Willy Brandt und „seine“ SPD haben 1968 mitgemacht, um die Gewaltentrennung aufzuheben, zugunsten der Exekutive, wider die Verfassung, durch die Grundgesetzänderung wurde den Bürgern der Rechtsweg verbaut, der Richtervorbehalt bei Überwachungsmassnahmen wurde abgeschafft, die verdachtsfreie allgemeine Überwachung legalisiert.
Der BND war der grosse Sieger, und würde fortan auch für die Siegermächte die allgemeine, flächendeckende Überwachung der Telekommunikation etc in der BRD durchführen.
so ist es bis heute geblieben, und es erklärt auch Schreiben aus dem Kanzleramt an den Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke, doch dem BND den Zugang zu Glasfaserkabeln zu gewähren, damit der BND die entsprechenden Datenströme „selektieren“ und „filtern“ könne, um dann die gewonnen Daten entsprechend der NSA weiterleiten zu können.
Es erklärt den gesamten BND-NSA-Skandal… der keiner ist, sondern geltendes Recht.
Foschepoth erläutert, ALLGEMEINE ÜBERWACHUNG seit 1968:
71 Siehe: Quellen-Dokumentation, Dokument Nr. 18c.
Dok. 18a: 27. Mai 1968: Ablösung des alliierten Vorbehahsrechts zur Überwachung des
Post- und Fernmeldeverkehrs bei Inkrafttreten des G 10-Gesetzes, Bestätigung der alliierten Note durch Außenminister Willy Brandt. (Erste Note).
Dok. l8b: 27. Mai 1968: Ablösung des alliierten Vorbehahsrechts zur Überwachung des
Post- und Fernmeldeverkehrs, Bestätigung der Verbalnote der US-Botschaft durch das
Auswärtige Amt. (Zweite Note).
Dok. 18 c: 28. Oktober 1968: Verwaltungsvereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland zu dem Gesetz zu Artikel 10 des Grundgesetzes
Jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogen, Geheimdiplomatie am Souverän vorbei.
Willy Brandt hat es mit verbrochen, was für mich persönlich eine sehr grosse Enttäuschung war; ich wusste aber bislang nichts davon, wie sehr die SPD uns Deutsche verraten hatte. Von der Union konnte ich nicht enttäuscht werden…
Seit 1968, mit diesem unseligen G 10-Gesetz und der Abschaffung des Rechtsweges ist das Grundgesetz entwertet worden, das Versagen beim Schutz der Bürger gegen die Obrigkeit beginnt dort.
Die VDS ist lediglich ein konsequenter Ausfluss dieser Maxime, die bereits vor 1968 zu massenhaft illegalem Agieren führte:
Ob Foschepoth das überhaupt verstanden hat?
Das Grundgesetz hat versagt. Es muss ersetzt werden durch eine neue Verfassung, die endlich dem angeblichen Souverän die Macht gibt, das Handeln des Staates, seines Staates, zu bestimmen: Direkte Demokratie aka Schweiz, Ende des Parteienfilzes der antideutsche Politik macht, und Schaffung echter Schutzrechte der Bürger gegen den Überwachungsstaat.
Teil 2endete mit dem Jahr 1957, aber das entscheidende Jahr ist 1968.
Der lange Weg dorthin wird von Foschepoth nachgezeichnet und lückenlos belegt:
Abhöraffäre 1963/64? Ebnete den Weg zum Verfassungsbruch?
Für das Verfassungsschutzpersonal war nach 1949 eine große Anzahl ehemaliger Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamtes rekrutiert worden, ein Gruppenleiter in der Abteilung IV war der ehemalige SS-Hauptsturmführer Regierungsrat Erich Wenger,[3] der sich seiner NS-Vergangenheit brüstete.[1][4]
Pätsch war an der Ausspähung von Bundesbürgern beteiligt. Der Verfassungsschutz arbeitete hierbei mit dem britischen und amerikanischen Geheimdienst in Deutschland zusammen und ließ von diesen Informationen unter Bruch des grundgesetzlich garantierten Brief- und Fernmeldegeheimnisses beschaffen. Grundlage für die Zusammenarbeit war der Deutschlandvertrag von 1955, in dem die westlichen Siegermächte der Bundesrepublik eine weitgehende, aber teilweise eingeschränkte Souveränität gewährten.
Ein aufgedeckter Verfassungsbruch durch das BfV sorgte für den Verfassungsbruch des Bundestages 1968.
Das kann gar nicht sein, da die Nazis bekanntlich alle bei der Organisation Gehlen, dem späteren BND unterkamen…, und natürlich beim BKA. Auch beim BfV???
Weiter:
Hermann Höcherl CSU hat sich achtbar geschlagen! Er wollte als BMI die totale Überwachung nicht.
Schon gar nicht anlasslose Totalüberwachung.
NSDAP-Mitglied, Leutnant an der Ostfront, Staatsanwalt… daher: Vorsicht bei Verallgemeinerungen!
Hier ist der Alt-NAZI, der Berufsverbot als Rechtsanwalt hatte nach dem Krieg:
BMJ Bucher wollte die Überwachung ohne Rechtsweg auch für die Polizei, also den Staatsschutz:
Bundesjustizminister Bucher beklagte,
dass nur die nachrichtendienstlichen Überwachungsmöglichkeiten geregelt würden, seine Vorschläge für entsprechende Vollmachten für die Strafverfolgungsbehörden jedoch nicht aufgenommen worden seien
Foschepoth weiter:
Und fiel durch… zunächst. 1964.
Souverän war die BRD in den 1960er Jahren definitiv nicht. Man tat nur so als ob, und belog die Deutschen.
Alles wie heute auch…
Wie waren allgemeine Überwachungen, die sich ohne jeden Tatverdacht gegen eine Vielzahl unverdächtiger Personen richteten, überhaupt mit dem Grundgesetz zu vereinbaren? Der Schwere des Eingriffs in die Verfassung waren sich Kabinettsausschuss und Arbeitsgruppe für das geheime Nachrichtenwesen durchaus
bewusst. Allgemeine Kontrollen des Post- und Fernmeldeverkehrs seien »ein besonders schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht des Artikel 10 GG«. Sie sollten daher »auf Fälle beschränkt werden, in denen es gilt, einer möglichen Gefahr für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik zu begegnen«31•
Das reichte so nicht. Man verlangte mehr: Allgemeine totale Überwachung. Anlasslos.
Es war das Bundeskanzleramt, damals wie heute:
Hinsichtlich der geplanten parlamentarischen Kontrollinstanz erklärten die Fraktionsvertreter
übereinstimmend, »Sie wollten lediglich ein Unterrichtungsrecht, jedoch keinerlei
Verantwortung für die getroffenen Maßnahmen haben und ihre volle Freiheit behalten, die Exekutive zu kritisieren«. Deshalb lehnten sie auch eine vom Kanzleramt vorgesehene Beschwerdekommission ab, die vom Fünfer-Gremium bestellt werden sollte. Stattdessen votierten sie einstimmig dafür, »dass die Kontrolle durch ein gerichtliches Organ – angesprochen war ein Senat des BGH oder des Bundesverwaltungsgerichts – wahrgenommen werden sollte.
Nochmal: BMI Höcherl verlangte die Offenhaltung des Rechtsweges.
Das Kanzleramt, sicher „im Benehmen mit den Siegermächten“, verriet die Verfassung, wie es schon Adenauer getan hatte.
Aber noch fehlte die Mehrheit im Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes, eine Grosse Koalition musste her !
Am 1. Dezember 1966 wurde Kurt Georg Kiesinger mit 340 von 447 möglichen Stimmen zum ersten Bundeskanzler einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gewählt – ein deutlicher Hinweis, dass auch die Große Koalition nicht auf ungeteilte Zustimmung in den beiden Regierungsfraktionen, insbesondere in der SPD stieß.
