Opfer 2. Klasse wären. Das kam mir zumindest so vor:

Selbstverständlich gab es auch aufseiten der Polizei und des Staates Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Am 22. Oktober 1971 wurde beispielsweise der Polizeibeamte Norbert Schmid bei dem Versuch, die mutmaßlichen RAF-Terroristen Gerhard Müller und Ulrike Meinhof festzunehmen, erschossen. Am 22. Dezember 1971 wurde Polizeiobermeister Herbert Schoner bei einem Bankraub der RAF erschossen. Am 2. März 1972 wurde Kriminalhauptkommissar Hans Eckardt bei der Festnahme der mutmaßlichen RAF-Leute Wolfgang Grundmann und Manfred Grashof erschossen. Auch diese Beamten waren zweifellos Opfer – die Frage ist nur, wessen Opfer:

Opfer der »Terroristen«? Oder Opfer eines Interesses, das zwischen »Terroristen« und Polizei einen netten kleinen Krieg angezettelt hatte, den Menschen auf beiden Seiten mit dem Leben bezahlen sollten? Bekanntlich kann man so lange Haß zwischen zwei Parteien säen, bis der Krieg sich selbst ernährt, weil es auf beiden Seiten genügend Greueltaten gegeben hat. Beide Parteien werden dann freiwillig und aus voller Überzeugung aufeinander schießen. Oder auch aus Angst. Brutale Schießereien und sogar Morde sind in einem solchen Konzept unerläßlich, ob an den Terrorgruppen nun V-Leute beteiligt waren oder nicht. Sie wurden gegebenenfalls als Kanonenfutter verheizt.

Wenn, dann alle. Terroristen wie Polizisten, man kann sie sämtlich durchaus als „Gefallene“ und als Opfer eines angezettelten Krieges sehen, aber erschossen wurden die „Kleinen“, während die „dicken Fische“ ganz sicher niemals dran glauben mussten in diesem „Krieg“.

Was ist mit den erschossenen „Rechten Terroristen“, warum fehlen die?

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Die Beamten des BLKA waren über die Abfahrtzeit und Fahrtroute der Busse-Gruppe durch ihren Spitzel Hamberger informiert, so konnte sie an einer Ausfallstraße in München Perlach einen Hinterhalt legen. Als das Fahrzeug beim Herannahen gestoppt werden sollte, kam es zu einer Karambolage mit der gepanzerten Limousine der Polizei.

Als die jungen Männer zum Aussteigen aufgefordert worden waren, öffneten sie die Autotüren. Nach dem Zuruf: „Polizei! Hände hoch, wir schießen sofort!“, versuchte einer der Rechten zu flüchten, kam aber nicht weit.

Die anderen vier, darunter Hamberger, schickten sich an, mit erhobenen Händen auszusteigen. In diesem Augenblick warf ein Polizist eine Blendgranate in Richtung auf das Auto der Neonazis. Die Blendgranate rollte unglücklicherweise unter das Hinterrad des Citroëns und explodierte. Zwar hat die von der Polizei verwendete Blendgranate normalerweise keine Splitterwirkung, aber in diesem Falle muss sie durch die Verdämmung am Hinterrad eine Sprengwirkung erzeugt, und kleine Splitter von der Kunststoffhülle der Granate in Richtung auf die, ihre entsicherten MPs im Anschlag, gebückt vorgehenden SEK-Beamten abgegeben haben.

Jedenfalls drang ein Splitter in die Wade eines Polizisten ein. Der glaubte von einem Projektil getroffen worden zu sein und schrie laut auf: „Ich bin getroffen!“ Dieser Ruf bewirkte, dass nun mehrere Beamte, im Glauben an einen Angriff oder aus Nervosität, vielleicht aber auch in vorgefasster Absicht, wild drauflos ballerten und die jungen, völlig wehrlosen Neonazis niedermachten. Dabei beschossen sich die Polizisten unabsichtlich gegenseitig und produzierten auch unvermeidlich Querschläger.

Von Seiten der Rechtsextremisten konnte kein einziger Schuss abgegeben werden. Sie hatten die Hände erhoben und waren im Augenblick des Polizeiangriffs unbewaffnet. Ihre Waffen hatten sie im Kofferraum verstaut.

Auf kurze Distanz und bei unübersichtlicher Lage wird eine Polizei-MP leicht zur „Kameradensäge.“ Ein Polizeibeamter bekam ein Projektil aus einer Polizei-MP in die Lunge. Aber bei aller Nervosität ließen die Beamten doch auch ein gerütteltes Maß an Kaltblütigkeit erkennen, das geeignet war, ihren V-Mann Hamberger vor den tödlichen MP-Garben in Sicherheit zu bringen.

Der Kriminal Oberkommissar Kitschler unternahm es persönlich, seinen Schützling Hamberger beiseite zu zerren und ihn zu decken. Im Anschluss an die Attacke des SEK wurden die Sterbenden und die Schwerverletzen an den Straßenrand gelegt.

Als der Notarzt eintraf wurde ihm unter dem Vorwand, die bereits halb entkleideten „Terroristen“ könnten noch Sprengsätze am Körper tragen verwehrt, den Opfern der Polizeigewalt Hilfe zu leisten.

Woher ich das alles weiß? Ich weiß es von einem der dabei war. Ich war damals zu jener Zeit als Untersuchungsgefangener im Polizeigefängnis in der Ettstraße in München untergebracht und wurde täglich zur Vernehmung wegen der Ereignisse im Libanon zum BLKA gebracht. Einige der Vernehmungsbeamten waren an dem Ambush in Perlach dabei. Nicht jeder konnte seinen Mund halten.

