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Prof. Buback scheiterte, aufgeklärt ist nichts. Fazit.

Wie lautet denn nun das Fazit zu all dem „Buback-Becker-Kram“ hier auf dem Blog? Was hat das Lesen von Büchern (Stuberger, Buback) und Prozesstagebüchern (3 SAT, Buback) letztlich gebracht?

Wenig, und vor Allem für Insider fast keine Überraschungen. Und doch war es nicht vergeblich, denn die Analogien der Nichtaufklärung von Terrorismus ziehen sich durch die Zeitgeschichte der BRD, von Urbach über Buback bis zum NSU, klar erkennbar: Alle haben sie „was zu verbergen“, der Staat und seine Dienste ebenso wie die Terroristen. Ausländische Dienste ebenso, heissen sie nun STASI oder Mossad oder CIA, der Terror von Links (RAF, 2. Juni) ist ohne die STASI nicht lebensfähig gewesen, als Rückzugsraum, Trainingsgebiet, und beim Terror spielt seit den Anfängen der Westberliner VS mit, also die CIA.

„Rechter Terror“ könnte sehr viel mit „Gladio-Strukturen“ zu tun haben, sicher scheint, dass auch „bei der anderen Feldpostnummer“ die CIA kräftig mitspielte, samt des Hiwi BND, als Stay behind oder als Schatten-SBO halbstaatlicher Art, und wo es um Rechte geht, da ist auch Israel immer dabei, so darf man mutmassen, gerade wenn Terroristen im Nahen Osten ausgebildet werden. Dann erst Recht.

Unterwandert von Spitzeln waren sie alle, umstellt von Informanten ebenso, Mitwisser war der Sicherheitsapparat fast immer.

Zulassen, oder verhindern? Was tun, wenn man die Pläne kennt?

Tatsache ist: Die Sicherheitsbehörden wussten spätestens seit Ende 1976, mit welchen Angriffen sie zu rechnen hatten und gegen wen sich die terroristischen Aktionen richten würden.

Gerade bei Buback und Schleyer 1977 passt das 9/11-Ganser-Prinzip:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/02/10/daniele-ganser-erklart-die-welt-surprise-lihop-mihop-und-wie-das-imperium-usa-tickt/

Wenn man es doch wusste, und es zuliess, dann ist auch klar, dass Beweise manipuliert wurden. Das Eine bedingt das Andere. Zwingend. Und das erklärt die Beeinflussung von Zeugenaussagen, das Verwenden „der richtigen Aussagen“ und das unter den Tisch fallen lassen der „falschen“ Zeugenaussagen, das Finden „zuvieler“ Suzuki-Schraubenzieher, das Nichtfinden von Haargutachten, die Rollenverteilung im Becker-Prozess „verkehrte Welt“, wo die BAW die Angeklagte gegen die Nebenklage verteidigte.

Weshalb man GBA Buback damals loswerden wollte ist Spekulation, wer genau schoss ist wichitig für die Familie Buback, aber nicht so sehr für uns Aussenstehende, Fakt ist, man kannte den RAF-Mordplan, und Buback hatte kein kugelsicheres Auto. Diese Mitschuld (oder schlimmer) kann die BRD nicht aufdecken, entrinnen kann sie ihr jedoch ebenfalls nicht. Dieses scheinbare Paradoxon ist keines. Der Verdacht frisst und frisst sich durch… siehe Winfried Ridder, Ex-BfV. Alte Männer hat der Staat zu fürchten. Das gilt auch für das Oktoberfest-Attentat…

Was meint denn unser „historischer Terrorholger“ so generell dazu?

stuberger

Stuberger – Einleitung:

Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall. Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus. Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt. Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte.

Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.

Wie also kann ein Mordprozess gegen sie ein „Kropf“ sein? Es geht darum, den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Dazu gehört in erster Linie Klarheit und möglichst eine gewisse Genugtuung für die Hinterbliebenen der Opfer. Diese Leistung mussten die Strafrichter erbringen und sie haben alles versucht, was in ihrer Macht steht, dieses Ziel zu erreichen. Dabei haben sie sich nicht nur auf das gestützt, was die Bundesanwaltschaft angeklagt hat; denn dann wäre es ein sehr kurzer Prozess geworden.

Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen  eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.

Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden. Doch die Richter gingen auf das ein, was der Nebenkläger, Professor Michael Buback, als Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback in privaten Ermittlungen meinte herausgefunden zu haben und in einem Buch sowie ungezählten Interviews und Fernsehauftritten vorab veröffentlicht hatte. Aus Respekt vor diesem Hinterbliebenen und seiner
mühevollen Arbeit bürdeten sich die Richter auf, den gesamten Ablauf des ersten politisch motivierten Attentats der deutschen Nachkriegsgeschichte im Detail von vorne aufzurollen.

Eigentlich waren der Tatablauf und die Hintergründe bereits in mehreren anderen Strafprozessen, zum Teil vom selben Gericht, umfassend aufgeklärt und in rechtskräftigen Urteilen festgehalten worden. Die Richter hätten also durchaus die meisten Sachverhalte schlicht als gerichtsbekannt in das Becker-Verfahren einführen können. Ob Michael Buback bemerkt hat, wie weit ihm und seinen Thesen das Gericht Respekt gezollt hat? Er hat diesen Eindruck nicht hinterlassen. 

Das ist doch gar nicht schlecht, oder? War der 1. politische Mord in der BRD nicht der an Benno Ohnesorg? aber egal.  Einen wesentlicher Grund für den Verriss des Nebenkläger Bubacks ist benannt, den anderen führten wir bereits aus: „Hofberichterstatter 3 SAT Kulturzeit“ mit Riha vorneweg, das einseitige Prozesstagebuch. Auch das können Terrorholgis nicht verzeihen… und Stuberger ist einer, absolut systemkonform.  Sein NSU-Kotau beweist das.

Trotzdem muss man auch -der Vollständigkeit und der Fairness halber- mit anführen, was Stuberger zum Tiefen Staat schreibt, auch wenn er den Begriff meidet:

Wie in jedem Prozess mit Zeugen gab es auch in diesem Aussagen von Menschen, die sich zum Teil vollkommen widersprachen. Das galt vor allem für die aus der Sicht Michael Bubacks zentrale Frage, ob ein Mann oder eine Frau den Finger am Abzug hatte, als sein Vater mit dem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizbeamten Georg Wurster bei einem Ampelhalt am 7.4.1977 in Karlsruhe von einem neben seinem
Dienstwagen haltenden Motorrad aus erschossen wurde. Ein Chemieprofessor wie der Nebenkläger dürfte in seinem Studium kaum Vernehmungspsychologie absolviert haben. Das  erwies sich im Verfahrensablauf als Manko.

Denn einige der von ihm dem Gericht präsentierten Zeugen zeigten sich selbst für unerfahrene Prozessbeobachter als äußerst wenig glaubwürdig. Da genau diese Menschen die wichtigsten Pfeiler des Nebenklägers These waren, Verena Becker sei die Todesschützin gewesen, war schon nach den ersten Monaten in diesem Mammutprozess deutlich geworden, dass die öffentliche Vorverurteilung, die der Chemieprofessor in seinem Buch verbreitet hatte, keinen Bestand haben konnte vor einem Gericht.

Und dann der Tiefe Staat, direkt im Anschluss:

 Davon vollkommen unabhängig war von Anfang an die zweite These des Nebenklägers zu sehen, der folgend staatliche Institutionen über die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine „schützende Hand“ hielten, weil sie parallel zu ihren verbrecherischen Aktivitäten für einen deutschen Geheimdienst tätig gewesen sei – in welchem Umfang und zu welcher Zeit auch immer. Wären die Richter des 6. Strafsenats beim OLG Stuttgart nur der Anklage gefolgt, hätten sie sich darum gar nicht kümmern müssen. Aber sie haben vom ersten Tag
der Verhandlung an großen Wert darauf gelegt, die Geheimakte über Verena Becker zu bekommen, die vom Verfassungsschutz und Politikern bis hin zur Bundesregierung vor der Öffentlichkeit versteckt werden sollte. Es ist für mich als Justizjournalist, der seit etwa vier Jahrzehnten versucht, seine Zeitzeugenpflicht so gewissenhaft und unabhängig wie möglich zu erfüllen, besonders betrüblich, dass ich feststellen muss: Die
deutschen Medien haben ein schlechtes Bild von sich selbst abgegeben in Bezug auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit über diesen vielleicht letzten politisch brisanten Prozess im Zusammenhang mit der Geschichte des deutschen RAF-Terrorismus.

Über die äußerst engagierten Bemühungen der Richter, die erwähnte Geheimakte zu bekommen, wurde nur selten und dann nur am Rand berichtet.

Dabei war das erheblich wichtiger, als festzustellen, ob Frau Becker den Finger am Abzug hatte.

Die Analogien zum „NSU“ sind unübersehbar… gesperrte Akten wohin man auch schaut, „Schreddern“ hört sich besser an, ist aber identisch zu verstehen: Gesperrt. Daher tauchen die geschredderten Akten auch je nach Erfordernis wieder auf, siehe den neuerfundenen „Tarif“ Michael See, oder auch andere V-Leute, Marcel Degner etc pp. Neu zusammengebaut, verfälscht, das nennt man dann „Aktenrekonstruktion“.

Es ist und bleibt und war immer Desinformation der Exekutive. Vorführung der „dummen“ Parlamentarier inbegriffen, Täuschung der Öffentlichkeit sowieso.

Zu Verschwörungstheorien:

 Der bekannte Soziologe Professor Dr. Hans Jürgen Krysmanski (Universität Münster) beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Phänomen der „Verschwörungstheorie“ und hat dafür internationale Reputation gewonnen. In einem Interview anlässlich eines Themenabends im deutsch-französischen Fernsehsender „arte“, das am 13. April 2004 ausgestrahlt wurde, äußerte er unter anderem: „Ich glaube überhaupt, dass die Herrschenden mehr Verschwörungstheorien produzieren als
die Beherrschten“.

Sehr richtig.

Zu Aussageverboten, und warum sie notwendig sind: Mauschelei! Staatsschutz. Vertuschung!

Der Bundesinnenminister als  Regierungsorgan, gleich, von welcher Person es geführt wurde, hat keine unbegrenzten Aussagegenehmigungen für Beamte erteilt, die im Becker-Prozess als Zeugen ausgesagt haben.

Im Gegenteil begrenzte er die beamtenrechtlich erforderlichen Genehmigungen sogar in einer Weise, die den Verdacht nährte, dass es für die Politik etwas zu verheimlichen gab. Denn vor allem Tatsachen über „Informanten“ durften die Zeugen in Staatsdiensten auf keinen Fall preisgeben. Durch deren Auftritte in der Stammheimer Justizfestung wurde einmal mehr deutlich, wie weit die Verfassungswirklichkeit von dem Buchstaben des Grundgesetzes entfernt ist. Denn Gewaltenteilung, wie sie in der Schule als unverbrüchlicher Bestandteil einer Demokratie gelehrt wird, gerät in Deutschland immer mehr zu einer Verschränkung der Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative. Dabei zieht die eigentlich von der Politik unabhängige Justiz immer öfter den Kürzeren.

Parteipolitiker haben sich seit Inkrafttreten des
Grundgesetzes Machtvollkommenheiten zugeschanzt, die ihnen von Verfassungs wegen nicht zustehen

Und erst die BAW: Voll in die Fresse!

 Der GBA wird von einem politischen Beamten geleitet, der den Weisungen der Bundesregierung zu folgen hat, daran gesetzlich gebunden ist. Gegen wen auf welche Weise in für den Staat, damit das Volk, besonders wichtigen Fällen ermittelt wird, bestimmt also nicht die Dritte Gewalt, das Heft des Handelns haben sich Parteipolitiker gegriffen – ein für demokratische Staaten unmögliches Verfahren, das es darum in anderen Demokratien nicht gibt.