Und man einigte sich, die Überwachung der Bevölkerung -fälschlich- als Teil der Notstandsgesetzgebung zu verkaufen:
Höcherls Nachfolger im Amt, Paul Lücke, ging 1966 noch einen Schritt weiter: »Die Ergänzung des Art. 10 wird in die Notstandsverfassung einbezogen, da auch sie der Ablösung der alliierten Sicherheitsvorbehalte dient.« Im Frühjahr 1967 beschloss die neue Bundesregierung: »Die Verfassungsänderung zur Einschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses werde in die Notstandsverfassung einbezogen.«
Man brauchte also nicht nur eine Grosse Koalition dazu, sondern auch eine möglichst gewalttätige Studentenbewegung.
Die gab es dann auch, sie wurden mit einem Mord ausgelöst:
Alles Zufall, gelle, dass Ohnesorg in den Hinterkopf geschossen wurde? Von einem Polizisten, und der war ein pöhser Stasi-IM, weil ja die Stasi solch ein grosses Interesse hatte, dass die BRD im Einvernehmen mit den Westalliierten die Überwachung aller Bundesbürger einführte, was denn sonst?
Am 21. Mai 2009 gaben Mitarbeiter der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Aktenfunde bekannt, wonach Kurras 1967 SED-Mitglied und „Inoffizieller Mitarbeiter“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen war.[90] Die an der Aktenauswertung beteiligten Wissenschaftler hielten einen Stasi-Auftrag für den Todesschuss aber für „wenig wahrscheinlich“.[91]
Es könnte ganz anders gelaufen sein… und Kurras ist jüngst verstorben… ein veritabler Staatsmord, so wie bei der „Selbstenttarnung des NSU“… könnte.
Die Analogien muss man zumindest durchdenken, Jeder für sich selber.
In Westberlin hatte die BRD rein gar nichts zu melden. In Westdeutschland aber auch nicht viel mehr, wie sich noch zeigen würde.
Die Grosse Koalition hatte die Gewaltenteilung ausser Kraft gesetzt. Die Verfassung gebrochen. Die totale anlasslose Überwachung eingeführt.
Hoch lebe Willy Brandt, der Vizekanzler. Ohne die SPD-Komplizenschaft wäre es nicht gelungen. Fast 20 Jahre hatte es gedauert…
Ohne einen Blick auf die historischen Abläufe geht es nicht: Ursprünglich sollte die Überwachung nach dem Gusto der Siegermächte vor Allem darin bestehen, den Post- und Telefonverkehr „in den Ostblock“ zu überwachen. Kalter Krieg, Anfang der 1950er Jahre. Stalins Noten spielten eine Rolle, der hatte eine Wiedervereinigung Deutschlands angeboten, als neutraler Staat. Die Westalliierten befürchteten „massenhaft geistige Überläufer“.
Solche Typen 😉
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Hierzu legten die Besatzungsmächte bereits 1952 erste Entwürfe vor. Was den Umfang anbetraf, sollten sich die Kontrollen nicht nur auf den Post- und Fernmeldeverkehr von
und nach dem sowjetisch beherrschten Macht- und Einflussgebiet beschränken, sondern auch »nach dem Westen hin erfolgen, da wichtige Nachrichten über die Schweiz und über Paris nach den Ostblockstaaten vermittelt würden«
Eine Teilsouveränität der BRD ohne Überwachungsgesetz gehe gar nicht, meinte man. Die Besatzer selbst überwachten sowieso, wollten aber auch die Westdeutschen „mitüberwachen lassen“, das wäre sicher auch billiger, im Sinne weit weniger eigenen teuren Personals.
Am 3. Dezember 1953 wurde der amerikanische Hochkommissar James Conant vorstellig und machte klar, dass die alliierten Überwachungsmaßnahmen fortgesetzt würden, wenn die Bundesregierung nicht bereit oder in der Lage sei, ein entsprechendes Gesetz durch den Bundestag zu bringen
Als Bedingungen nannten sie [USA, GB, F], erstens den internationalen Post- und Fernmeldeverkehr zur Beschaffung von
strategischen Informationen überwachen und zweitens »ein gewisses Maß der inneren Überwachung«durchführen zu können. Vor Aufhebung des Besatzungsstatuts sollte darüber ein »Einvernehmen« ausgehandelt werden.
Adenauer zögerte:
Auch nach der Bundestagswahl änderte sich kaum etwas. Als sich die Besatzungsmächte erneut nach dem Stand der Dinge erkundigt hatten, ließ der Bundeskanzler den Hohen Kommissaren in einem Aide Memoire mitteilen, der Entwurf eines entsprechenden Gesetzes sei nahezu fertig gestellt, doch müsse der für die Einbringung eines solchen Gesetzentwurfes politisch günstigste Zeitpunkt genau geprüft werden. Der Entwurf werde »in der Öffentlichkeit zweifellos stark beachtet werden, und die Bundesregierung muss darauf achten, Missdeutungen ihrer Absichten möglichst vorzubeugen«
Hier liegt bereits eine der Schlüsselstellen des Ganzen: In der deutschen Diskussion gibt es von Anfang an die irreführende Diskussionsgrundlage, es würden Alliierte Überwachungspraktiken beendet werden, wenn die Deutschen selbst die Überwachung übernehmen würden.
Tatsächlich war aber genau dieses „entweder ihr oder wir machen weiter“ niemals die Wahrheit. E stand nicht zu Disposition, die Siegermächte würden in jedem Fall weiter überwachen, die Frage war nur, ob deutsche Behörden AUCH und FÜR die Alliierten „mitüberwachen würden“.
Da man das jedoch in der BRD politisch so nicht verkaufen konnte, griff man zu einer List: In der Öffentlichkeit „bekäme die BRD Souveränität“, wenn sie selbst überwachte, dazu müsse es ein Überwachungsgesetz geben, und dann hörte die Besatzerüberwachung auf. Das Besatzervorrecht erlösche, würde aufgegeben.
Das war die Lüge: Sie hörte nicht auf, und die Regierung stimmte dem zu und verschwieg das vor Parlament und Öffentlichkeit.
Da mit Blick auf die erstrebte Souveränität der Bundesrepublik die Erweiterung der alliierten Vorbehaltsrechte innenpolitisch hoch brisant war, waren die Drei Mächte auf Adenauers Wunsch hin bereit, das neue Vorbehaltsrecht nicht in das gemeinsam zu unterzeichnende Vertragswerk aufzunehmen, sondern in einem allein von den Außenministern der Drei Westmächte unterzeichneten Brief zu »bestätigen «.
Wer hat es also „verbockt“?
Wer das nicht realisiert in seinem Kopf, wann und wie die Besatzerrechte nicht nur fortbestanden, sondern erweitert „neben dem deutschen Recht“ parallel auch nach 1955 (angebl. Souveränität der BRD) fortbestanden, und dass die BRD-Regierung unter Adenauer dem zugestimmt hat, und von Anfang an die Deutschen belog, der wird niemals in der Lage sein, Mutti, die CDU und die BND/NSA-Affäre der Jahre 2013-2015 zu verstehen.
Kein deutscher Staatsanwalt kann da substantiell Ermitteln, gegen wen den bitte? Die Überwachung Deutschlands durch die Alliierten ist deutsches (geheimes) Recht auch noch heute. Der BND hilft nur dabei. Weisungsgemäss.
Wer das nicht realisiert, nicht kapiert, der labert dummes Zeug. Der veranstaltet NSA-BND-Untersuchungsausschüsse, die nicht mehr als Ablenkung (Nichtwissen geschuldet?) sind davon, wo das Problem liegt:
Die BRD ist nicht souverän, weil Besatzerrechte immer noch gelten. 2+4-Vertrag etc haben da rein nichts geändert.
