Sicher, klar, dabei kommt nichts raus, aber es ist ein Zeichen, ein notwendiges, gegen die Blockparteien, gegen die Rechtsbeugungen, last but not least gegen die linksgrün-versifften Staatsmedien.
Und nein, ich stimme dem Kommentator nicht zu, demnach die Vorfälle in Thüringen unwichtig sind.
Das Gegenteil ist richtig.
Die AfD will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verklagen. Hintergrund ist ihr Eingreifen in die Regierungskrise in Thüringen nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens am vergangenen Mittwoch. Konkret will die Partei Strafanzeige wegen Nötigung stellen. Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke schrieb am Dienstag auf Twitter:
Ich stelle Strafanzeige gegen Merkel wegen Nötigung des Ministerpräsidenten durch die Bundeskanzlerin.
Höcke weiter:
Dass die Bundeskanzlerin einen gewählten Ministerpräsidenten einer anderen Partei zum Rücktritt genötigt hat, ist nicht hinnehmbar. Deswegen ist es wichtig, dass mit der Anzeige der Widerstand gegen diese Methoden dokumentiert wird.
Da gibt es das Strafgesetzbuch, welches eindeutig ist:
Nach Angaben eines Sprechers beschloss der AfD-Bundesvorstand bereits am Montag, Strafanzeige wegen Nötigung zu stellen. Der Vorstand plant außerdem, eine „rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung“ einzureichen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen erklärte dazu:
Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor.
So ist das wohl.
Paragraph 105 des Strafgesetzbuchs definiert „Nötigung eines Verfassungsorgans“:
„Wer
1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
Kein Staatsanwalt wird gegen Merkel ermitteln wollen (und dürfen), kein Verfassungsschutz wird die CDU beobachten, niemand wird einen Verbotsantrag beim Verfassungsgericht stellen.
Die FDP war sogar zu feige, gemeinsam mit der AfD das Zensurgesetz vom dummen Heiko höchstrichterlich überprüfen zu lassen, so sehr buckelt Lindner vor Merkel. Weg mit diesen Nichtliberalen!
Das System BRD ist in einer Krise, die von der unseligen Kanzlerin ausgeht. Kein Kanzler seit Hitler hat dem deutschen Volk mehr geschadet als die FdJ-Funktionärin, die sehr wahrscheinlich niemals in der Demokratie angekommen ist.
Das Parteien- und Staatsverständnis der Kanzlerin beschädigt die Grundfesten unserer Demokratie. Um ihre Große Koalition zu retten, läßt sie gnadenlos die Köpfe rollen, mißachtet Verfassungsgrundsätze. Ihre Worte, die Wahl Kemmerichs müsse „rückgängig gemacht werden“, war insofern verräterisch. Fazit: Angela Merkel ist in einer Diktatur aufgewachsen und in der Demokratie nie angekommen. Da erinnert sich vielleicht mancher an Alexander Gaulands Wort von der „Kanzlerin-Diktatur“.
Schade, dass dieses Volk nicht reiten kann
©Bismarck zu Kriegsminister von Roon