Hinzu kommt, dass die Weisungen der
Bundesregierung an den Generalbundesanwalt geheime Staatssachen sind.

Fazit:

Staaten und ihre Institutionen waren auf verschiedene Art und Weise in den Terrorismus involviert, auch die Bundesrepublik Deutschland. Bis heute versuchen amtierende Bundesminister, Dokumente, die das beweisen können, vor der Öffentlichkeit zu verstecken, auch im Mordprozess gegen Verena Becker.

Alte Unterlagen zu diesem Thema sind zu geheimen Staatssachen erklärt worden. Niemals soll jemand wissen dürfen, was die zur Tatzeit zierliche Frau Becker vor einem bundesdeutschen Geheimdienst ausgesagt hat. Sie war danach trotz dringenden Mordverdachts, wegen dessen ein Ermittlungsrichter einen Haftbefehl ausgestellt hatte, dennoch deswegen nie angeklagt worden.

Nur wegen leichter wiegender Straftaten hatte man sie in einem äußerst auffallend kurzen Prozess pro forma zu lebenslanger Haft verurteilt, vergleichsweise rasch nach ihrer Inhaftierung durch einen politischen Gnadenakt vorzeitig freigelassen.

Wer den NSU verstehen will, der muss die Causa Becker lesen.

causa becker

Bei aller Kritik ist das Buch mit dem Schrott von Chaussy und Heymann und Fromm in keinster Weise zu vergleichen. Es ist schlicht besser.

Und Prof. Buback? Der ist subjektiv vielleicht gescheitert, aber er hat mit seinem vergeblichen Kampf gegen den Tiefen Staat sehr viele kritische Geister überhaupt erstmalig an das Thema Staatsterror herangeführt. So auch fatalist.

Natürlich meint Buback etwas völlig Anderes als der Arbeitskreis NSU, wenn er von Verbindungen zwischen Geheimdiensten und Terroristen beim NSU spricht.

Aber der gute Wille zählt 😉

ENDE.

Warum werden „Leugner“ härter bestraft als Mörder und Totschläger?

Jürgen Elsässer hat einen mutigen Blogbeitrag zum Thema Horst Mahler geschrieben.

mahler

https://juergenelsaesser.wordpress.com/2015/07/22/horst-mahler-zum-tode-verurteilt/

Ob der Linke Elsässer Mahlers Standpunkte bei der RAF-Gründung nicht geteilt hat sei dahin gestellt, zu jung um mitzumachen war er zweifellos… aber ist die Analyse zutreffend?

Mahler mag als RAF-Anwalt eine Waffe getragen haben – aber in den letzten 30 Jahren nicht mehr. Warum wird ein Nationalsozialist – Mahler begreift das nicht als Schimpfwort –, der gewaltfrei bleibt, zu 12 Jahren oder mehr, also zum  Tod im Gefängnis verurteilt, während ein Mörder mit Migrationshintergrund – wie die Tottreter vom Alexanderplatz, Fall Jonny S. – mit läppischen Strafen davonkommen?

Mahlers Meinung über den Holocaust und die Juden ist mir zutiefst unsympathisch – aber bitteschön: Es ist eine Meinung, und bei uns herrscht doch angeblich Meinungsfreiheit, oder?

Nein. In der BRD war Meinungsfreiheit nie real vorhanden, sobald es um den Holocaust geht. Elsässer weiss das natürlich ganz genau. 

Der ehemalige grüne Außenminister Joschka Fischer kann hier als eine Ausnahme gelten. Er bezeichnete Auschwitz als Gründungsmythos der Bundesrepublik. Und das stimmt auch. Auschwitz bzw. der gesamte Holocaust dienen noch heute zur Läuterung der Deutschen.

http://www.blauenarzisse.de/index.php/anstoss/item/749-politische-mythen-der-bundesrepublik-deutschland

Die BRD fusst auf Auschwitz, so sagte das einst Joschka Fischer, und da ist was dran. Die Unerbittlichkeit der BRD gegenüber Horst Mahler rührt nicht daher, dass Mahler der NPD zuneigte, sondern dass Mahler angetreten war, einen Gründungsmythos der BRD infrage zu stellen, der 2006 nur zu 20% erforscht war, sagte der Holocaustforscher Raul Hilberg, aber seit dem 1. Nürnberger Prozess 1945/46 als offenkundig betrachtet wurde.

Ein Antagonismus?

Wien – 20 Prozent erst wisse man über den Holocaust. Das meinte Raul Hilberg vor gut einem Jahr im STANDARD-Interview auf die Frage, ob nicht ohnehin schon fast alles über dieses dunkelste Kapitel des 20. Jahrhunderts bekannt und erforscht sei. Was er nicht dazusagte: Nicht wenig dieser 20 Prozent geht auf das Konto des US-Politikwissenschafters und Historikers, der mit seinem Hauptwerk Die Vernichtung der europäischen Juden die moderne Holocaust-Forschung begründete.

http://derstandard.at/2987344/Raul-Hilberg-19262007

Auschwitz rechtfertigte Angriffskriege, die mit Lügen begründet wurden!

Joschka Fischer rechtfertigte die Teilnahme am Jugoslawienkrieg mit „Nie wieder Auschwitz“. Ist es ratsam, konkrete politische Entscheidungen so zu legitimieren?

Wehler: Nein, das war greulich. Milosevic war zwar ein übler Diktator, aber durch Welten von Hitler getrennt. Die „Nie wieder“-Rhetorik war die seelische Beruhigung eines Teils der 68er, die sich genötigt sahen, ihren Pazifismus aufzugeben. Man dramatisierte das Geschehen in Jugoslawien bis auf den äußersten Höhepunkt des Bösen, also bis zur Ausschwitz-Analogie.

http://www.welt.de/print-wams/article120531/Auschwitz-taugt-nicht-als-Gruendungsmythos-der-Republik.html

Elsässer schreibt:

Selbst Otto Schily, den trotz gemeinsamer Linksvergangenheit heute keiner mehr mit Mahler und Co. in Verbindung bringen kann, sagte im Frühjahr 2015 im Zeit-Magazin zum Thema Holocaustleugnung: “Ich finde, diesen Straftatbestand sollte man überdenken”. Zu Horst Mahler konkret sagte er: “Den Holocaust zu leugnen ist gewiss abscheulich, moralisch verwerflich, grotesk und töricht. Aber deshalb über Jahre ins Gefängnis?”

Mahler musste wegen Zuckerkrankheit und Blutvergiftung – die Angehören beklagen schlechte medizinische Versorgung – jetzt ein Bein amputiert werden. Die Tageszeitungen spekulieren schon über seinen nahen Tod. In jedem Fall gilt: Lasst den alten Mann endlich frei! Das ist noch nicht einmal eine politische Forderung. Das ist schlicht das humanitäre Minimum.

Dem kann man sich nur anschliessen.  Es reicht. Schafft diesen törichten Maulkorbparagraphen endlich ab, und lasst Mahler frei.

http://www.wiedenroth-karikatur.de/KariAblage201507/20150716_Justiz_Justitia_Urteil_Groening_Auschwitz_Prozess.jpg

Mahler sitzt für Meinungsverbrechen, ein rechtsstaatliches Monster, seit 2009. Ist die BRD nicht in der Lage, andere Meinungen auch zum Holocaust auszuhalten, und was sagt das über die BRD selbst aus? Innerlich sowenig souverän wie nach Aussen hin?

Ein ehemaliger Verfassungsrichter plädiert dafür, Holocaustleugner nicht mehr zu bestrafen. Es gibt Kritik, aber auch viel Zustimmung.

http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/2431

Wikipedia kann man so lesen, dass die BRD Angst hat vor „RAF-Geständnissen“:

In der Zeit von November 2012 bis März 2013 schrieb er auf einem Computer im Gefängnis ein umfangreiches Werk unter dem Titel „Das Ende der Wanderschaft“.[36] Teile dieser Schrift wurden inzwischen im Internet veröffentlicht. Angeblich sollte der frühere Anwalt an einem Forschungsprojekt über die RAF mitarbeiten. Sein mehr als 200 Seiten umfassendes Werk wurde als antisemitisch eingestuft, der Computer daraufhin beschlagnahmt und Kontakte nach außen streng kontrolliert.[37] Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhob im Mai 2014 deswegen Anklage wegen Volksverhetzung gegen Mahler.

Gerade was die Gründungsphase der RAF angeht, an der Mahler massgeblich beteiligt war, müssen Antworten gegeben werden, solange Mahler sie noch geben kann, konkret über die Verstrickung der Geheimdienste von Anfang an.

Es wird Zeit… wessen massgeblich gefördertes Projekt war die RAF, Herr Mahler?

Buback-Mord 1977: Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

„Muss das sein?“ Ja, denn das Verschwindenlassen von Beweisen ist eines der wirkmächtigsten Werkzeuge des Tatorte manipulierenden Sicherheitsapparates. Es ist nicht bekannt, wie die Oktoberfestbombe gezündet wurde, was ein (aktenkundiger!!!) Witz ist, eine Unmöglichkeit, denn man findet IMMER Reste vom Zündmechanismus.

Es sei denn, man darf keine finden, weil die zum Beispiel zu einem NATO-Zünder gehören, und Rückschlüsse auf Täter zulassen würden, die es zu verbergen gilt, zu staatsnah… oder „befreundete Dienste“ involviert. Siehe Scharlotte Knoblauch… 😉

So ähnlich ist das auch in Karlsruhe gelaufen, dort wurden 2 Täter geschützt: Günter Sonneberg und Verena Becker; davon geht Prof. Dr. Buback aus.

wisniewski

Vor´s Loch geschoben wurde von Verena Becker 1981 Stefan Wisniewski, verurteilt Volkerts, Klar ?

Man hat einfach „Alle für Alles verurteilt“, Mitttäterschaft, ein Spezialstraftatbestand, neu erschaffen für die RAF. Der Abschied vom Nachweis individueller Täterschaft. Das Ende des Rechtsstaates im Strafgesetz.

Sonderbehandlung per Sondergesetz. Woran erinnert das nur? Sonderbehandlung…

Allerdings hat man schon sehr genau gewürfelt, wen man für welchen Mord lebenslänglich in den Knast schickt, oder eben für einen anderen Mord.

Das war bei der BAW „mensch ärgere dich nicht“. Freie Auswahl, jede Menge Joker.

Boock bereitete die Mordwaffe vor: Nicht angeklagt für Buback-3-fach-Mord. Er bekam lebenslänglich (oder was man dafür so hält…) für andere RAF-Morde. Egal, da lebenslänglich nun einmal nur 15-20 Jahre sind… auch ohne Geständnis der individuellen Taten und ohne Reue. Abschaffen den Blödsinn! Lebnslänglich muss lebenslänglich sein, es sei denn, der Täter gesteht seine Taten.

Daher sei es doch total egal, wer letztlich Buback und seine 2 Begleiter erschossen hat, die sind eh alle begnadigt, keiner gesteht, keiner bereut, oder etwa doch nicht?

Meinte zumindest der Ex-Abteilungsleiter Terrorismus im BKA, Wolfgang Steinke.

Schraubenzieher… als beseitigter Beweis zum Schutz von V-Leuten in der RAF? Zeuge drehte seine Aussage zwecks „Staatschutz“?

ddr geld

DDR-Geld, wenn man bei der Stasi um Rat fragen musste? Oder wenn man in der DDR untertauchen musste wie 5 Jahre später Odfried Hepp?

Was hat die Stasi mit der RAF zu tun? Sehr viel, denn bereits 1970 flog die neu gegründete RAF von Ostberlin aus zum Waffentraining etc in den Nahen Osten, zur Fatah. „WSG-Hoffmann“ folgte 10 Jahre später.