Und Merkel handelt wie schon Adenauer handelte: Als Kanzler der Siegermächte. Dazu braucht sie nicht einmal eine IM-Erika-Akte des MfS in Händen der US-Regierung. Sie handelt wie alle handelten, und wer zu sehr aus der Reihe tanzt, der musste gehen: Willy Brandt und Gerhard Schröder. zu ostlastig…
Natürlich wäre eine IM-Erica-Stasiakte im Oval Office hilfreich, keine Frage 😉
Die politische Vertretung der Herrscher im Protektorat BRD ist seit 1949 die Union gewesen, vor allen anderen politischen Parteien, und die Werkzeuge sind durchaus auch Zuckerbrot, nicht nur Peitsche, und Jeder kennt sie: Atlantikbrücke, CFR, Young leader-Heranführung bis hin zu Cem Özdemir von den Grünen, die Dienstbarmachung der BRD-Medien für dieselben Ziele der Nichtsouveränität, die Gründung der US-Israelfreundlichen Springerpresse durch die CIA selbst, und heutzutage setzt sich das fort mit PI-News.
Nicht jeder dort erkennt die Zusammenhänge, weiss wem er letztlich dient, wollen wir mal zugute halten… und der Kampf gegen Überfremdung durch Migrantenhorden und Landnahme Mitteleuropas durch Moslems ist aller Ehren wert.
Zurück ins Jahr 1957:
Wichtig: Auch die Union ist kein monolithischer Block. Widerstand regte sich all die 20 Jahre bis 1968 auch innerhalb der Regierungsparteien.
Franziska Augstein hebt in der Süddeutschen Zeitung vom 13. November 2012 hervor, Foschepoths Forschungen zeigten darüber hinaus, dass „auch die Bundesbürger bis 1989 von ihrem Staat systematisch bespitzelt wurden“ und zudem bis heute trotz 2+4-Vertrag im vereinigten Deutschland „die National Security Agency der USA frei schalten und walten“ könne
Damit ist der wahre Grund für die BND-NSA-Affäre benannt: Alliierte Vorrechte, Sieger-Vorbehaltsrechte die immer noch gelten.
Damit ist die NSA-BND-Affäre als „Sau durch´s Dorf treiben“ erkennbar, als Ablenkung vom Kern des Problems:
NICHTSOUVERÄNITÄT DER BRD BIS HEUTE
Der Trick: Die Besatzer-Vorbehalte sind gut versteckt, in geheimen Zusatzabkommen und diplomatischen Noten, die weiterhin gelten, aber „unsichtbar sind“.
Offiziell gilt deutsches Recht:
Der Trick: Besatzervorrecht wurde zu deutschem Recht.
Foschepoth weist dezidiert nach, als Historiker streng quellentreu, wie die BRD seit Adenauers Zeiten mit der „Souveränitäts-Möhre“ (Analogie zur NSU-Möhre des Andreas Hauß, der empfiehlt: „Schaut hin, wer die Möhre hält!“) dazu genötigt wurde, immer wieder, über Jahrzehnte, die Verfassung Grundgesetz (ja, eine andere haben wir nicht…) zu brechen, und dabei die Gewaltenteilung zugunsten der Exekutive abzuschaffen.
Dieses Buch wird uns länger beschäftigen…
Es erklärt und belegt nichts weniger als den Sieg des Staatsschutzes über die Bürgerrechte, eine Grundsatzentscheidung von vor 50 Jahren, und diese Grundsatzentscheidung zuungunsten der Verfassung, der Gewaltenteilung und der Souveränität Deutschlands durch die eigenen Politeliten führt direkt in die totale Überwachung, und in den Orwellstaat, und auch in die Vorratsdatenspeicherung, die Ausdruck des tiefen Misstrauens gegen die Bürger ist, aber konsequent einer Linie folgt, die sich 1968 manifestierte.
Als Verfassungsbruch der Grosse Koalition Union/SPD Kiesinger/Brandt.
Wer begreifen will was JETZT passiert, der muss diese Geschichte kennen.
Es folgt dort eine zwar gekürzte Fassung eines neuen Artikels, so eine Art „Anreissen“ der Sünden des BND:
Die 8 größten Fälle von Landesverrat durch den BND.
Dazu gehöre:
2) Mordfall Vera Brühne
Am 19. April 1960 wurden Otto Praun und seine Haushälterin ermordet aufgefunden. Für den Doppelmord wurde die „Lebedame“ Vera Brühne verantwortlich gemacht und verurteilt. Am 6. September 1969 enthüllte jedoch die Bild-Zeitung: “Brühne-Mord war Geheimdienst-Arbeit!”
Ein Ex-Agent des Bundesnachrichtendientes (BND) habe eingeräumt, er habe den Waffenhändler in Begleitung zweier Bundeswehroffiziere besucht und erschossen. Der frühere SPD-Abgeordnete Karl-Hans Kern behauptete später, zwei Agenten und Werner Repenning, damals Bundeswehr-Oberst und persönlicher Referent des CSU-Politiker Franz Josef Strauß, seien die Täter. Strauß war zum Zeitpunkt des Praun-Mordes Bundesverteidigungsminister gewesen. Während seiner Amtszeit gab es zahlreiche Rüstungsskandale und einen verdeckten Kampf in der BRD-Außenpolitik: einer profranzösischen und proarabischen Fraktion stand eine proamerikanische und proisraelische Seilschaft gegenüber.
Wenn das man so stimmt… warum sollte ausgerechnet die BILD die Wahrheit berichten? Und das 1969, um ausgerechnet FJS zu schaden?
Wurden die Mörder gar nicht strafrechtlich verfolgt, wenn doch ihre Namen in der Zeitung standen?
Unglaubhaft.
Wie wäre es damit:
Und, Franz Josef Strauß drohte/warnte Horst Ehmke mit den Worten: “….wenn ihnen ihr Leben lieb ist.”
Uuups, was war der Grund dieser Drohung/Warnung?
Horst Ehmke hatte sich für die Akten des Falles Vera Brühne interessiert, also für den Mord an dem Arzt Otto Praun und seiner Haushälterin Elfriede Kloo, im April 1960. Wörtlich sagte FJS sichtlich erregt: “Wenn ihnen ihr Leben lieb ist, dann lassen sie die Finger von dieser Sache.”
Stellt sich doch wirklich die Frage, wie kommt der bayerische Ministerpräsident dazu mit dem Chef des Bundeskanzleramtes, mit einem Bundesminister, derart zu sprechen?
Und es stellt sich weiter die Frage, was wollte Horst Ehmke mit diesen Akten?
Waffenhandel mit der Abzeigung von Militärkrams und Sprengstoff etc. für eine Schatten-stay behind organisation? Halbstaatliche Gladio 2.0 ?
Riethmüller schrieb:
Stimmen die MfS Unterlagen, dann gehörte die Merex AG zu den Waffenhändlern der Neofaschisten. Die Merex AG stand unter der Kontrolle des BND und in diesem waren unter anderem Dr. Hans Langemann, der spätere bayerische Chef des Verfassungsschutzes und Dr. Erwin Hauschildt (CSU) für die Geschäfte der Merex AG verantwortlich.
Gehlen war von Langemanns Fähigkeiten begeistert. Sein Nachfolger nicht. Der schob 1968 Langemann an die deutsche Botschaft in Rom ab und später dann zum bayerischen Kultusministerium als Sicherheitsbeauftragter der Olympischen Spiele 1972, ohne „Pfand“.
Der BND war sogar bereit für die fehlende „Rücknahmegarantie“ dem Herrn Dr. Langemann 320.000 DM Abfindung auf den Tisch zu blättern.
Heutige Kaufkraft: Millionen Euro…
und Seilschaften des BND, des BKA, die stehen im Verdacht, mit Leuten wie Merner Mauss (war in Barschels Todesnacht im Nachbarhotel…) eine kleine feine Privat-Terroristen-Gruppe um Udo Albrecht aufgebaut zu haben, die auch Kontakt zu Gundolf Köhler gehabt haben dürfte.