Unter anderem sagte einer, wohl mit Blick auf die Erfahrungen mit der RAF, zu mir: „ Ja, ja Herr Hoffmann, jetzt schießen wir zuerst!“

Karl-Heinz Hoffmann 06.02.2014

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/03/03/rechter-terror-1981-munchen-ja-ja-herr-hoffmann-jetzt-schiesen-wir-zuerst/

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Mord ist Mord. Es gibt keine Opfer 2. Klasse, es gibt keine „guten linken Terroristen“, die sich unterscheiden noch im Tod von „bösen rechten Terroristen“, und das ganze Bild muss betrachtet werden, nicht immer nur Ausschnitte… mal RAF, mal „Rechts“, und dann noch voller Fehler und zweifelhafter Darstellungen.

Daran scheint die Literatur insgesamt zu kranken, es wird nie das ganze Bild dargestellt.

Die BKA-Stellenentwicklung ist sehr interessant: Die Sicherheitsbehörden gewinnen immer, egal wie das Kind heisst, RAF, 2. Juni, Islambomber, NSU.

Die »schießende Lobby« der Polizei war so erfolgreich, daß sich die Leute im Bundeskriminalamt irgendwann regelrecht auf
den Füßen herumstanden. So sagte einmal ein Staatssekretär über den BKA-Präsidenten Herold (1971 bis 1981), der habe »vor allem durch den Rückenwind des Terrorismus« viel für das BKA herausgeholt, »und zwar mehr an Personal, als dem BKA gutgetan hat. Ich hatte den Eindruck, daß die Leute sich da auf
den Füßen herumstanden.« 51 Den Steuerzahlern dürften auf diese Weise ziemlich teure kriminalpolizeiliche Hühneraugen
gewachsen sein. »Bundeskriminalamt und Bundesanwaltschaft hatten damals das Sagen im Staat.« 52 Hatte das Amt 1960 noch 637 Planstellen, waren es 1969 schon fast 1000. Während die RAF und andere radikale Gruppen zündelten und bombten, nahmen die Planstellen des BKA weiter zu, wie die folgende Übersicht zeigt.53

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Huntington hat er nicht wirklich verstanden, aber egal…

Das Sagen im Staat hatten ganz sicher nicht  BAW und BKA, sondern diejenigen Kräfte, die mittels Terror die Grundrechte abschaffen und den Schnüffelstaat einführen wollten. BKA und BAW sind nur Werkzeuge, aber sie sind nicht die Mächtigen hinter den Kulissen. Die sitzen ganz woanders, beidseitig des grossen Teiches, auch Atlantik genannt. Sie nutzen eine Brücke…

Fazit: Wisnewski ist mit Vorsicht zu geniessen, vor Allem als Einzelautor. Je neuer das Buch, desto vorsichtiger muss man sein. Wisnewski bedient eine gewisse Grundhaltung seines Publikums, dabei geht es um viel Schaum, der geschlagen werden will…

Das RAF-Phantom hatte 3 Autoren, und es ist klar das beste Buch dieses Autors. Es ist 25 Jahre alt, aber nach wie vor sehr lesenswert.

„Wie gelähmt“: Was die (parlamentarische) Opposition tun kann, aber nicht tut

21. Juni 2015

Seit zwei Jahren ist unsere Republik außer Funktion. „Die Linke“ und „Bündnis 90/Grünen“ verfügen über die verfassungsmäßigen Mittel sie wieder in Gang zu setzen. Aber sie nutzen diese nicht. Eine unvollständige Aufzählung.

1. In zwei Jahren keine einzige zuende gebrachte Klage, weder vor dem Bundesverfassungsgericht, noch vor dem Bundesgerichtshof, zur Durchsetzung von Recht auf Akteneinsicht und Zeugenvernahme vor Ort

2. Entsprechend Hilflosigkeit bei der Einsicht in die Listen von Spionage-Zielen des B.N.D. („Selektoren“) durch „Sonderermittler“, statt des Parlaments und seiner Gremien

3. Keine „abstrakte Normenkontrolle“ der Aktivitäten von Bundesregierung und Geheimdiensten und deren Auslegung des Grundgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht

4. Keine Verfassungsklage zur Herstellung von Öffentlichkeit in öffentlichen Sitzungen des Untersuchungsausschüssen

5. Verschweigen der tatsächlich beweisbaren Infrastruktur der Totalüberwachung, durch die bei allen Providern und Telekommunikationsfirmen eingebauten staatlichen Überwachungs- und Kopier-Anlagen

Im Detail.

weiterlesen. „Querfront“, es ist sehr lesenswert:  https://www.radio-utopie.de/2015/06/21/wie-gelaehmt-was-die-parlamentarische-opposition-tun-kann-aber-nicht-tut/

Da steht sehr viel über die Unfähigkeit der Linken und der Grünen, über Verfassungsbruch und Vergewaltigung der Grundrechte, und der Schluss ist einfach nur schön:

Will man uns exemplarisch die devoten Opfer und Idioten aufführen, quasi als Abschreckungsmanöver wider die erbärmliche, parlamentarisch-nichtparlamentarische Pseudodemokratie? Nach dem Motto „was seid ihr für Idioten, ihr glaubt doch nicht etwa, das Parlament hätte hier irgendwas zu melden?!“

„Es ist zum Heulen“, sagt der Ströbele.

Mann, hau doch ab.

Recht hat er. Absolut.

Das mit der Souveränität kriegt er auch noch irgendwann in seinen Sturschädel, den er zweifellos mit fatalist teilt. Kann sich um nur noch um Jahre handeln 😉

facism