Alles nur Zufall?

Buback schreibt in seinem Buch „Der 2. Tod meines Vaters“:

Wenn man keine Aufmerksamkeit auf den bei Verena Beckers Ergreifung gefundenen Schraubendreher lenken wollte, wäre es in diesem Sinne durchaus von Vorteil, Schraubendreher überhaupt aus dem Verfahren herauszuhalten. Der in Singen gefundene
Schraubendreher wird, was äußerst befremdlich ist, weder in der Anklage gegen Folkerts von 1979 noch in der gegen  Mohnhaupt/Klar von 1983 erwähnt.

Der weitere Schraubenzieher, der in der zum Transport der Tatwaffe benutzten Tasche bereits kurz nach dem Attentat gefunden wurde, erscheint nur in der Folkerts-Anklage, aber nicht mehr in der späteren Mohnhaupt/Klar-Anklage. Warum eigentlich?

Ist das ein Wattestäbchen-Phantom? Eine Art folgenlose Spielwiese, an der sich alle festbeissen sollen? Eine Art Andreas Temme?

Angesichts dieser gesicherten Beobachtung [an der Tankstelle vor dem Mord] war es in meinen Augen von enormer Bedeutung, dass zwei Tatverdächtige bei ihrer Ergreifung in Singen einen Suzuki Schraubenzieher mit sich führten.

Es muss DER Schraubenzieher sein, der beim aufgefundenen Tatmotorrad fehlt. Nur dann ist es wichtig. Nicht ein Suzuki, sondern DER Suzuki-Schraubendreher/zieher.

Es waren ja nun zwei Schraubenzieher: der
in Singen bei Becker und Sonnenberg gefundene und der in der Folkerts-Anklage beschriebene, der wenige Tage nach der Tat im Fluchtauto sichergestellt worden war. Er befand sich in
der im Alfa Romeo zurückgelassenen Tasche, die zum Transport der Tatwaffe gedient hatte

Wenn nur 1 Schraubenzieher im Bordwerkzeug der Suzuki fehlte, die man ja fand, und 1 Schraubenzieher Suzuki im Fluchtwagen lag, dann ist der in Singen gefundene Schraubenzieher kein Beweis. Für gar nichts.

Alles danach ist nur noch Gedöns.

Noch mehr Schraubenzieher- Belege… muss das wirklich sein?

Es muss.

Der in Singen sichergestellte Schraubenzieher war nach dem Besuch der BKA-Beamten in dem Motorradgeschäft am 26. August 1977 nicht mehr derjenige aus dem Tatmotorrad.

Wegermittelt beim ex-Rennfahrer Hermann G., Vermieter Hein Gericke… Schützende Hand?

Nach dem Suzuki-Schraubenzieher, der im Mai 1977 bei Verena Beckers Ergreifung gefunden wurde, konnte ohnehin niemand fragen, da er in keiner der Anklagen zum Karlsruher Attentat erwähnt wurde, nicht einmal im Urteil gegen Becker zum Singener Verbrechen. Dort wird bei der Beschreibung der von Becker und Sonnenberg mitgeführten Ausrüstung nur »Diebeswerkzeug«
erwähnt, »wie z. B. Schraubenzieher und Schraubenschlüssel «, ohne einen Bezug zum Tatmotorrad herzustellen.

Heribert Prantl hatte in der Süddeutschen Zeitung vom 22. April 2007 bereits den bei Verena Beckers Ergreifung im Mai 1977 gefundenen Schraubenzieher erwähnt, auch dass er aus dem Bordset der schweren Suzuki stammt, von der aus mein Vater erschossen wurde.

Die Täter hatten am 7. April 1977 etwa eine halbe Stunde lang an der Tankstelle in der Nähe des Tatorts auf den Dienstwagen meines Vaters
gewartet und laut Aussage des Tankstellenpächters erkennbar nur zum Schein den Eindruck einer Montage erweckt. Als der
Wagen auftauchte, blieb keine Zeit, den Schraubenzieher wieder im Bordset zu verstauen, er wurde rasch eingesteckt. Die
Singener Polizisten haben ihn dann gefunden.
Anfang November erhielt ich schließlich von den SWR-Mitarbeitern ihr Fundstück: die Kopie eines Haftbeschlusses des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof gegen Verena Becker. Auf dieses Dokument vom 10. Mai 1977 hatte bereits das Urteil gegen Verena Becker wegen ihres Singener Verbrechens hingewiesen. Darin stand, dass bei der Festnahme der Beschuldigten Verena Becker
die Tatwaffe sichergestellt worden sei und außerdem ein Werkzeug, das zu dem Tatfahrzeug – dem Suzuki-Motorrad gehöre.

Eine unerhörte Nachricht! Was fehlte eigentlich im Mai 1977 noch, um eine Anklage gegen Verena Becker wegen des Karlsruher Attentats vorzubereiten? Sie reiste mit Sonnenberg, war
Mitglied in der Bande, die das Karlsruher Attentat ausgeführt hatte, hatte die Tatwaffe bei sich, das Haar in einem der von den Tätern zurückgelassenen Motorradhelme war, wie beim
BKA bekannt, identisch mit einem Haar in der Haarbürste von Verena Becker – und nun noch dieser verräterische Schraubenzieher.

Haare im Helm, das fehlt noch. Aber wenn 1 Schraubenzeiher fehlte im Bordwerkzeug, dann kann man nicht derer 2 finden, im Fluchtwagen und in Singen bei Verena Becker.

Wer hat das Problem nicht einmal ansatzweise korrekt erkannt?

NSU-Desinformant Thomas Moser!

Anfang 2008 befassten sich nur noch wenige Journalisten mit der Aufklärung des Karlsruher Attentats. Einer von ihnen war Thomas Moser, der sich in einem Beitrag für den WDR-Hörfunk am 16. Januar den im Vormonat von der Bundesanwaltschaft präsentierten Ergebnissen der Spurenanalyse und besonders dem dabei gefundenen DNA-Material einer Frau widmete. Moser sagte:
»Eine Frau trug demnach Motorradhandschuhe, -jacke und einen der -helme. Eine Frau war aller Wahrscheinlichkeit nach also an dem Mordkommando beteiligt und könnte auch
die Schützin gewesen sein.

Bei Verena Becker war bei der Festnahme im Mai 1977 die Tatwaffe sowie ein Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tat-Motorrades gefunden worden.«

Moser hat schon damals das Wesentliche nicht kapiert, der dumme Prantl (ex-STA, ex Richter) hat sogar noch nie irgendwas kapiert:

– am 7.4.77 spielen die Mörder mit dem Schraubenzieher beim Warten auf GBA Buback an der Tanke herum, stecken ihn dann fix in die Tasche mit der Mordwaffe, als Buback vorbeifährt.

– kurz nach dem Mord wird das Tatmotorrad aufgefunden, im Brückenpfeiler, es fehlt ein Schraubenzieher.

– In Singen wird Becker am 3. Mai 1977 verhaftet, mit einem Suziki Schraubenzieher.

– Wann wird im Fluchtauto Alfa Romeo ein Suzuki-Schraubenzieher gefunden, und so der Singener Schraubenzieher entschärft? Nach dem 3. Mai? Oder vorher?

– am 26.8.1977 wird der Bordwerkzeug-Suzuki-Schraubendreher aus Singen wegermittelt. Ende Gelände, keine Anklage wegen Karlsruhe gegen Becker und Sonnenberg. Verfahren wird eingestellt.

– Becker hält den BRD-Rekord: 12 Jahre gesamt inkl. U-Haft für lebenslänglich.

Es muss dort gemauschelt worden sein. Schützende Hand. Oder hat jemand eine bessere Erklärung?

Buback Sohn hatte nie eine Chance.

Es waren ja nun zwei Schraubenzieher: der
in Singen bei Becker und Sonnenberg gefundene und der in der Folkerts-Anklage beschriebene, der wenige Tage nach der Tat im Fluchtauto sichergestellt worden war. Er befand sich in
der im Alfa Romeo zurückgelassenen Tasche, die zum Transport der Tatwaffe gedient hatte.

Dieses Gutachten des Bundeskriminalamts stammt vom 18. November 1977. Darin werden die beiden Motorradhelme sowie verschiedene Asservate aus dem von den Tätern zur Flucht genutzten Alfa Romeo mit dem Kennzeichen GER-AM 25 auf Haarspuren überprüft.

Im November 1977 erst begutachtet, da hatte man alle Zeit der Welt gehabt, um die Geschichte umzuschreiben. Alles was man brauchte war ein 2. Suzuki Schraubenzieher im Fluchtauto…

Ende Teil 3.

Buback-Mord 1977: „Schraubenzieher aus Bordwerkzeug“, Haar Beckers im Helm

tatwaffe buback

Als knapp 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe in Singen Becker und Sonnenberg mit der Tatwaffe verhaftet wurden, stand im der Schiesserei folgenden Haftbefehl „Mord Karlsruhe“.

Im Haftbefehl stand also “3-fach Mord an Buback”. Und dann “entfiel der” ?

Das ist hochgradig verdächtig und riecht nach staatlicher Protektion bereits 1977, und ist nicht mit einer Zusammenarbeit Beckers mit dem Verfassungsschutz ab 1981 zu erklären.

Es ist aber für den Fall leicht verständlich, dass Verena Becker in der Haft vor 1975 angeworben wurde, um die RAF in den PLO-Arabercamps im Nahen Osten auszuforschen, und zwar vom BND.

Durch die Entführung des Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz wurde Becker am 27. Februar 1975 zusammen mit vier weiteren Terroristen von der Bewegung 2. Juni freigepresst. Gemeinsam mit Gabriele Kröcher-Tiedemann, Ingrid Siepmann, Rolf Heißler und Rolf Pohle wurde sie in die Demokratische Volksrepublik Jemen ausgeflogen.

Becker schloss sich im Anschluss der Roten Armee Fraktion (RAF) an.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verena_Becker

Bommi Baumann berichtete, dass schon während des Fluges in den Jemen Verena Becker sich vom 2. Juni lossagte, sie wolle zur RAF, „die hatte dazu einen Auftrag“, so Baumann. Von wem auch immer…

Die Stellungnahmen von BND und BfV zur Rekord-Begnadigung Beckers 1989 sind gesperrt.

skizze tat

Das steht im Teil 1.

Wiki hat so ein „Tatmotorrad“ in rot:

Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades Suzuki 750 bei Festnahme in Singen gefunden.

Stimmt das? Wäre ein 1 a – Beweis für die Täterschaft bzw. Mittäterschaft, beweist mindestens die Anwesenheit in Karlsruhe am Tag des 3-fach Mordes Buback, Göbel, Wurster.

Haar in einem der Helme von Verena Becker gefunden.

Das wäre ebenfalls ein Anwesenheitsbeweis in Karlsruhe Verena Becker betreffend, denn das Motorrad samt Helmen verblieb dort, man floh per Auto. Sogar für den Fall, den Boock zu bedenken gibt: Becker könnte das Motorrad nur nach Karlsruhe chauffiert, überführt haben.

motorrad helme

KT-Untersuchung 1977: Auto. Motorrad, Helme.

Was ist nun mit diesem Schraubenzieher?

Focus 2012:

FOCUS Online:Der Sachverhalt mit dem Schraubenzieher ist laut Bundesanwaltschaft doch entkräftet, oder?

Rätzlaff:Nein, ist er eben nicht. Denken Sie doch mal nach: Die RAF begeht einen Mord. Beim Tatmotorrad fehlt ein ganz spezieller Schraubenzieher und zufällig haben die beiden RAF-Mitglieder, die die Tatwaffe bei sich führen, aus dem Bordwerkzeug eines anderen Suzuki-Motorrades den Schraubenzieher entnommen, der beim Tatmotorrad fehlt. An einen solchen Zufall kann und will ich nicht glauben. Außerdem: Wenn Verena Becker die Tatwaffe von einem Dritten erhalten haben will, fragt man sich, warum sie in ihrer Einlassung nicht dessen Namen nennt.