Womit man dann beim Oktoberfest-Anschlag 1980 ebenso landet, wie beim Bologna-Terror kurz vorher. Das Terror-V-Leute-Konzept des BKA-Vizes Dr. Hans Kollmar.
Da steht die Aufklärung noch ganz am Anfang.
Prominente Politiker wie Strauß und Hundhammer, aber auch der damalige GBA Rebmann mussten spätestens nach den im Untersuchungsausschuss vom Ex-Kriminaldirektor Dr. Kollmar abgegebenen Bekundungen erkannt haben, wer die Verantwortung für das widerliche Verbrechen auf der Theresienwiese trug. Sie haben die Ermittlungen in die richtige Richtung blockiert und stattdessen ein von Anfang an als unsinnig erkanntes Ermittlungsverfahren gegen mich und ehemalige WSG-Mitglieder als Blitzableiter betrieben.
Mir fehlen da die Italiener. Konkret der Militärgeheimdienst. Der falsche Bologna-Spuren zur WSG Ausland legte.
Dazu eine Plichtlektüre:
Aber das ist noch nicht alles. Fromm merkt weiter auf Seite 364 an:
Von Musumeci stammt auch ein Bericht an italienische Justizbeamte, in dem vier deutsche Neonazis als Täter bezeichnet werden. Gemeint sind die WSG-Mitglieder Hepp, Bergmann, Dupper und Hamberger, die sich im Juli 1981 in den Libanon absetzen. Die Hypothese Musomecis wird später von den italienischen Richtern als „haltlos“ erachtet. (vergl. Corriere Della Sera 21.10.1984)
Damit ist auch eine weitere Spur, in der die WSG-Hoffmann mit dem Bologna-Attentat in Verbindung gebracht wird, nicht mehr haltbar.
Hoffmanns Kommentar:
Der von Musumeci an italienische juristische Instanzen gesandte Bericht ist, leicht nachprüfbar, falsch.
Die vier genannten Personen haben sich nicht, wie behauptet wurde, im Juli 1981 in den Libanon abgesetzt, sie haben sich schon seit dem Sommer des Jahres 1980, also ein Jahr früher in Beirut befunden und den Libanon nachweislich bis zum Sommer 1981 nicht verlassen.
Das Beachtliche des inhaltlich erfundenen Musumeci-Berichtes besteht in dem Umstand, dass er eine Schuldzuweisung von großer Tragweite darstellt, die darauf abzielte, die vier zu Unrecht Beschuldigten, im Wissen um deren Nichtschuld lebenslänglich hinter Gitter zu bringen.
Die Musumeci-Intrige zeigt in aller Deutlichkeit das verbrecherische operative Wirken der Geheimdienste. Dabei muss auch bedacht werden, dass der italienische Geheimdienst, ebenso wenig wie der bundesdeutsche, Aktionen der geschilderten Art ohne Wissen anderer bedeutenderer, außereuropäischer Geheimdienste durchführen kann. Auch das geringe Strafmaß von nur drei Jahren Haft für den Geheimdienstgeneral Musumeci lässt die „schützende Hand“ der noch weiter oben angesiedelten finsteren Mächte erkennen.
Soviel für heute zu Bologna Karl-Heinz Hoffmann 20.01.2014
Die Anstalt: Auf deutschem Boden gilt deutsches Recht 26.05.2015 ZDF
Genau das steht in diesem Blog: Es gibt keine BND/NSA-Affäre, es gibt nur die BRD-Nichtsouveränität, einen Vasallen der USA.
Nur eine neue Verfassung mit Direkter Demokratie kann das ändern, oder es so lassen wie es ist. Im Rahmen einer Volksabstimmung. Das GG kann das nicht leisten. Die Eliten der BRD-Parteien können das nicht leisten. Nur der Souverän selbst, das deutsche Volk, kann sich die Souveränität nehmen.
Sie sich nehmen. Bekommt man nicht geschenkt. Man nimmt sie sich. Oder eben nicht.
Manche Geheimnisse müssen der Öffentlichkeit angeblich vorenthalten werden, weil ihr Bekanntwerden für viele Menschen schwerwiegende Folgen haben würde. Ein Beispiel dafür ist wohl der Tod des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel. Barschel wurde am 11. Oktober 1987 in der Badewanne in seiner Suite im Genfer Hotel »Beau Rivage« tot aufgefunden. […) Geheimdienste kennen die Hintergründe des Barschel-Todes. Barschel wurde ermordet.
Wer auch immer die Täter waren, sie machten Fehler: Von einem Weinglas, aus dem Barschel vor seinem Tod getrunken haben muss, wischten sie die Fingerabdrücke, auch die des Kellners, der das Glas gebracht hatte.
Nun könnte Barschel die Fingerabdrücke ja selbst abgewischt haben, doch es fand
sich noch ein halber Fingerabdruck des Ringfingers an diesem Glas, in einer Stellung, in der Barschel das Glas unmöglich gehalten haben konnte.
Der Abdruck muss nachträglich angebracht worden sein.
Und auch einer von Barschels Schuhen wurde offenkundig nicht von
diesem, sondern von einem Unbekannten im Hotelzimmer gereinigt. Wer
immer diesen Schuh gereinigt hat, müsste davon angefärbte Finger gehabt haben, befand ein Ingenieur des Reutlinger Lederinstituts am 7.April
1997; Barschel aber hatte saubere Finger.
Doch die Geheimdienste halten Ihre Erkenntnisse weiterhin unter Verschluss. Der BND hat sich in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht mit Ruhm bekleckert. Im Gegenteil: Dem Lübecker Oberstaatsanwalt Wille, der im Zusammenhang mit den Barschel-Ermittlungen und einer Spur zum internationalen Waffenhandel BND-Erkenntnisse über den saudischen Waffenhändler Kashoggi anforderte, wurde schriftlich mitgeteilt, Kashoggi sei in Pullach unbekannt.
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Ein dem BND unbekannter Waffenhändler mit Wikipedia-Eintrag: Milliardenschwer…
Das bestätigte mir Wille in einem Gespräch am 18. April 1997. Der ARD hatte er schon zuvor auf die Frage, ob er zufrieden sei mit der Unterstützung des BND bei der Aufklärung des Barschel-Todes, geantwortet: »Kein Kommentar.« Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass der Lübecker Oberstaatsanwalt Wille mutmaßt, der BND enthalte ihm wichtige Informationen vor.
Nun, Wille hat recht, denn in der Mordnacht soll sich nach Angaben
eines ranghohen Bonner Beamten mindestens ein BND-Mitarbeiter der
Abteilung 1 (Operative Aufklärung) in Barschels Hotel aufgehalten haben,
möglicherweise sogar mehrere. Es muss somit eine Barschel-Akte beim
BND über die Vorkommnisse in der Mordnacht geben. Jenem ranghohen
deutschen Beamten, der in diesem Zusammenhang Aussagen machen
könnte, würde im Falle, dass er dies täte, der Verlust seiner Pension und
seines Arbeitsplatzes drohen, denn er ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Zudem erhielt er einen Anruf, in dem er schlicht auf »die hohe Zahl der Verkehrstoten in Deutschland« hingewiesen wurde. Dann verschaffte sich
auch noch ein Unbefugter Zutritt in seine Wohnung. Dieser durchsuchte
die Wohnung nicht, sondern legte ganz offenkundig ausschließlich Wert
darauf, einen deutlichen Hinweis für sein Eindringen zu hinterlassen, und
platzierte eine von dem Beamten abonnierte Zeitschrift aus dem Briefkasten deutlich sichtbar auf einem Tisch in der Wohnung. Da der ranghohe Beamte und seine Frau beruflich außer Haus waren und kein anderer Zutritt zur Wohnung hatte, verstand das Ehepaar dies als eine »Mahnung an die Beamtenpflichten«.
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Andere Leute verlieren ihre Gabeln, die sind dann einfach „weg“:
In Berlin wurde das Fehlen sämtlicher Gabeln im Büro des AK NSU-Mitglieds Dr. Siegfried Mayr bemerkt.