FOCUS Online:Gibt es weitere Argumente?

Rätzlaff:Denken Sie nur an die Haarspur. In einer Übersicht für den damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Dr. Herold findet sich ein Vermerk: „Haarspur von Haarbürste Verena Becker identisch mit Haarspur im Motorradhelm.“

FOCUS Online:Ein entsprechendes schriftliches Gutachten oder einen schriftlichen Hinweis auf diese Spur findet man dennoch nicht in den Akten.

Rätzlaff: Ja, der Polizeibeamte, der damals die Übersicht erstellt hat und von Dr. Herold als exzellenter Mitarbeiter beschrieben worden ist, hat jedoch ausgeführt, dass er nur das in die Übersicht aufgenommen hat, was er selbst gelesen hat.

Seite 2:

FOCUS Online:Aufgrund der Tatsache, dass ein schriftlicher Hinweis auf die Identität der Haar-Spur nicht mehr in der Akte zu finden ist, schließt man darauf, dass es einen solchen Hinweis nicht gegeben hat?

Rätzlaff:Aber das geht doch nicht. Man muss sich fragen, wie der Hinweis denn sonst in die Übersicht aufgenommen wurde. Soll sich der Polizeibeamte, der die Übersicht erstellt hat, den Hinweis etwa selbst ausgedacht haben?

FOCUS Online:Warum sollte er das tun?

Rätzlaff:Ich schließe aus, dass der Beamte sich das ausgedacht hat oder, dass es ein Versehen war. Schließlich erfindet man nicht aus Versehen eine Haarspur.

Der Nebenklageanwalt ist nicht neutral, er vertrat GBA Bubacks Bruder, aber trotzdem hat er Recht in diesem Punkt:

Rätzlaff:Die Kritik an der Anklage ist im Grund genommen in einem Satz darstellbar: Die Bundesanwaltschaft hat alles, was auf eine Frau auf dem Tatmotorrad hingedeutet hat, reflexartig zurückgewiesen.

FOCUS Online:Die Bundesanwaltschaft hat sich bereits in der Anklage darauf festgelegt, dass auf dem Tatmotorrad zwei Männer saßen…

Protektion für Verena Becker, oder das eigene „Unvermögen“ über 35 Jahre versucht zu kaschieren? Die „unfähige BAW“ handelt immer so, wie man es ihr anweist. Auch beim NSU! Die sind nicht unfähg, die vertuschen weisungsgemäß seit 50 Jahren staatliche Verstrickungen in Terrorismus, das ist der eigentliche Verdacht.

Seite 3:

FOCUS Online:Das der Fall Buback nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Dimension hat, war von Anfang klar. Können Sie uns aus ihrer Sicht etwas dazu sagen?

Rätzlaff:Eine mögliche politische Dimension zeigt sich daran, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Chance nicht genutzt hat, nach 35 Jahren einen Dreifachmord aufzuklären. Anders ist es für mich nicht zu erklären, dass das Innenministerium stellvertretend für die Bundesrepublik Sperrerklärungen zu Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie dem Gnadenheft von Verena Becker abgegeben hat.

FOCUS Online:Das Vorgehen wurde ja damit begründet, dass es dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde, wenn die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit sehen, bzw. den Inhalt erfahren dürften.

Rätzlaff:
Welcher Nachteil soll das denn bitte sein? Nochmal: Es geht hier um die Aufklärung eines Dreifachmordes.

Die Temme-Kassel-Yozgat – Analogie müsste auffallen… und die Sabotage aus der Soko Parkplatz heraus beim Polizistenmord Heilbronn ab dem 1. Tag.

Staatsschutz geht vor Mordaufklärung. Realität in der BRD, immer. Es sind keine Einzelfälle, siehe Barschel etc pp.

Andere sind von Beckers Aussage enttäuscht. Sie sei auf halber Strecke stehengeblieben, meint die Bundesanwaltschaft. Becker sagt, sie war nicht dabei. Doch was sie noch weiß, sagt sie nicht. „Sie hat nichts dazu gesagt, was mit dem Verfassungsschutz ist, wie ist sie an die Tatwaffe gekommen?“, sagt Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback. „Woher hat sie den Suzuki-Schraubendreher bekommen? All das haben wir nicht erfahren. Wenn sie so völlig unbeeinflusst war, wie ist sie an die Geräte herangekommen? Hat sie auch nie etwas über die Täter erfahren, hat sie keine Ahnung, wer die Täter sind?“

http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/162489/index.html

Was ist das nun für ein Schraubenzieher, verdammt noch mal! Ist er aus dem Tatmotorrad, oder ist er nur „modellgleich“ mit dem, der darin fehlte?

Das 3SAT Prozess-Tagebuch des Prof. Dr. Buback ist hier: http://www.3sat.de/page/?source=/kulturzeit/themen/149795/index.html

Herr Stuberger, sein „Anti-Buback“-Buch kann vielleicht helfen…

Über die Brücke am Wasserwerk Durlacher Wald und durch den nahe gelegenen
Oberwald gelangten sie auf einem Feldweg zur Autobahnbrücke Wohlfartsweier, wo sie das Motorrad und die Sturzhelme in der Kammer eines Brückenpfeilers versteckten. Der Dritte
erwartete sie abredegemäß in unmittelbarer Nähe im Alfa Romeo. Mit diesem Fahrzeug setzten alle drei die Flucht über Bietigheim in Richtung Sachsenheim, Kreis Ludwigsburg, fort.
Dort stellten sie den Wagen ab, nachdem sie zu dritt um 9.51 Uhr eine im Rahmen der polizeilichen Ringfahndung bei
Remchingen/Singen unweit Karlsruhe eingerichtete Kontrollstelle passiert hatten.
In dem am 10. April 1977 sichergestellten Fahrzeug wurden die bei der Tat mitgeführte braune Reisetasche sowie das Visier eines der beim Motorrad zurückgelassenen Schutzhelme,
ferner eine Motorradjacke, ein Nierenschutzgürtel sowie ein Paar Motorradhandschuhe gefunden.

Das schreit nach DNA-Gutachten… Handschuhe, Visier, Helme…

der frühere Haftbefehl von Ermittlungsrichter Kuhn gegen Verena Becker, in dem sie auch verdächtigt wird, sich am Karlsruher Attentat beteiligt zu haben, was aber in einem Ergänzungsbeschluss relativiert ist. Dann folgt die Verlesung des Einstellungsvermerks über die diesem Haftbefehl folgenden Ermittlungen, aus dem sich ergibt, dass in einem Becker und
Sonnenberg zugeordneten Koffer gefundene Haarspuren nicht Verena Becker zugeordnet werden können und ein ebenfalls bei ihrer Festnahme gesicherter Schraubendreher zweifelsfrei nicht zu dem Tatmotorrad gehöre. Schließlich werden die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft zu diesen früheren Ermittlungen und die dementsprechende Aufhebung des Haftbefehls verlesen.

Das ist eine ganz neue Variante: Es gab Ermittlungen nach der Verhaftung 1977 in Singen, die nahe legten, dass Becker und Sonnenberg nur „Kuriere“ waren?

Stuberger schreibt als beinahe-Augenzeuge des Mordes 1977:

An einer nahe gelegenen Tankstelle, die von der Polizei abgeriegelt worden war, wurde ich von einem mir bekannten Beamten durchgelassen. Hier, so hatte ein Zeuge ausgesagt, hatten die beiden Motorradfahrer auf Bubacks Dienstwagen gewartet. Bis kurz vor Eintreffen des Mercedes habe einer der beiden Täter ein technisches Problem vorgetäuscht und mit einem Schraubenzieher an der Maschine gewerkelt.

Der war dann also benutzt, und musste irgendwelche Anzeichen dieser Benutzung tragen, als er 4 Wochen später in Singen gefunden wurde.

Welche Probleme es dabei im Prozess 2010-2012 gab, das wird hier deutlich: Zu lange her, 35 Jahre, die Erinnerungen sind wertlos:

buback tankstelle

Das kann man vergessen…

Ein Polizeibeamter zum Schraubenzieher:

In Singen habe man nach der Festnahme von Verena Becker und Günter Sonnenberg unter anderem einen Schraubendreher „Made in Japan, Suzuki“ gefunden. Der Suzuki-Tatmaschine habe ein solcher gefehlt nach
Angaben des Vermieters dieser Maschinen.

Da wäre unter normalen Umständen eine Anklage gegen Becker und Sonnenberg „wegen Karlsruhe“ fällig gewesen. Eindeutiger Fall.

Noch ein Polizist dazu, ex-BKA:

Beim Auffinden des Motorrades habe ein Schraubendreher mit schwarzem Griff und der Bezeichnung „Suzuki“ gefehlt.

Der Vermieter von „Hein Gericke“ bestätigte das, „der Typ des Schraubenziehers sei identisch“.

Stuberger zum Buch von Prof. Buback:

buback schraubenzieher

Stuberger ist anderer Meinung, und in diesem Zusammenhang taucht auch Udo Schulze auf:

udo schulze

Dieses Buch vom Udo Schulze zum Fall Becker könnte zusätzliche Hinweise enthalten. Schaun mer mal…

Stuberger schreibt zur Antifa-Nebenklage, die in der Posse „Buback/Becker-Prozess“ die Verteidigung war:

Nebenkläger Buback führt aus, dass sich unter den gesuchten Terroristen im April 1977 nicht Verena Becker befunden habe. Er bemerkt weiter, dass sich weder ein Hinweis auf den
Schraubendreher finde, noch ein Hinweis auf Haarspuren im Helm, was Verteidiger Euler dazu veranlasst, zu schmunzeln.

Außerdem werde erneut nicht der Banküberfall von Köln erwähnt. Bei Nachfrage des Vorsitzenden, ob dazu etwas angemerkt werde, schmunzelt Verteidiger Euler lediglich und verneint.

So ähnlich muss man sich die Linksdreher in München vorstellen. Null Aufklärungsinteresse.

Bundesanwalt Hemberger behauptet in seinem Plädoyer Interessantes:

hemberger

Die BAW wollte keine Verena Becker in Karlsruhe, und daher durfte der Schraubenzieher auch nicht zum Tatmotorrad gehören. Also war das eben so… ausserdem ist er „weg“.

exzess

Bitterböser Scherz. Wie konnte man nur dem Sonnenberg ein zentrales Beweisstück aushändigen? wollte man da ein Beweisstück elegant entsorgen?

Buback vergisst Sonnenberg, der ebenso offenbar geschützt wurde wie Becker, und auch noch ihr Lover gewesen sein soll:

schützende hand

Nein, über BEIDEN. V-Leute?

Zeugenbeeinflussung, Aussageveränderung mittels Suggestivfragen, das ist sehr klar aus den NSU-Akten ablesbar, an zahlreichen Stellen. War auch Thema im NSU-Prozess.

Auch bei Frank Lauterjung spiele das eine Rolle, beklagt Ulrich Chaussy, es scheint auch beim Oktoberfest-Attentat solche „Hinlenkungen der Zeugen zum Erwünschten“ gegeben zu haben.

Letztlich geht es um Manipulation der Ermittlungen, um das Erreichen eines bestimmten Zieles: Vertuschung um Staatsgeheimnisse zu schützen.

Immer bei Terrorismus-Ermittlungen, das ist die zu erkennende Analogie.

Stuberger: „Zeugenlenkung“:

 Rechtsanwalt Lucas bittet Buback, von sämtlichen Zeugen, mit denen er Kontakt hatte, zu berichten. Der Zeuge nennt die Namen Hofmeyer, G., B., F. Buback beschwert sich über den Sinneswandel mancher Zeugen. Herr
G. habe seine Aussage um 180 Grad gedreht. Er habe plötzlich definitiv ausgeschlossen, dass der Schraubenschlüssel im Rucksack, der bei Verena Becker und Günter Sonnenberg gefunden worden sei, zum Suzukimotorrad gehöre

Schmutzige Methoden des BKA und der BAW wie immer, oder das übliche Drama mit Zeugenaussagen? Fällt irgendwie schon auf, dass es immer an den entscheidenden Stellen passiert. Der Schraubenzieher ist eine Solche.

Ende Teil  2

Polizeimunition in den Todeszellen der RAF in Stammheim. Deja vu NSU?

Eine nette Analogie zur Polizeimunition beim „NSU“, die nachweislich nicht aus Heilbronn (entwendete Dienstwaffen beim Polizistenmord) stammt, berichtete Udo Schulze (NSU- Was die Öffentlichkeit nicht wissen darf, 2013) bereits 2012:

Udo Schulze zur Stammheimer Nacht: Es wurde Polizeimunition in Zellen gefunden. Aus Beständen der Polizei RLP, die die Munition ans SEK ausgab. An was erinnert mich das bloß?

Ab min. 30:50

Dieses Video ist gemeint:

Es sind dieselben Strukturen bei der RAF und beim NSU, meint Udo Schulze, und die Fäden laufen in Köln zusammen: Beim BfV, er meint damit den Tiefen Staat innerhalb der BRD, der von Anfang an ein Parallel-Deutschland betreibe, ein faschistisches, undemokratisches, nicht-rechtsstaatliches. Die Fortsetzung des 3. Reichs, inhaltlich und personell. BND, MAD, BfV als Moloch, als Tiefer Staat, oft ohne Wissen der politischen Führung agierend. Meint Schulze.

Das ist -wie bei Schulze üblich- sehr plakativ, sehr genau auf den Punkt, aber stimmt das so? Traf das auch noch in den 1970ern und 1980ern zu?

Zum Ende hin kommen die Dönermorde, der Militärgeheimdienst und die Türkenfachisten „Graue Wölfe“ ins Spiel, und die kriminellen mafiosen Strukturen aus diesem Nationalistengebräu und Türkischem Tiefem Staat sei verantwortlich für die Dönermorde… Düstere Parallelwelt nannte das der Spiegel… noch 2011 !

Das Interessante ist die These Schulzes, dass BEIDE Nachfolgegenerationen der „echten RAF“ (Baader, Meinhof, Ensslin, Raspe) Ausgründungen der Geheimdienste mit Spitzeln seien, und exakt dafür sei Verena Becker ein Indiz, die lange vor 1981 (zugegebener Start der Spitzeltätigkeit Beckers) bereits V-Frau gewesen sei.

Wisnewskis These geht noch weiter: Schon Baader sei ein V-Mann gewesen. Vergleicht man diese beiden Thesen, ist die von Schulze die Bessere… imho.  https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/20/das-worst-case-szenario-teil-1-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Das Oktoberfest-Attentat wird kurz angerissen, die Terrorzellenkonzeption des Dr. Hans Kollmar (BKA-Vize) dürfte bekannt sein…  https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/03/14/das-bka-terrorzellen-konzept-als-grundmuster-des-terrormanagements/

Was dabei immer zu kurz kommt ist die Antwort auf die Frage, wer diesen Sicherheitsapparat eigentlich befehligt, und wer die „Ausgründungen an Terrorzellen“ anweist. Wenn es nicht die politische Führung der BRD ist, jedenfalls nicht erstrangig, dann stellt sich die Frage:  

Wer denn sonst?

Und da kann man kaum spekulieren und/oder vernünftige Überlegungen dazu anstellen, ohne bei den USA oder bei NATO-Strukturen zu landen, oder beim Mossad, denn -oh Wunder- aktuell möchte auch Frau Knobloch ganz und gar keine neuen Ermittlungen zur Oktoberfestbombe 1980. 

Dabei sucht GBA Range doch nur Nazi-Hintermänner, befürchtet da jemand Ermittlungen nach allen Seiten, unvoreingenommen?

die wird es niemals in der BRD geben.

________________

Wie war das mit der Munition in Stammheim hinter der Fussleiste? Quellen bitte! Was hatte die „Ratte“ (Spitzname für Verena Becker in Stammheim laut Schulze) für eine Aufgabe? Aushorchen? Wozu wenn man doch die Zellen eh abhörte? Waren Doppelgänger der Stammheimer in Mogadischu, um die Araber von der PFLP zu täuschen?

War Grams ein Spitzel, der liquidiert wurde, siehe:

grams mord bka

http://rotehilfebremen.blogsport.de/images/rhz_01_2011_lowres.pdf

Typisch Antifa, hier Rote Hilfe, dass die das Staatsnarrativ brav nacherzählen, aber weglassen, dass wohl auch Grams als V-Mann verstanden werden muss, der zuerst „rechts bei der HNG“ schnupperte, sich dann aber für die RAF-Seite entschied (bzw. sein V-Mann Führer tat das).

Wäre eine Analogie zu den Uwes in Eisenach: Kopfschuss, Mord am Spitzel der zuviel weiss?

Buback-Mord 1977: Nicht die Tatwaffe ist es, sondern der Schraubenzieher und die Haare

Das Problem ist recht simpel benennbar: Die RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg wurden rund 4 Wochen nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe mit der Tatwaffe verhaftet, es gab einen Schusswechsel mit Polizisten, schwere Verletzungen auf beiden Seiten, vorbei war es erst, als ein Polizist mit der Buback-Mordwaffe die Terroristen ausser Gefecht setzte, aber sie nicht „ausknipste“. Beide überlebten, und beide wurden nie wegen Karlsruhe angeklagt, 30 Jahre lang nicht… bzw. niemals. Bis heute nicht.

Becker endete also nicht wie Wolfgang Grams in Bad Kleinen 1993: „Kopfschuss von eigener Hand“ laut BRD-Geschichtsschreibung…

Hätten sie das gewusst?  Becker konnte die MP nicht durchladen, liess sie liegen, ein Polizist nahm sie auf und erledigte dann mit dieser Waffe die Terroristin Becker. Allerdings nicht total. Klammheimliche Freude, die Bundesrichter Thomas Fischer aktuell den Asylschwemme-Gegnern bei jedem Asylneger unterstellt, der von einem anderen Asylneger abgestochen wird, diese klammheimliche Freude unterstellen wir dem Sicherheitsapparat auch, und zwar für den Fall, dass der Polizist in Singen „besser getroffen hätte“. Aber Pech gehabt… 😉

Es war die Buback-3-fach-Mordwaffe in der Hand eines Polizisten in Singen, die dem Spuk ein Ende bereitete.

„einer der mutmasslichen Mörder von Karlsruhe ist gefasst“, so eröffnete die Tagesschau damals, und der heisst Sonnenberg. V-Frau Verena Becker genoss schon damals die Protektion des Staates, dem ist offensichtlich so, schon damals, bereits seit dem Tag 1 nach dem 3-fach Mord von Karlsruhe, als „zierliche Person, wohl eine Frau auf dem Sozius die schoss“ gegen einen Mann ausgetauscht wurde. Prozessstoff noch Jahrzehnte danach gewesen…

Das ist der Kern des Ganzen, darum ging es 1977, 2007 in Bubacks (Sohn) Buch, im Prozess gegen Becker 2010-2012.

buback

Becker war wahrscheinlich schon Informantin des BND, als sie 1975 freigepresst wurde. Das behauptet Bommi Baumann, und das klingt plausibel.

Die Verfassungsschutz-Frage (Buch Wolfgang Kraushaar) ist wie fast immer bei Linksautoren die Falsche… die BND-Frage fehlt… 

Es hat seinen Grund, dass der BND zur Begnadigung Beckers 1989 eine bis ca. 2040 gesperrte Stellungnahme abgegeben hat. Sicher war Becker ab 1981 Informantin des Verfassungsschutzes, aber die Protektion durch den Staat ab 7.4.1977 (Buback-Mord) erklärt das natürlich nicht. Deshalb sind solche Bücher auch „Thema verfehlt, Setzen, 6!“

Becker ist nach 12 Jahren Haft (bei lebenslänglich!) begnadigt worden, das ist BRD-Rekord. Verhaftet 1977, entlassen 1989. Ob sie die 12 Jahre überhaupt durchgängig gesessen hat ist unklar, meint zumindest Bommi Baumann. Die Begründungen des Sicherheitsapparates sind gesperrt… BND und BfV… und Weizsäcker redet natürlich auch nicht darüber… der agent orange Fabrikant für den Vietnamkrieg… 

.

Die Tatwaffe im Besitz Beckers und Sonnenbergs reichte also nicht für eine Anklage „wegen Karlsruhe“ aus, während im Fall „NSU“ der angebliche Besitz der Dönerceska 83 SD für eine Anklage (Mittäterschaft bei 9 Morden gegen Zschäpe) ausreichte.

ppq

nsu site:www.politplatschquatsch.com

Das sind zweierlei Mass. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mordwaffen einmal 4 Wochen danach und einmal 5 Jahre danach aufgefunden wurden…

Mal so, mal anders, immer wie man es gerade benötigt?

Sieht so aus. Sehr sogar.

2010 wurde Verena Becker letztlich doch noch angeklagt, und das ist eine Parallele zu Beate Zschäpe, wegen Mittäterschaft.

causa becker

Stuberger schreibt dazu:

Verena Becker ist wegen der drei Morde in Karlsruhe vor dem Prozess, um den es in diesem Buch geht, nie vor Gericht gestellt worden, obwohl sie bei ihrer Verhaftung kurze Zeit nach dem Attentat die Tatwaffe gemeinsam mit ihrem Kumpan Günter Sonnenberg bei sich führte und andere Hinweise für eine Täterschaft sprachen, auch ein zunächst ausgestellter Haftbefehl.

Im Haftbefehl stand also „3-fach Mord an Buback“. Und dann „entfiel der“ ?

Die oberste Anklagebehörde warf Verena Becker lediglich vor, Mittäterin bei den Karlsruher Morden gewesen zu sein, indem sie sich vehement für die Durchführung der Verbrechen eingesetzt habe. Außerdem habe sie nach den Morden Bekennerbriefe der Terrorgruppe RAF abgeschickt und vorher die  Umschläge beleckt, wie man durch Gutachten nachweisen könne.

Hätten sich die Richter des Staatsschutzsenats am Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) damit zufriedengegeben, wären zwei Gutachter geladen worden, die nachweisen können, dass die Speichelspuren an den alten Briefumschlägen von der Angeklagten stammen, und ein Urteil wäre schon fällig geworden.

Was sind „andere Hinweise“?

Na der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades Suzuki! Die Haare in den Motorradhelmen!

„Mittäterschaft“ ist ein juristisches Unding, ein nicht-rechtsstaatlicher Moloch, ein für die RAF neu erfundener Blödsinn, Bekennerschreiben bzw. Briefmarken abgeleckt zu haben ist kein Mordbeweis, sondern ein Beihilfe-Straftatbestand.

Und so wurde die Anklage während des Prozesses auf Beihilfe zurück gestuft: Keine glaubhaften Zeugen für „Frau bzw. zierliche Person auf dem Sozius, mit der MP schiessend“, so sahen es Senat und Bundesanwaltschaft, und dann wurde aus Mittäterschaft einfache Beihilfe, das Urteil war entsprechend: 4 Jahre, kein einziger Tag Haft.