Auch andere Geheimdienste waren im Hotel »Beau Rivage« präsent.
Doch die CIA teilte am 9. Dezember 1996 zum Fall Barschel schriftlich mit:
»Aus grundsätzlichen Erwägungen wird der CIA irgendwelche Behauptungen über geheime Beziehungen weder bestätigen noch dementieren.«
Wenn der BND wirklich trotz seiner Zusammenarbeit mit 200 Geheimdiensten der Welt und mindestens einem eigenen Mann vor Ort keine Anhaltspunkte dafür hätte, wer Barschel wirklich ermordete, wäre er sein Geld nicht wert.
Auch wenn man vielleicht dementieren wird: Beim BND gibt es eine »Akte Barschel«. Es ist höchst fraglich, ob der Fall Barschel ähnlich wie der Kennedy-Mord über Jahrzehnte zumindest für die Öffentlichkeit ein Geheimnis bleiben kann.
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OSTA Heinrich Wille dazu in seinem Buch:
Das weitere Geschehen wird im »Gesamtbericht« wie folgt beschrieben: (Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Lübeck)
Der Unterzeichner hat unmittelbar nach Erscheinen des Buches telefonisch Kontakt zu Udo Ulfkotte aufgenommen. Dieser hatte zunächst in Aussicht gestellt, einen Kontakt zu seinem Informanten herzustellen. Bei einem erneuten Telefonat am 06.08.1997 erklärte Ulfkotte dem Unterzeichner, dass er zwischenzeitlich Kontakt mit dem hohen Bonner Beamten, seinem Informanten, gehabt habe. Dieser habe ihn, Ulfkotte, eindringlich gebeten, der Staatsanwaltschaft Lübeck seine Erreichbarkeit nicht mitzuteilen. Es dürfe weder der Name noch die Telefonnummer genannt werden.
Ulfkotte berichtete, sein Informant habe ihn dahin gehend informiert, dass derzeit im Bundeskanzleramt eine Befragung aller derjenigen Personen durchgeführt werde, die – erlaubtermaßen – mit ihm im Rahmen der Recherchen zu seinem Buch Kontakt gehabt hätten. Dazu würden auch die im Kanzleramt vorhandenen Telefonlisten ausgewertet
werden. Von allen Beamten würden dienstliche Erklärungen bzgl. des Umfanges des Kontaktes mit Ulfkotte abverlangt. Ulfkotte berichtete weiter, dass die Angaben seines Informanten auf die Angaben eines Mitarbeiters des BND zurückgehen würden. Dieser müsse ebenfalls unbekannt bleiben, da diesem ansonsten gravierende dienstrechtliche Sanktionen drohen würden. Es sei nach Angaben seines Informanten völlig ausgeschlossen, dass dieser BND-Mitarbeiter von seinem Dienstherrn eine
Aussagegenehmigung gegenüber der Staatsanwaltschaft Lübeck erhalten werde.
Ulfkotte erklärte weiterhin sehr eindringlich, dass es zum Schutze seines Informanten und auch zum Schutze des BND-Mitarbeiters unabdingbar sei, dass diese anonym blieben. Mithin sei das in Aussicht genommene Treffen mit seinem Informanten nunmehr als nicht mehr möglich anzusehen.
Der Unterzeichner hat sich mit Schreiben vom 07.08.1997 sowohl an
den Staatsminister im Bundeskanzleramt Schmidbauer [genannt 008, fatalist] als auch an den Präsidenten des BND gewandt und unter Hinweis auf die Angaben des Ulfkotte in seinem Buch Verschlusssache BND um Auskunft gebeten, ob der »ranghohe Bonner Beamte« bzw. der BND-Mitarbeiter für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft Lübeck die jeweilige Person ermitteln könnte, eine Aussagegenehmigung zur Aussage als Zeuge bei der Staatsanwaltschaft Lübeck erhalten würde.
Der BND hat durch seinen Vizepräsidenten mit Schreiben vom 14.08.1997 dem Unterzeichner mitgeteilt, seit dem Schreiben des Abteilungsleiters Sicherheit/Abwehr des Bundesnachrichtendienstes vom 28.02.1997 auf die hiesige Anfrage vom 13.01.1997 seien dort keine neuen Erkenntnisse angefallen. Weiter heißt es in dem Schreiben, die Aussage Dr. Ulfkottes in seinem Buch Verschlusssache BND, »[„ .) in der Mordnacht soll sich nach Angabe eines ranghohen Bonner Beamten mindestens ein BND-Mitarbeiter der Abteilung 1 (Operative Aufklärung) in Barschels Hotel aufgehalten haben, möglicherweise sogar mehrere«, sei falsch. Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes hätten sich zur fraglichen Zeit nicht »in Barschel Hotel« aufgehalten. Dieses habe Herr Präsident Dr. Geiger bereits dem Spiegel gegenüber erklärt.
Abschließend wird in dem Schreiben des Vizepräsidenten des BND Folgendes ausgeführt: »Laut Focus (29/97 vom 14.04.1997 »Theater im lsartal«) beurteilt Dr. Ulfkotte die betreffende Buchpassage selbst wie folgt (Zitat): [„.) er (Ulfkotte) habe
>nicht den geringsten Beweis<, der Mordsatz sei ihm >nur so reingerutscht<.«
Im Antwortschreiben des Bundeskanzleramtes vom 21.08.1997 wird
u.a. Folgendes ausgeführt: »In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf eine
Passage in dem Buch Verschlusssache BND des Autors Ulfkotte, wonach
sich in der Nacht des Todes von Dr. Dr. Barsehei ein oder mehrere BNDMitarbeiter in dem Hotel von Dr. Dr. Barsehei aufgehalten haben sollen. Der Bundesnachrichtendienst hat Ihnen zu dieser Passage mit Schreiben vom 14.08.1997 bereits mitgeteilt, dass diese laut Autor Ulfkotte von einem >Bonner Beamten< stammende Angabe falsch ist, weil sich in der fraglichen Zeit keine Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes im Hotel von Dr. Dr. Barschel aufgehalten haben. Dem ist von hier aus nichts hinzuzufügen, insbesondere liegen hier keine Informationen vor, die zu einer anderen Bewertung führen. Die Bundesregierung, die an der Aufklärung
der Umstände des Todes von Dr. Dr. Barschel ein nachhaltiges Interesse hat, wird -entsprechend der von Ihnen erwähnten Weisungslage, die fortbesteht- auch weiterhin alles tun, um die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu unterstützen.«
Als sehr überzeugend habe ich die Dementis nicht angesehen; Fragezeichen bleiben. Immerhin hat der Autor das Dementi erst »nach der Buchpräsentation« verbreitet. Auch kann es nicht verwundern, dass er »nicht den geringsten Beweis« für seine Angaben hatte, da sein Informant nicht mehr zu der Sache stand. Und ob einem Autor solche Aussagen wirklich »nur so reingerutscht« sein können, sollte jeder für sich selbst beurteilen. Aber immerhin musste der »Gesamtbericht« einräumen:
Weitere erfolgversprechende Ermittlungsansätze sind in dieser Spur
nicht ersichtlich.
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Sehen Sie, so lügt man ohne zu lügen. Der BND schreibt, und sagt dem Spiegel, kein BND-Mann sei in Barschels Hotel gewesen.
Das stimmt wohl auch. Nebenan, unbemerkt zu erreichen über den Hintereingang, dieser auch noch unbewacht, liegt gleich neben Barschels Hotel das Hotel, in dem Werner Mauss in der betreffenden Nacht wohnte. Das Hotel Richemond.
Wenn dort der BND logierte, und seine kleinen Journalistenhelfer „nebenan bei Barschel“ waren, um zu überwachen was dort so geschah, dann hatte der BND die Informationen, und der Stern hatte seine Story. Barschel tot in der Badewanne, weltexklusiv.
Statt Journalisten kann der BND auch einen Privatdetektiv engagieren, Mauss Ex-Mitarbeiter Griessen wurde dann später tot im Züricher Bordell gefunden. Er arbeitete damals für Barschels Bruder Eike.
Der BND konnte dementieren, und den Rest werden wir niemals erfahren. Ob es eine Akte Barschel beim BND gibt?
Klar doch, was denn sonst?
Eike Barschel ist übrigens so etwas wie Michael Buback. Beide haben einen stark idealisierten Bruder/Vater gesehen, dessen Mörder sie unbedingt finden wollten, und sind beide damit letztlich an der Staatsräson gescheitert.
Wir können im Rahmen dieses Blogs die Details zum Mord an Uwe Barschel nicht „aufdröseln“, dafür ist das Buch vom OSTA Wille zu umfangreich. Lesen Sie es !
Baentsch wird voll und ganz bestätigt. Auch wenn Wille dessen Buch verschweigt.
Uns interessieren ganz bestimmte Dinge, und zwar die Rolle von spiegel, Stern und BILD bei diesem Komplott. Die Vorverurteilung, ja die „Wahrheitsverkündung“ an sich haben wir bereits beleuchtet, Allen voran der unselige Spiegel-Chefredakteur Erich Böhme, und sein Schüler Leyendecker, heute NSU-Propagandist bei der Alpen-Prawda Süddeutsche Zeitung.
Es existiert aber noch eine andere „Dienstbarkeit“, wenn man Willes Buch liest, eine viel unmittelbarere: Dienste geben exklusive Informationen, und Medien bekommen so die gosse Sensationsstory überhaupt erst.
Barschel brachte seine 4 Kinder bei seinem Bruder Eike in der Schweiz unter, flog mit seiner Frau heimlich weg, nach Gran Canaria. Bereits der Urlaubsort wurde an Journalisten verraten.
Von dort flog er heimlich nach Genf, um den Informanten „Roloff“ zu treffen, der, wenn es ihn denn gibt, so meint Wille, ein BILD-Reporter war:
Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft von 1998:
Wille ist scheinbar nicht auf die Idee gekommen, dass ein Dritter den Namen des Reporters Roloff von der BILD verwendet haben könnte, um Barschel nach Genf zu locken. Ein echter Roloff hätte sicher BILD-Fotografen mitgebracht, und keine STERN-Reporter. Roloff soll Barschel mit Wissen und Fotos geködert haben, wer seinen politischen Tod betrieb. Die Witwe Barschel wird später darauf bestehen, ein Roloff habe wiederholt angerufen, noch in Gran Canaria.
Erwartet wird Barschel in Genf am Flughafen bereits, und der Schweizer Journalist muss sein Wissen aus Sicherheitskreisen haben, die an Barschel dran waren.
Wer ist dieser Garbely? Er erwartete Barschel am Flughafen, folgt ihm ins Hotel, verständigt den Stern, so schreibt Wille, 2 Stern-Leute fliegen sofort nach Genf, sie finden den toten Barschel in der Badewanne, machen die einzigen brauchbaren Fotos, und die Filme ?
Garbely ruft an, Knauer bittet ihn, ins Hotel zu kommen. Er teilt Anders mit, was er in dem Zimmer gesehen und dass er die Fotos gemacht hat. Knauer ist hochgradig erregt. Sie überlegen, was zu tun ist. Die Hotelleitung und die Polizei
sind zu informieren und natürlich auch die Redaktion. Frank Garbely trifft im Hotel ein. Er hat eine Mütze dabei, die er abgenommen hat. In diese werden konspirativ die Filme gelegt. Die Fotos sind illegal.
Wie bei James Bond 😉
Barschel schrieb Notizen, er habe Roloff getroffen, die 7 Notizen sind vollständig im Buch drin. Aber das Beweisbild habe er noch nicht erhalten. Das solle später ins Hotel geliefert werden. Alles sehr dubios, man denke nur an den Ehering in der Hosentasche… und Plan A (viel Geld und gute Worte) und Plan B (wer reden will der stirbt).
Schrieb ich schon, man solle das Buch lesen? Es ist eine sehr interessante Lektüre auch für Leute die wissen wollen, wie seitens der Politik via Generalstaatsanwalt massiv in die Ermittlungen eingegriffen wird, und was das bedeutet: Keine Anklagen, keine Urteile, wobei die Richter ebenso machtlos sind gegen die Regierung… all das wird en detail geschildert, was für „rechtsstaatliche Zustände“ in Deutschland herrschen. Erklärt sehr sehr Vieles… nicht nur im Fall Barschel.
Es liegt nahe davon auszugehen, dass der Stern ständig informiert wurde über Barschels Aufenthaltsorte und Reisepläne von Geheimdienstlern, und dass dieser Schweizer Journalist ein Geheimdienstler war, oder so eine Art geheimdienstnaher Journalist wie unser Ewald Riethmüller… aber nicht als Informationsquelle, sondern viel handelnder, oder auch als Identitätsgeber.
Auch dazu könnte Riethmüller viel anmerken, aus eigener Erfahrung, wenn er denn wollte. Er weiss, wie sowas läuft.
Wille beantwortet auch die Frage, warum der GBA den Barschel Mord nicht übernahm:
Klargestellt wurde in der Presse, dass der Generalbundesanwalt dieses Verfahren nicht übernehmen würde. Das entsprach auch seiner zurückhaltenden Position in der Vergangenheit. Für mich war es von vornherein unverständlich und ist es bis heute geblieben, warum der
Generalbundesanwalt diesen Fall nicht an sich zog. […]
Der Mord an einem deutschen Ministerpräsidenten, begangen im Ausland unter ungeklärten Umständen – damit wollte sich Nehm wohl nicht die Finger verbrennen.
Die Dönermordserie wollte der GBA auch nicht. Dasselbe Motiv ist zu vermuten.
Geheimdienstliche befreundete Verstrickung.
Sind bestimmte Journalisten dem Staat ganz besonders verpflichtet? Sicher ist das so, und dazu brauchen sie nicht erst zum Regierungssprecher zu werden wie dieser Komiker aus der Bundespressekonferenz:
Vorgänger als Ministerpräsident Stoltenberg, Nachfolger Barschel
Als Einführung in das Thema eignet sich ein Gespräch mit dem Autor.
Schon der 1. Teil lässt aufhorchen: Barschel überlebte einen Flugzeugabsturz, als Einziger, und die Augenzeugen des Absturzes werden niemals von der Polizei vernommen.
Erinnert stark an die Anwohner in Eisenach. Wohnmobil des NSU, der gesehene 3. Mann der verschwand als Stichwort.
Baentsch behauptet, Barschel sei wegen Waffengeschäften ermordet worden, die hinter seinem Rücken in seinem Bundesland abliefen, die er nach Kenntnis nicht decken wollte, sondern sie abstellen wollte. Illegale Deals die er von Stoltenberg und Kanzler Helmut Kohl geerbt habe, die, so Baentsch, in einer jahrzehntelangen Tradition der BRD standen: Waffengeschäfte im Auftrag der USA und Israels.
Blaupausen und U-Boote für Südafrika entgegen der UN-Sanktionen, und israelische Waffenteile aus US-Produktion an den Iran (1. Golfkrieg Iran vs. Irak 1980 bis 1988)
Diese Praxis habe Barschel beenden wollen. Meint Baentsch. Das habe Barschel 1986 im Landtag als Ministerpräsident erklärt. Damit müsse Schluss sein. Steht im Redeprotokoll.
Und das Komplizierte ist bei diesem Mord: Es gibt zuviele Mörder:
– Victor Ostrosky behauptet, der Mossad war´s:
– Der Südafrikaner Stoffberg behauptete, die CIA war es.