Nicht angeklagt wegen Beihilfe oder Mittäterschaft oder Mord bis heute: Günter Sonnenberg

Sehr interessanter Beitrag. Man ahnt das helle Panikfeuer, das im erweiterten Staatsschutz gelodert hat wegen des BubackBecker-Verfahrens. Mit Müh und Not und vereinten Kräften haben sie es ausgetreten. Wurde Stuberger spät ins Boot geholt, so dass sein Mea Culpa notwendig wurde?
Schreibt Stuberger denn gar nichts dazu, dass die Verurteilung wegen Beihilfe auf sehr soliden Beweisen (z.B. Speichel am Bekennerbrief: ein Paradefall für die Beweiskraft der DNA-Analyse) beruht? Und vor allem: schreibt er etwas dazu, warum es über 30 Jahre lang trotzdem keine Anklage gegeben hat und ohne den gemeinen Michael Buback auch nie gegeben hätte? Warum hat es gegen Sonnenberg nie eine Anklage wegen Karlsruhe gegeben, der doch auch offiziell zu den Karlsruher Tätern gezählt wird (s.o.)? Warum waren beide ständig gemeinsam unterwegs und hatten die Tatwaffe dabei, wenn Becker keine Mittäterin war?
Sie stehen splitternackt in ihrer ganzen Armseligkeit vor uns, die Bundesanwaltschaft und ihre Helfer in den Medien, der Talare und ihres vorgeschobenen Qualitätsanspruchs entkleidet. Nein, es ist kein Muff, der sich da unter den Talaren gesammelt hat, sondern ein Hautgout.

Kommentar von @hintermbusch, ein glühender Anhänger Prof. Bubacks. Etwas unkritisch weil recht einseitig informiert. Differenzierung dringend erforderlich.

Leute, es muss der Beweis erbracht werden, ob Verena Becker a) in Karlsruhe war und b) auf dem Mordmotorrad sass. Ob die „Sola“ geschossen hat, darum geht es!

Briefmarken ablecken ist kein Beweis für Mord-Täterschaft. Sogar Paulchenvideos einwerfen wäre kein Täterbeweis für 10 Morde und 2 Kölner Bomben.

türke9

schon gar nicht ohne Griechen, dieser Stockfehler… 8. Türke/Kurde, nicht 9. Türke, menno! Täterwissen? Nada. Niente. Null.

Es gibt nur 2 Mord-Beweise: Haare Beckers und Sonnenbergs (oder Wisniewskis?) in den aufgefundenen Motorradhelmen, und eben der Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug, aufgefunden in Singen mit der Tatwaffe.

Auf die Frage, woher er wissen will, dass der Ex-Terrorist Stefan Wisniewski der Todesschütze von Karlsruhe gewesen sei, antwortet er: „Es ist mir schlicht erzählt worden. Welche Absicht hätte vorliegen sollen, mir etwas Falsches zu erzählen?“ Boock, verurteilt wegen Mordes an Schleyer, jahrelang einer der Regisseure des Terrors und mehrfach beim Lügen ertappt, hat schon mehrmals etwas preisgegeben, was seinen früheren Feinden in der RAF schaden und seinen Freunden nützen könnte – vor allem aber seinen Marktpreis stabil hält.

http://www.ksta.de/politik/-von-mir-erfahren-sie-es-nicht-,15187246,13451026.htm

wisniewski

Als er 1995 erstmals einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellt, wagt sich der Vorsitzende Richter eines OLG-Strafsenats nur in Begleitung seiner Bodyguards in die Zelle, denn der Antragsteller hatte zuvor einen Haftrichter des Bundesgerichtshofs niedergeschlagen.

Kam trotzdem 1999 raus, auch ohne Reue und ohne Geständnis seiner Taten…

Stuberger zu Begnadigungen:

Im Gegensatz zu häufig verbreiteten Politikeraussagen, die von den meisten Medien übernommen werden, hat das  Bundesverfassungsgericht entschieden: 1. Die lebenslange Haft ist mit dem Grundgesetz vereinbar, 2. sie kann bis zum Tod des Verurteilten vollstreckt werden, 3. nur ausnahmsweise darf ein zu lebenslang verurteilter Mörder vorzeitig entlassen werden.

Und dann folgen die wichtigen Voraussetzungen dafür, die das höchste deutsche Gericht vorgegeben hat: Der Verurteilte muss das wollen und beantragen. Das ist erst frühestens nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft möglich. Seinem Antrag kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Gutachten mit einer positiven Zukunftsprognose vorliegt.

In der Öffentlichkeit verschweigen Medien und Politiker gerne, was die höchsten Richter als eine weitere Voraussetzung unabdingbar verfügt haben: Der Gutachter kann nicht nur, er muss sich in seiner Expertise positiv dazu äußern, dass der verurteilte Mörder das Unrecht seines Tuns eingesehen und seine Tat bereut hat. Es ist also keineswegs so, wie oft behauptet wird, dass in Deutschland Mörder zwingend nach Ablauf von fünfzehn Jahren Haft entlassen werden müssen – das Gegenteil ist der Fall.

Alle RAF-Mörder sind wegen meist mehrfacher Morde und Mordversuche zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.
Alle sind vorzeitig freigelassen worden. Keiner hat das Unrecht seines Tuns eingesehen und bereut; denn dazu würde gehören, sich zu seiner individuellen Tat zu bekennen. Das ist nicht der Fall.

Einige haben allgemeine Erklärungen nachträglicher Distanzierung abgegeben, ohne Ross und Reiter oder ihre konkreten Tatbeiträge zu benennen. Das reichte für ihre vorzeitige Freilassung aus.

Wo eine vorzeitige Entlassung nicht über den juristischen Weg möglich war, hat sich die Politik in die Justiz eingemischt und begnadigt.

Die meisten Täter sind nicht angeklagt worden, weil man sie gar nicht entdeckt hat oder sie vor Strafverfolgung aus verschiedenen im Dunkeln liegenden Gründen schützen wollte

Und was hat das bitte mit Haaren in Motorradhelmen in Karlsruhe und mit dem Schraubenzieher aus dem Bordwerkzeug des Tatmotorrades in Singen zu tun?

Es ist des Pudels Kern. Genau anhand solcher Beweise, und wie man die beseitigt, manifestiert sich im Detail, wie der Schutz von staatlich eingeschleusten Informanten in Terrorgruppen funktioniert und juristisch umgesetzt wird.

„im Dunkeln liegende Gründe“ lies: Staatliches Wissen/Vorwissen/Beteiligung verschleiern. Es muss nicht zwingend Wissen etc der BRD sein… auch das ist eine Analogie zum NSU bzw. zu den Dönermorden. Ein mglw. entscheidende Analogie!

Es braucht dazu stets eine Allianz aus passenden Zeugenaussagen, Aussageverboten für die Wissenden, Staatsschutzsenaten „unabhängiger Richter“ die sich dem beugen, Anklägern die Regie führen und Medien die mitspielen. Und das NATO Truppenstatut, Zusatzabkommen Artikel 38: Staatsgeheimnisse der Siegermächte dürfen ohne deren Erlaubnis nicht enthüllt werden, weder von Ermittlern noch von Gerichten. Geltendes deutsches Recht.

Am Ende steht die Knoppsche Guido-Geschichtsklitterung: Grams schoss sich in den Kopf… wie Böhnhardt, siehe:  https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/25/das-problem-mit-dem-schmauch-bad-kleinen-lasst-grussen/

All das sehen wir zur Zeit beim NSU im Münchner Prozess. Aber es ist nicht die erste Vorführung dieses Theaterstücks namens „Terrorismus-Nichtaufklärung“, Vertuschung mittels manipulierter Tatorte, Rechtsbeugung etc pp., sondern eher die 50. als die 1. Vorführung des Rechtsstaates, den es nie gab… nicht bei Terrorprozessen. Niemals seit 70 Jahren.

Ende Teil 1

14 V-Leute unter den Terroristen der RAF

Kennen Sie den „Anti-Buback“?

Das ist der Buback:

buback

Und das ist der Anti-Buback:

causa becker

http://www.amazon.de/Die-Causa-BeckerBuback-Ein-Lehrst%C3%BCck-ebook/dp/B00A1OTFOM

In diesem E-Book wird der gesamte Verhandlungsablauf des wohl letzten großen RAF-Prozesses dargestellt. Er behandelt das erste politische motivierte Attentat der deutschen Nachkriegsgeschichte. Am 7. April 1977 hatten Terroristen der Rote Armee Fraktion / RAF bei einem Ampelhalt in der Innenstadt von Karlsruhe von einem Motorrad aus den damals amtierenden Generalbundesanwalt Sigefried Buback, seinen Aushilfsfahrer Wolfgang Göbel und den Justizbeamten Georg Wurster gezielt erschossen. Kurze Zeit nach diesen drei Morden war die als Terroristin gesuchte Verena Becker mit ihrem Komplizen Günter Sonnenberg verhaftet worden. In deren Besitz befand sich die Mordwaffe von Karlsruhe. Beide sind über Jahrzehnte hinweg dennoch nicht wegen des dreifachen Mordes vor Gericht gestellt worden. Verurteilt wurden einige ihrer Komplizen, denen allerdings eine konkrete Tatbeteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Chemieprofessor Dr. Michael Buback, glaubte einem früheren Komplizen Beckers, der behauptet hatte, Becker habe den Finger am Abzug gehabt. Nach etwa zweijährigen privaten Ermittlungen wurde diese Frau dennoch angeklagt. Buback junior hatte sie zuvor in ungezählten Medienauftritten, Interviews und einem Buch vorverurteilt. Dabei vertrat er die These, Verena Becker sei nicht vor Gericht gestellt worden, weil sie parallel zu ihren terroristischen Aktivitäten mit einem deutschen Geheimdienst zusammengerabeitet habe. Der Staat halte bis heute „eine schützende Hand“ über sie. Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Der Autor hat es gewissenhaft protokolliert. In seiner Veröffentlichung enthält er sich nicht eigener Kommentierungen und stellt Zusammenhänge des täglichen Geschehens her. Er legt Wert darauf, zu verdeutlichen, dass selbst politisch brisante und sehr komplexe Strafprozesse und deren Urteile Menschenwerk sind. Auch in solchen Verfahren, für die zahlreiche Beteiligte zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefügt sind, gibt es zwischenmenschliche Aspekte, sehr unterhaltsame Abläufe, die zum Teil zu schallendem Gelächter selbst bei Richtern führen. Das Buch ergänzt die gedruckte Ausgabe, in der eine umfangreiche Kommentierung und Dokumentation enthalten ist, der genaue Prozessverlauf dafür nur verkürzt dargestellt wird.

Wenn man sich für den Prozess 2010-2012 im Detail interessiert, wird man nicht umhin kommen, das Prozesstagebuch von Prof. Buback bei 3 Sat zu vergleichen mit den entsprechenden Kapiteln dieses 700 Seiten umfassenden Buches. Das werden wir hier nicht tun, nur anhand einiger ausgesuchter Details der Beweisaufnahme.

Das Buch ist deshalb so wertvoll, weil dargestellt wird, wie der Staat die Aufklärung von Terrorismus verhindert, und welcher Werkzeuge er sich dabei bedient. 

Und es geht letztlich immer auch darum, wer denn alles „staatlicher Terrormitarbeiter“ war, also V-Mann.

Rezension zum Buch:

Wenn man die aktuellen Unabwägbarkeiten im Fall NSU und die Verwicklungen staatlicher Organisationen verstehen will, ein unbedingtes Muss. Dazu gehören natürlich auch sämtliche anderen Werke von Ulf G. Stuberger, die in keiner zeitgeschichtlich gut sortierten Bibliothek fehlen dürften!

Unter dieser Prämisse muss man das Buch lesen: Analogien finden!

Was war die RAF? Eine völlig autark handelnde linksterroristische „Bande“ was sie offenbar nicht. 3 Generationen soll es gegeben haben. Die 3. Generation soll 10 Morde (Herrhausen, Rowedder etc) verbrochen haben, ist jedoch ein Phantom. Kein einziger Mord ist aufgeklärt, ganz wie beim „NSU“…

Stuberger schreibt:

stu100

Das müssen Sie mal vergleichen mit den sogenannten „Standardwerken“ zur RAF, geschrieben von VS-Anwalt Butz Peters, von „Mordwaffenzufrühverkünder Klaus Pflieger“, oder von Staatsschriftsteller Stefan Aust.

Deren Bücher kann man nur als Satire lesen, oder als RAF-Fiction. Zur Belustigung, oder zur wissenschaftlichen Darstellung, wie Gehirnwäsche funktioniert. Wie der Staat die Geschichtsschreibung zu Zwecken der Deutungshoheit und Vertuschung der dreckigen Wahrheit selbst durchführen lässt, um seine eigene Verstrickung zu verdunkeln.

Stuberger führt zum obigen Screenshot aus:

 Durch Gerichtsverfahren wurden dort [Italien] solche Verkettungen öffentlich, in denen auch danach rechtskräftig verurteilte frühere Geheimdienstmitarbeiter Aussagen gemacht haben. Einer der engagiertesten Ermittlungsrichter dieses Staates, der sich
einen Namen auch als mutiger Bekämpfer der Mafia gemacht hat und heute Rechtsberater der UNO ist, Ferdinando lmposimato, hat zum Beispiel den früheren DDR-Geheimdienstchef Markus Wolf vernommen. Dabei hat dieser Zeuge bestätigt, dass Andreas Baader und Ulrike Meinhof, die zum Teil noch heute ikonenhaft verbrämten Führungsfiguren der
RAF , vom MfS nicht nur finanziell unterstützt worden sind.
lmposimato fand heraus, dass der US-amerikanische Geheimdienst CIA in die Entführung und Ermordung des italienischen
Politikers Aldo Moro aktiv verwickelt gewesen ist und bezeichnete die von der RAF begangene Entführung und Ermordung des seinerzeitigen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin
Schleyer als ein Spiegelbild dieses Verbrechens.

Das verweist auf die CIA als einen der Unterwanderer der RAF, der Aldo Moro und Schleyer ermorden liess. Oder etwa nicht?

schleyer

Es gibt eine schöne Verschwörungstheorie dazu: Schleyer sei am Ende „übergeben worden“, vor seiner Erschiessung. Boock sagte das etwas kryptisch, er habe Schleyer übergeben und sei dann in den Nahen Osten geflogen. An wen Schleyer übergeben wurde, das sagte Boock nicht.

An andere RAF-ler, oder an einen Geheimdienst? Warum konnte Schleyer mehrfach über Staatsgrenzen transportiert werden, die streng kontrolliert wurden?

In Diplomatenauto-Kofferäumen? Man wird ja mal fragen dürfen 😉

Spass beiseite, die CIA war natürlich bei der Unterwanderung und Nutzung des Terrors in Westeuropa ein wichtiger inoffizieller Mitspieler. Und genau das dürfen deutsche Behörden und deutsche Gerichte gemäß Artikel 38 des NATO-Truppenstatuts-Zusatzvertrages nicht aufklären, solange die USA dem nicht zustimmen. Staatsgeheimnisse müssen geschützt werden, auch die der Siegermächte.

Sagt Prof. Foschepoth. Geltendes Recht auch noch heute, 2015. Solch „profane Dinge“ haben die RAF-Geschichtsschreiber selbstverständlich nicht auf dem Radar…

Strategie der Spannung-Aufstandsbekämpfung nach NATO-Vorgabe?

Der Hauptangeklagte in einem Terrorprozess ist Partei, er ist nicht neutral, das sollte klar sein. Nichts desto Trotz ist es interessant, was Baader Ende März 1977 (der Ghostwriter ist unbekannt) zum Kampf der BRD gegen die APO, als deren bewaffneten Arm sich die RAF sah, anzumerken hatte.

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Da steht nicht mehr und nicht weniger, als dass die USA die Richtlinien vorgaben, nach denen die westeuropäischen NATO-Staaten politische Aufstandsbewegungen bekämpften, zu denen sich auch die RAF samt Studentenbewegung „68er“ zählte.

Wisnewski war Thema hier im Blog, er meint vereinfachend, die RAF sei ein Geheimdienstkonstrukt gewesen, um die Stundentenbewegung zu radikalisieren, und sie zu diskreditieren, sie „unmöglich zu machen“.

Unter Aufstandsbekämpfung oder auch englisch Counterinsurgency (COIN) versteht man verschiedene Taktiken und Strategien zur Bekämpfung von bewaffneten Aufständen.

Es gibt auch Beispiele, in denen eine Insurrektion vom Staat selbst heimlich unterstützt oder initiiert wurde, um einen Vorwand für ein gewaltsames Eingreifen gegen beliebige politische Gegner zu erhalten. Dies wird auch als Strategie der Spannung bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstandsbek%C3%A4mpfung

„Gladio“, die Strategie der Spannung. Trifft das auch auf die RAF zu? „Terrorzellenkonzeption des BKA“ wäre ein weiteres Stichwort.

Seite 2:

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Richtig ist natürlich, dass der Staat BRD, nichtsouverän wie er nun einmal war und ist, nach NATO-Muster, also unter Führung der USA, geheimdienstlich und sicherheitstechnisch erheblich aufrüstete, was natürlich daran lag, dass Gruppen wie die RAF sich „klandestin bewaffneten“, also heimlich, und diesen Staat BRD bekämpften, den sie als Vasallen der USA empfanden. Siehe auch:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/13/vasallen-3-die-usa/

Nachvollziehbar in soweit, und auch topaktuell. 

Das Enagmag ist empört, aktuelle Ausgabe:

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Die Regierung verrät den Spiegel, hoho, und der flennt bittere Krokodilstränen, LOL, und rennt ausgerechnet zu den Staatsanwälten der Regierung, um sich zu wehren. Ausgerechnet zum Onkel Range. Der Witz der Woche.

Dümmer geht nimmer. Die totale Verarsche. Die NATO-Illustrierte als Lachnummer.

Baader, Seite 3: (in der Doku mit den RAF-Anwälten Schily, Ströbele werden die Bahnhofsbomben auch erwähnt, die nicht von der RAF gekommen seien, sondern wohl eher von der GSG 9, also vom Staat selbst)

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Wäre sehr geschickt, eine militante Opposition auch dadurch zu diskreditieren, indem man mit gezielten Falschmeldungen Vorverurteilungen betreibt. Ziel ist dabei auch die Kriminalisierung des Unterstützerumfeldes, also SDS, APO, Studentenbewegung generell. Das klappt immer, egal wie dämlich es gemacht ist. Auch noch heute

Falschmeldungen gehören immer dazu, am Besten sind sie natürlich vom BGH selbst, weil so glaubwürdig, so seriös:

“… Videosequenz …
Ferner findet sich eine Montage mit Einblendung einer der entwendeten Dienstwaffen, in der “Paulchen Panther” einem Polizisten in den Kopf schießt.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/02/das-bka-hat-den-bgh-verappelt-bezuglich-der-dienstwaffe-aus-heilbronn/

Revolver, Ihr Idioten… keine P 2000

Doofheit oder Absicht, wie die Blutjogginghose Kiesewetters in Zwickau, und das Wohnmobil in der Ringfahndung, oder das Unterschlagen der verschickten Teaser-Filme, die eben keine Paulchen Panther-Langfassungen waren?

Baader weiter:

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Staatssschutzsenate als Sondergerichte für politische Schauprozesse, eine Anklagebehörde BAW und dazu ein Staatsschutz-gesteuertes BKA. Herz, was willst Du mehr?

Kommt uns doch alles sehr bekannt vor, und unser lieber Stuberger ist einer der Gründer der „Staatsschutzjournalisten des Karlsruher Klüngels“ der gelenkten Berichterstattung.

Praktisch, wenn man als Saalhocker für die DPA schreibt, sonst kaum ein Journalist anwesend ist, da ist das mit der staatsinteressengeleiteten Deutungshoheit ein Klacks!

Es ist nicht so viel neu beim NSU, das gab es alles schon 1977. 

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Abhören der Gespräche, auch der mit den Verteidigern, ist das heute auch noch so? Was hat das zu tun mit der Nichtverteidigung der NSU-Angeklagten Zschäpe und Wohlleben? Nichts?

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Das ist heute auch nicht anders, Gewerkschaften, Sozialdemokratie (Erzwingung der Schnüffelgesetze, VDS) sind amerikanisiert. Die Politik der BRD ist transatlantisch verseucht. „Die amerikanische Kanzlerin“ ist ebenkeine indizienlose Verleumdung. Sie hat einen wahren Kern. Auch wenn die Spiegel- Heulerei noch so lächerlich ist.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/19/die-nsa-spionage-ist-geltendes-recht-der-siegermachte-nach-wie-vor/

Die BND-NSA-Affäre hat sehr viel mit der Durchdringung seitens der USA zu tun, auch wenn Niemand das thematisiert, Foschepoth lässt grüssen!

Die NATO-Luschen vom Spiegel gehören nicht zu den Guten, sondern zur Lügenpresse. Wenn man das verstanden hat, vereinfacht sich Vieles.

Baaders Schreiben über die Art und Weise, wie die BRD-Medien, die BRD-Justiz, der Sicherheitsapparat und die BRD-Politik gemeinsam gegen die „miliante Opposition RAF“ mit subversiven US-Geheimdienststrategien vorgehen würden, betont -wie Stuberger selbst schreibt- die Rolle der Bundesanwaltschaft bei der Koordination der Medienberichterstattung über die RAF. 

An deren Spitze der Generalbundesanwalt Buback stand… Schreiben vom  29.3.1977. Am 7.4.1977 wurde Buback erschossen. Vom Kommando Ulrike Meinhof, so steht es im Bekennerschreiben der RAF. 10 Tage danach. Der erste politische Mord der BRD-Geschichte, bis heute nicht aufgeklärt.

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Strategie der Spannung. Gladio. Sie eskalierte wie geplant? Auftragsmord Buback? Wer beauftragte, und wer führte aus? Aktensperren, Aktenverluste, fehlende Aussagegenehmigungen, folgenloses sich nicht Erinnern, war da was?

Immer kritisch bleiben! Schönen Sonntag.

Parallelen zwischen Stammheimer RAF und Münchner NSU-Prozeß

bzw. Vorbildcharakter des Stammheimer Prozesses

ein Gastbeitrag von A.R.

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Textlich äusserst knapp gehalten veröffentlichte Stuberger kurz nach dem Ende des Prozesses 1977 Dokumente, mit dem ausdrücklichen Hinweis, „jetzt sei das ja möglich“, offensichtlich weil das Veröffentlichen nicht mehr nach § 353 d StGB strafbar sei, wie es bei laufendem Prozess gewesen wäre. Gut 30 Jahre später gab es diese Bedenken nicht mehr, denn sein NSU-Prozessbuch, erschienen kurz nach Eröffnung des NSU-Prozesses, enthält sehr lange Zitate aus der Anklageschrift.

Unser Gastautor A.R. hat folgende Anmerkungen zu diesen Terrorismusprozessen vor ausgewählten Staatsschutzsenaten erarbeitet:

– Beides waren / sind eindeutig politische Prozesse.

– Für den Stammheimer Prozeß wurden gezielt Rechtsvorschriften (Strafprozeßordnung, Strafgesetzbuch und viele weitere Gesetzesvorschriften) verschärft bzw. sogar erst verabschiedet und während des laufenden Prozesses dann weiter angepaßt, um das Instrumentarium für einen politischen Schauprozeß zu schaffen bzw. zu verfeinern (als Beispiele u.a.: Verteidigerausschluß, Verbot gemeinschaftlicher Verteidiger, keine Unterbrechung zur Verteidigervorbereitung bei Ausschluß oder Entpflichtung eines Verteidigers, Fortführung der Hauptverhandlung auch in Abwesenheit der Angeklagten). Damit wurde ‚Stammheim‘ bis heute zum Vorbild politischer Prozesse (= Staatsschutzprozesse) in der Bundesrepublik überhaupt.