Auf die Interviewfrage von »X«,ob Barschel nicht vielleicht doch zufällig nach Genf gekommen wäre, lautet die Antwort: »Nein, er bekam einen Telefonanruf, es war mehr als eine Einladung von einem hochrangigen CIA-Offizier.« Und Stoffberg nennt den Namen des Mannes, der wenige Tage vor dem Tod von Genf in derselben Maschine mit dem Ehepaar aus
Schleswig-Holstein von Frankfurt nach Genf geflogen war-»Robert (Bob) Gates«
Leider verstarb der Mann, bevor er eine Aussage in Deutschland machen konnte. Man fand ihn mitsamt seiner Frau erschossen auf.
Zufällig im Nachbarhotel, unbewachter Hintereingang zu Barschels Hotel inklusive. Letztlich also eine BND-Seilschaft? Unions-Geheimdienst…
Es sind einfach zuviele verschiedene Spieler auf dem Feld.
Es tut mir sehr leid Mrs. Barschel,
aber ich tötete Ihren Mann in Genf. Es war nur einer von ungefähr zweihundert Kontrakten, aber es war ein schwieriger Job. Ihr Mann benutzte >T<, ein spezielles Psychopharmakum, das mir große chemische Probleme bereitete meinen Job zu erledigen. Glauben Sie mir, Ihr Mann Uwe hat nicht gelitten. In meinem Beruf ist es nicht üblich zu reden, aber ich brauche jetzt etwas Abstand. Der Kontrakt wurde mit einem Mann gemacht, der der gegenwärtigen deutschen Regierung nahesteht, und finanziert
wurde er durch die größte deutsche Partei.
Noch einmal, sorry.
Das Erstaunliche: T. steht für Tavor, und Barschel starb an einem Medikamenten-Cocktail.
Baentsch schreibt dazu:
Ein Berufskiller sucht sich vor seinem nahenden Ende Entlastung im Geständnis zu verschaffen. Und es kommt ihm sehr darauf an, von der Adressatin auch richtig verstanden zu werden. Zu diesem Zweck verwendet er als Code einen Buchstaben, den er kräftig konturiert, mit einem Punkt als Abkürzung kenntlich gemacht, in Parenthese setzt – »T. «. Der Schreiber weiß, daß sein T nicht für jedermann Sinn
macht, wohl aber für die Empfängerin des Briefes. »Your husband used >T.< a special psychopharmaca which caused me big chemical problems doing my job.«
Uwe Barschel hat über mehrere Jahre hinweg das Medikament »Tavor« eingenommen, das er sich von zweien seiner Ärzte verschreiben ließ.
Auch die kritischen Geister in der Szene der alternativen Medien wollen nicht begreifen, dass der NSA-BND-Skandal gar keiner ist, sondern geltendes alliiertes Vorrecht, und auch weiterhin geschieht.
Die Ignoranz ist flächendeckend und total. Dabei ist das seit 2013 bekannt.
Warum wird es dann 2015, also jetzt, niemals thematisiert, oder auch nur erwähnt?
Das ist doch bekannt, und erst 2 Jahre alt. Warum wird das nicht erwähnt, erklärt es doch den Affentanz im NSA-Ausschuss bestes?
Erklärt auch die Zustimmung des Kanzleramts unter Schröder/Steinmeier, erklärt auch Briefe an den Telekom-Vorstandsvorsitzenden Ricke? Dem BND die Zugänge zum Knoten Frankfurt zu gestatten, für die NSA und die Briten in Amtshilfe!
Herr Foschepoth hat die Geheimdokumente gelesen, und 2012 ein Buch dazu veröffentlicht.
Bitte sehr, erklärt Alles und in Gänze. 2013 !!!
Deutsche Welle: Herr Foschepoth, der NSA-Skandal schlägt in Deutschland nach wie vor hohe Wellen. Nun sagen Sie als Historiker, dass es eine solche Überwachung seit den Anfängen der Bundesrepublik schon immer gegeben hat. Haben die Enthüllungen von Edward Snowden Sie überhaupt überrascht?
Josef Foschepoth: Nein, nicht wirklich. Ich war überrascht über die ersten Reaktionen, die es gab – vor allen Dingen von politischer Seite. Da sah es ja so aus, als sei das zum ersten Mal passiert, als sei es etwas sehr Schlimmes und Einmaliges. Und das ist ja nicht der Fall. Aufgrund meiner eigenen Forschungen weiß ich, dass das unzählige Male schon so oder ähnlich in der sechzigjährigen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland passiert ist.
Wie erklären Sie sich dann die doch eher verhaltene Reaktion der Bundesregierung?
Nun ja, solche Affären sind ja immer sehr unangenehm, weil sie etwas ans Tageslicht bringen, was bislang im Verborgenen funktioniert hat. Dieses Funktionieren will man nicht stören und deshalb spielt man es runter. Das geht aber in dem Fall nicht mehr, weil es sich hier um eine sehr schwere und intensive Überwachung handelt. Und vor allem: Es handelt sich dabei um einen Staat, mit dem wir eigentlich befreundet sind.
Nun finden diese Überwachungsvorgänge, wie Sie sagen, schon seit vielen Jahrzehnten statt, im Grunde seit Gründung der Bundesrepublik im Jahre 1949. Welche Rechte hatten die Besatzungsmächte – unter anderem eben die Amerikaner – zu dem Zeitpunkt?
Wir müssen uns klar machen, dass damals die Siegermächte nach Deutschland kamen, um dieses Land zu besetzen. Sie wollten dafür sorgen, dass von Deutschland nicht noch einmal eine solche Gefahr ausgeht, wie das in der Zeit der NS-Diktatur der Fall war. Kurz nach dem Sieg über das nationalsozialistische Deutschland aber kam ein weiterer Konflikt mit der Sowjetunion hinzu – der kalte Krieg brach aus. Es gab also einen Doppelkonflikt, der eine neue Strategie der USA verlangte, die daraufhin die Politik der doppelten Eindämmung entwickelten: Eindämmen der Sowjetunion auf der einen Seite, aber auch Eindämmung Deutschlands. Und ein wesentliches Instrument dieser Politik war die Überwachung.
Im Jahre 1955 trat aber doch der Deutschlandvertrag in Kraft, demzufolge die Bundesrepublik die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten erhalten sollte, so hieß es damals. Was bedeutete das für die Überwachungsstrategie der Amerikaner?
Diese Formulierungen sind natürlich immer sehr schön und vor allen Dingen für die Öffentlichkeit gedacht. Die Deutschen hatten damals – zehn Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges – das grundlegende Bedürfnis, wieder ein souveräner Staat zu werden. Das war aber überhaupt nicht der Fall. Denn in den Verträgen von 1955 – es handelt sich da um ein ganzes Konvolut von Verträgen – wurden durch geheime Zusatzvereinbarungen wesentliche Rechte aus der Besatzungszeit weiterhin den alliierten Westmächten vorbehalten. Unter anderem eben auch die Überwachung des Telefon- und Postverkehrs.
Welche Motivation steckte denn von deutscher Seite dahinter?
Die Amerikaner haben damals ganz massiven Druck gemacht. Sie wollten dieses geostrategisch wichtige Territorium für ihre Überwachungsmaßnahmen natürlich nicht aufgeben. Die deutschen Politiker hatten dagegen das Interesse, sagen zu können, wir sind wieder ein bisschen souveräner geworden. Man wollte die aufwachende nationale Seele der Deutschen ein bisschen streicheln. Doch was man nicht sagte, war: Wir mussten das Gleiche, was wir bislang aufgrund des Besatzungsrechts hingenommen haben, den Siegermächten auch für die Zukunft durch völkerrechtliche Verträge und geheime Zusatzvereinbarungen zusichern. Und diese Vereinbarungen sind bis heute gültig und bindend für jede Bundesregierung.“
Wie konnten diese geheimen Zusatzvereinbarungen denn die Wiedervereinigung überstehen, die ja eigentlich für den endgültigen Abschluss der Besatzungszeit steht?
Die Vereinbarungen waren ja geheim. Und wenn man erst einmal da ist – das ist ja so bei großen Mächten – dann ist das erst mal so. Die größten Bastionen der amerikanischen Truppen in Europa waren in Deutschland, weil sie hier eben großzügige Sonderrechte hatten. Es war so ein kleines Amerika, was sie sich hier aufgebaut haben, wo die Bundesregierung auch nicht hineinregieren konnte. Und diesen Freiraum, den wollte man sich natürlich nicht nehmen lassen. Der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl hatte seinerseits natürlich ein eminent großes Interesse daran, so schnell wie möglich die Wiedervereinigung unter Dach und Fach zu bringen. Und was macht man dann? Man sagt: Na gut, dieses Thema ist noch ein bisschen schwierig und strittig – lassen wir das erst mal. Und so wurde über die Vorbehaltsrechte nicht weiter verhandelt. Deshalb sind diese Zusatzvereinbarungen weiter in Kraft. Und trotzdem nannte man das neue Deutschland dann einen nach innen und außen souveränen Staat.
Das ist ja auch heute noch so: Bundeskanzlerin Angela Merkel betont, Deutschland sei kein Überwachungsstaat. Sie hingegen sagen, Deutschland sei das am stärksten überwachte Land in Europa…
Der Begriff „Überwachungsstaat“ ist sicherlich ein bisschen polemisch. Aber ich will nur erklären: Der erste Sündenfall geschah bereits 1955, als der damalige Konrad Adenauer bei den Verhandlungen zum Deutschlandvertrag einem Vorbehaltsrecht der Alliierten zugestimmt hat, was an sich schon ein Verfassungsbruch war. Die Anerkennung dieses Vorbehaltsrechts durch den Bundeskanzler bedeutete, dass es ein Zurück zur Unverletzlichkeit des Post- und Telefongeheimnisses, wie es im Grundgesetz stand, nicht mehr geben würde. So ist ein großer deutsch-alliierter nachrichtendienstlicher Komplex entstanden.
Das ist ja insofern interessant, als dass die Deutschen bekannt dafür sind, dass ihre privaten Daten ihnen besonders heilig sind und sie großen Wert auf Datenschutz legen.
In den früheren Jahrzehnten galt das sogar noch mehr als heute. Deshalb hat man das ja auch verheimlicht.
Was muss und kann denn Ihrer Meinung nach jetzt geschehen?
Es gibt zwei Möglichkeiten. Die eine ist die: Wir machen nichts. Dann wiederholt sich alles, wie es in der Vergangenheit gelaufen ist. Das heißt, irgendwann erlahmt das öffentliche Interesse. Eventuell gibt es noch einen kleinen Ausschuss, der legt einen Bericht vor und das war’s dann. Das wäre die schlimmste Variante.
Die zweite Möglichkeit, worauf ich hoffe, ist: Der öffentliche Druck bleibt so stark, dass die Politik nach der Bundestagswahl handeln muss. Dann müssen alle diesbezüglichen Gesetze, Verordnungen und geheimen Vereinbarungen auf den Prüfstand: Wie groß war der Druck der Alliierten? Wie stark haben die Amerikaner auf die innere Entwicklung der Bundesrepublik eingewirkt? Welche Konsequenzen ergaben und ergeben sich daraus für die Frage der Rechtsstaatlichkeit und der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland? Darüber muss es eine öffentliche Debatte geben. Der oberste Wert unserer Verfassung sind die Grundrechte und nicht das, was die Geheimdienste immer wieder als „Sicherheit“ deklarieren.
Prof. Dr. Josef Foschepoth ist Historiker an der Universität Freiburg und Autor des Buches „Überwachtes Deutschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik“ (Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2012) Darin zeigt er, dass es auch in der oft als vorbildlich geltenden Bonner Republik Überwachungsmechanismen gab, von denen die Bevölkerung nichts ahnte – basierend auf geheimen Abmachungen aus der Besatzungszeit, die bis heute gültig sind.
Was geschieht gerade, welche Sau wird durch das Dorf getrieben?
Der NSA-BND-Untersuchungsausschuss der NATO-hörigen Verfassungsfeinde aller Systemparteien. Die alle, ich wiederhole: ALLE wissen, wo der Hase langläuft.
Das geschieht.
Noch Fragen?
JA, was ist mit dem G10-Gesetz der grossen Koaltion Kissinger/Brandt von 1968?
Als der Rechtsstaat von Union und SPD abgeschafft wurde?
ZEIT ONLINE: Vielleicht lag das auch daran, dass schon unter Verantwortung von Rot-Grün und früheren Regierungen die US-Observation immer weiter verstärkt wurde?
Foschepoth: Ja, alle Regierungen haben mitgemacht. Der große Sündenfall geschah 1968. Damals hat die erste Große Koalition das Grundgesetz geändert und durch das G-10-Gesetz Eingriffe in das Post- und Fernmeldegeheimnis erlaubt. Grundlage dafür waren Forderungen der Alliierten, dass sich an ihrem Recht auf Überwachung nichts ändern dürfe. Verkauft hat man das damit, dass die Vorbehaltsrechte der Alliierten abgelöst würden und die Bundesrepublik souveräner würde. Die gleichen geheimdienstlichen Rechte der drei Westmächte waren aber längst im Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut von 1959 dauerhaft gesichert. Die gelten bis heute.
ZEIT ONLINE: Anders als von Merkel behauptet, gilt also in Deutschland nicht nur deutsches Recht?
Foschepoth: Was die Kanzlerin im Sommer gesagt hat, war ziemlich zynisch. Denn sie hat den Eindruck erweckt, als würden Deutsche in Deutschland durch hiesige Gesetze vor einer Überwachung geschützt. Dem ist nicht so. Die Interessen der ehemaligen Alliierten sind in deutschen Gesetzen verankert. Sie sind damit deutsches Recht. Dazu gehört nicht nur die intensive Kooperation der Geheimdienste, sondern auch die Möglichkeit der USA, von ihren militärischen Standorten in Deutschland aus selber zu observieren. Wir werden noch staunen, was von dem geplanten großen NSA-Zentrum in Wiesbaden alles möglich sein wird. Das „souveräne Deutschland“ lässt zu, dass so etwas auf dem eigenen Staatsgebiet passiert!
ZEIT ONLINE: Obwohl die Vorrechte der Alliierten seit der deutschen Einheit entfallen sind?
Foschepoth:Nach der Einheit wurde kein Vertrag und kein Geheimabkommen gekündigt. Nach sechs Jahrzehnten Überwachungsgeschichte in Deutschland müssten dringend neue vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, die den Geheimdiensten Barrieren setzen, insbesondere den amerikanischen. Die USA müssten verpflichtet werden, Deutschland nicht mehr zu überwachen.
ZEIT ONLINE: Die schwarz-gelbe Regierung hat ja ein „No-Spy“-Abkommen angekündigt.
Foschepoth: Das ist viel zu wenig. Seit der Grundgesetzänderung von 1968 gilt, dass bei einer Überwachung der Betroffene nicht informiert werden muss und der Rechtsweg ausgeschlossen ist. Es gibt also keine Kontrollen. Die Exekutive sagt, sie wisse von nichts oder sie dürfe nichts sagen. Die Gerichte sind ausgeschaltet. Und im Parlament kontrolliert die G-10-Maßnahmen eine vierköpfige Kommission, die auf Informationen der Dienste angewiesen sind, genauso wie das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Überwachungsmaßnahmen der USA und der Alliierten hat die G-10-Kommission immer zugestimmt. Faktisch gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik keine wirksame Kontrolle der geheimen Dienste.
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Zu mühsam zu lesen: Anschauen!
und
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Was ist der NSA-Ausschuss? Popanz.
Was taugen die Leitmedien? Nichts.
Weiss Merkel Bescheid?
Sicher, auch die Anderen, die sich da jetzt aufregen. Alle wissen Bescheid.