– Bereits vor Beginn des Prozesses erfolgte eine eindeutige Verurteilung durch die Politik, in der Presse und der Öffentlichkeit.
(Zum Stammheimer Prozeß reichte die Verurteilung als „Mörder“ bzw. „Terroristen“ in der Presse und Politik bis zu Regierungserklärungen, zum Münchener Verfahren siehe die einstimmige Verurteilung durch den Deutschen Bundestag vom 22.11.2011 – der NSU-Prozeß begann vor dem Oberlandesgericht München dann immerhin erst eineinhalb Jahre später, am 06.05.2013.)

– In beiden Fällen wurde das Verhandlungsgebäude speziell für den Prozeß erst errichtet (Stammheim) bzw. der Gerichtssaal aufwendig dafür umgebaut (München).

– In Absprache mit der Bundesanwaltschaft, einer Nahtstelle zwischen Justiz und Politik, verfügten der Bundesjustizminister bzw. Bundes- und Landesinnenminister Sperrvermerke über zahlreiche Akten, die dadurch für das Verfahren unverwertbar wurden, obwohl sie sicher wichtig (gewesen) wären. (Im Stammheimer Prozeß wurden ca. 90% der Beweis- und Ermittlungsakten dem Gericht vorenthalten, obwohl dieser Umfang des Aktenmaterials sogar an anderer Stelle behördlich unter Eid bestätigt wurde. Zudem gab es selbst in den herangezogenen Akten zahlreiche nachgewiesene Fehlseiten. Auch im Münchener Verfahren wurde bereits mehrfach die Beziehung aller Akten durch die Bundesanwaltschaft als „nicht relevant“ abgelehnt. In beiden Verfahren äußerte der Generalbundesanwalt gleichlautend, Spurenakten seien keine Gerichtsakten. Als Hinweis auf die Dimension: im Stammheimer Prozeß konnte bis zum Ende die Beiziehung von über 1600 Aktenordnern nicht erreicht werden!)

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[==> hier könnte auch das Prof. Buback-Video zur Aktenmanipulation gut passen]

– Die wichtigsten Mainstream-Medien werden gezielt zur Publizierung der Position der Generalbundesanwaltschaft eingesetzt. (Zum Stammheimer Prozeß rief der Generalbundesanwalt im Verlauf des Verfahrens Vertreter der bedeutenden bundesdeutschen Publikationsorgane nach Karlsruhe zu einer Geheimsitzung zusammen, in deren Verlauf über die Berichterstattung gesprochen wurde. Im Münchener Verfahren werden einerseits gezielt Dokumente an bestimmte Medienvertreter durchgestochen; andererseits werden zahlreiche Details der Zeugenbefragungen, die nicht die Position der Generalbundesanwaltschaft stützen, in nahezu aller Berichterstattung verschwiegen.)

stu-ra-8 stu-ra-266Das kommt uns doch Allen sehr bekannt vor… [Anm. fatalist]

– Der Stammheimer Prozeß führte übrigens nie zu einem rechtskräftigen Urteil. Zwar wurden die verbliebenen drei Angeklagten Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe am 28.04.1977 zu lebenslanger Haft verurteilt – die Anwälte jedoch erklären, dagegen Berufung einzulegen. Als am 18.10.1977 Baader, Ensslin und Raspe tot in ihren Zellen aufgefunden werden, wird das Verfahren daraufhin eingestellt.

Fazit: Dieser kurze Vergleich der Fakten zeigt die Parallelen zwischen den politischen Schauprozessen in Stammheim und München doch sehr eindrückllich!

Vielen Dank!

Interessant ist die Rolle der Pflichtverteidiger, die nach dem Ausschluss bzw. nach dem Wegbleiben der Wahlverteidiger einsprangen:

Zitat aus

stuberger stammheim

Ich wusste nicht mehr, was man wem noch glauben konnte. Meinen Verdacht, selbst vom Staat belauscht und abgehört worden zu sein, sah ich als bestätigt an. Wenn der Staat noch nicht einmal die gesetzliche Grenze gegenüber dem Berufsstand des Anwalts einhielt, war ich sicher, dass das mit noch geringerer Zögerlichkeit bei uns Journalisten praktiziert wurde.

Ich bemerkte, wie mehr Pressevertreter in Stammheim eintrudelten. Alle waren gespannt, wie es nach den Geständnissen der Minister im Gerichtssaal weitergehen würde.

Vorsitzender Foth nahm unaufgefordert Stellung zu der Radiosendung in der Mittagspause. Das Abhören von Verteidigergesprächen könne »unter Umständen das Verfahren berühren«. Deshalb werde er der Sache »nachgehen«. Schily erhob sich. Mit versteinerter Miene beantragte er die sofortige Aussetzung des Verfahrens. In dem Prozess habe es eine »Eskalation von Beseitigungen rechtsstaatlicher Grundsätze« gegeben. Keiner der Vertrauensanwälte der RAF sei dazu bereit, »auch nur eine Minute länger« im Prozess mitzuwirken.

Foth wollte trotz des Antrags das Verfahren fortführen, als ob nichts geschehen sei, und rief den nächsten Zeugen auf. Schily und die anderen Vertrauensanwälte packten ihre Sachen und verließen unter lautstarkem Protest den Gerichtssaal.

Ich hielt mich noch auf meinem Presseplatz, weil Pflichtverteidiger Künzel ums Wort bat. Er sagte: »Es könnte sich herausstellen, dass seit Einbau der ersten Wanze eine rechtsstaatliche Verteidigung nicht mehr möglich war.« Er verlangte, den Prozess so lange zu unterbrechen, bis die Lauschaffäre aufgeklärt sei. Das wäre einem völligen Abbruch gleichgekommen. Sämtliche gerichtlich bestellten »Zwangsverteidiger« schlossen sich dem Antrag an. Oberstaatsanwalt Zeis erklärte, die Ankläger seien über das Abhören nicht informiert gewesen.

Foth änderte seine Meinung, erklärte den Prozess für unterbrochen. In fünf Tagen würde er fortgesetzt werden.

Am 22. März 1977 teilte der Vorsitzende mit, das Gericht habe Justizminister Bender zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Politiker habe gegenüber dem Gericht zugegeben, dass in zwei Zeiträumen von einmal zehn und ein andermal zusätzlich zwölf Tagen mit heimlich installierten Mikrofonen Gespräche der Angeklagten mit ihren Vertrauensanwälten abgehört worden seien. Die meisten Aufzeichnungen seien gelöscht worden.

Ich traute meinen Ohren nicht, als Foth erklärte, die Abhörmaßnahmen berührten den RAF-Prozess nicht. Er begründete diese abenteuerlich anmutende Einschätzung des Skandals damit, die Richter hätten davon nichts gewusst. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach Paragraf 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Er werde dennoch dafür sorgen, dass diese Bestimmung in Zukunft »ohne Hörner und Zähne« eingehalten werde. Der Tag wurde wieder ein gespenstischer. Kein Angeklagter war anwesend, keiner ihrer Vertrauensanwälte war erschienen. Pflichtverteidiger Eberhard Schwarz forderte das Gericht dazu auf, den Justizminister zu fragen, ob auch in der Gerichtshalle eine Lauschoperation durchgeführt worden sei oder nur im Gefängnis. Dem stimmte Foth zu, schon wieder wurde der Prozess unterbrochen.

Eine Woche später war die Halle zunächst wieder wie gewohnt halb leer. Künzel beantragte, den Prozess wegen der illegalen Lauschoperation abzubrechen, weil die Verteidigung in ihrer Substanz getroffen sei. Das Fernbleiben Schilys sei »sachgerecht und standesgemäß«. Zitat Ende

Man vergleiche „Zwangsverteidiger Künzel“ mit den Luschen im NSU-Prozess. Welten liegen dazwischen… wer führt dort in München die Regie über die Verteidigung?

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Die Chronik des Prozesses ist in sehr übersichtlicher Form am Ende des Buches dargestellt, hier abschliessend 2 Auszüge dazu:

chronik1

Ende:

chronik ende

Was ist neu am Manipulationsgeschäft der Leitmedien? Die gleichgeschaltete Staatspropaganda betreiben?

Nichts. Rein gar nichts.

Was ist neu bei Aktenmanipulation durch BAW und BKA und LKAs?

Auch nichts. Alles wie immer…

Stuberger, der Saalhocker des RAF-Prozesses, und die „Farce NSU-Prozess“

Saalhocker, so lautet etwas scherzhaft beim Arbeitskreis NSU der Begriff für „unabhängige private Prozessbeobachter“, als da wären: das ZOB, die selbstbekennenden Antirassisten, Stefan Josef Frees, „Querläufer„, und Jürgen Pohl, „editor 64“.

Saalhocker ist dabei eher ironsch gemeint als abwertend, und keine Saalhocker sind die Staats-Antifa-NSU-Idioten von NSU Watch, obwohl die auch überall herumsitzen. Leider haben die unabhängigen privaten Prozessbeobachter es bislang nicht als ihre Aufgabe betrachtet, grobe Auslassungen von VSU-Watch zu vervollständigen bzw. Falsches richtig zu stellen, und zwar zeitnah.

zob hau vsuwatch

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt, zumal zumindest das ZOB des Öfteren NSU-Watch direkt kritisiert hat, wegen Falschdarstellungen. Und selbstverständlich geht es dabei um Deutungshoheit, auch durch Unterlassen von Richtigstellungen, denn der böse braune AK NSU, diese Uwemörder-Leugner, sollen keinesfalls bestätigt werden. Links ist man dann eben letztlich doch… der AK NSU leugnet natürlich gar nichts, aber er will Beweise, und zwar echte Beweise, und das ist „voll Nazi“ im Rechtsstaat BRD… denn der braucht keinen einzigen echten Tatortbeweis, bzw. lügt er sich die zurecht, und das völlig ohne Schamgefühl.

Der Krieg der Protokolle ist im Fall NSU so alt wie der Prozess, siehe: 24.6.2013:

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http://rotefahne.eu/2013/06/nsu-watch-faelscht-protokoll-bericht/

Es wäre ein Leichtes, und auch dringend nötig, dass die anderen Saalhocker Fehldarstellungen der Staatsantifa, unterwandert bis zum geht-nicht-mehr korrigieren, aber sie verweigern diesen wichtigen Dienst an der Wahrheitsfindung. Vielleicht wollen sie dereinst Bücher schreiben, Titel: „Der NSU-Prozess, wie er wirklich war“ ?

Diese Bücher braucht niemand, wenn die „Wahrheit“ längst zementiert ist.

Kennen Sie Stuberger? Seinen „Günter“ kürzt er US-like ab… „G.“

stuberger

http://www.stuberger.de/

Dieser Stuberger ist der einzige ständige Saalhocker beim RAF-Prozss in Stammheim gewesen, und hat darüber ein Buch geschrieben.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. … Er dauerte vom 21. Mai 1975 bis zum 28. April 1977.

Fensterlos, das passt zum OLG-Stadel München bestens.

Er beobachtete als einziger Journalist den Baader-Meinhof-Prozess gegen die Führungsmitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) durchgehend im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim. Über diese Zeit schrieb er drei Bücher

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_G._Stuberger

„Zufällig“ hat eines dieser Bücher den Weg zu uns gefunden:

stuberger stammheim

Und selbstverständlich ebenfalls rein zufällig haben wir auch dieses Buch erhalten:

stuberger nsu

Klingt erstmal gut.

Werden wir uns mit befassen müssen, mit beiden Büchern parallel.

ab Morgen.