Archiv der Kategorie: Ansichten

Das Grundgesetz ist der Weimarer Reichsverfassung ähnlich. Meint Schachtschneider

Voriger Teil dazu: Feindstaatenklauseln sind gültig.

Das recycelte 2013er Interview von Compact zu Geheimverträgen und zum Grundgesetz:

geheim1

Sie gelten bilateral natürlich trotzdem, wie man leicht am NSA-BND-Gedöns sehen kann und dem Affentanz darum, obwohl die Akteure doch wissen, worum es geht: Um fehlende Souveränität und um Alliierte Vorrechte, als deutsches Recht getarnt.

Schachtschneider meint dazu:

Nein. die Verträge bedürfen für ihre Verbindlichkeit der Ratifikation. Und die Ratifikation setzt die Zustimmung – in Deutschland – des Parlaments voraus. also beider Häuser, des Bundestages und des Bundesrates, das steht in Artikel 59.2 Grundgesetz in aller Klarheit drin. Es gibt keine Verbindlichkeit ohne die Zustimmung des Parlaments und ohne Ratifikation durch den Bundespräsidenten.

Und das ist natürlich ein öffentlicher Akt, es wird ein Gesetzblatt veröffentlicht. Also: Kein Geheimvertrag hat irgendeine völkerrechtliche Verbindlichkeit. Aber dennoch können Geheimverträge geschlossen werden, sind immer geschlossen worden, und es ist die Praxis. dass Regierungen sich nach den Geheimverträgen zu richten pflegen. Es wird eben viel Politik gemacht, die nicht öffentlich gemacht wird, entgegen dem Grundgesetz, entgegen dem demokratischen Prinzip.

und wirksam sind diese Verträge auch, solange die Bundesregierung sie respektiert. Eigentlich ganz simpel zu verstehen.

staatsstreich

Compact referiert:

Was sind die Perspektiven eines demokratischen Widerstandes zur Wiedererlangung der Souveränität Deutschlands? Ich sehe drei mögliche Ansätze. Kämpfen für eine neue Verfassung unter Hinweis auf Artikel 146 Grundgesetz, auf die darin versprochene Volksabstimmung; Verteidigen des Grundgesetzes gegen dessen Abschaffung zugunsten einer europäischen Verfassung; Sammlung der demokratischen Kräfte auf der Grundlage früherer deutscher Verfassungen, zum Beispiel der von 1871 oder 1919. Wie sehen Sie die drei Optionen?

Antwort:

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Meiner Meinung nach verkennt Schachtschneider die simple Tatsache, dass das Grundgesetz versagt hat. Es gibt keine „Wahlen und Abstimmungen„, Letzters fehlt, es gibt also keine echte Demokratie.

es gibt keine unabhängigen Gerichte, die sich gegen die Exekutive durchsetzen können, um Verbrechen aufzuklären.

siehe:

Was das wohl bedeutet, das lohnte der Expertise, ist ein Staatsschutzsenat ohne Aussageerzwingungsmacht gegenüber der Exekutive und ihren Geheimdienstbeamten und deren Spitzeln überhaupt ein unabhängiges Gericht? Oder sind das Schauspielergerichte fernab jeglicher verfassungsmässiger Ordnung?

Mit Gewaltenteilung hat das jedenfalls nichts mehr zu tun, dieselbe Ohnmacht spüren auch die Abgeordneten, eine selbstgewählte Ohnmacht ist das, denn die Abgeordneten könnten die Regierung stürzen, die ihnen die Wahrheit mit “Aussagegenehmigungen” (lies: Aussageverbote)und Sperrverfügungen bei Akten vorenthält. Eine Regierung die unwillig ist Terrorismus aufzuklären, und das seit RAF-Baader-Meinhof-Zeiten… Schmückermord etc pp.

Das passiert jedoch nie: Weder “unabhängige Justiz” noch “unabhängige Abgeordnete” setzen die Gewaltenteilung durch. Auch deshalb ist das Grundgesetz wertlos. Nur für Sonntagsreden geeignet.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/07/16/wie-aus-doppel-mord-ein-doppel-selbstmord-gemacht-wurde-durch-das-bka-vom-17-bis-22-11-2011/

Und Schachtschneider verkennt, dass das Grundgesetz kein einziges Grundrecht der „frei geborenen Bürger“ zu Schützen imstande war. Es hat komplett versagt.

Für´s Erste sollten wir die Schweizer Verfassung übernehmen. Nicht perfekt, aber um Welten besser als dieses vermaledeite GG, das nur den Partzeienfilz hervorgebracht hat, und eine übermächtige Regierung, die das Volk verraten und verkauft hat, und damit niemals freiwillig aufhören wird, siehe VDS und Haftungsunion.

Schachtschneider.

Der Parteienstaat hat uns doch in diese Misere
hineingebracht. Und von einem Parteienstaat ist
nichts anderes zu erwarten. Wir haben jetzt ja
praktisch eine Einheitspartei. politisch. da gibt es
also keine wirkliche Opposition in Deutschland

Deshalb brauchen wir Volksabstimmungen über Sachfragen: Migration, Asylnegerproblem, Nichtabschiebung abgelehnter 600.000 Asylbewerber, EURO, ESM, NATO, Verhältnis zu Russland, usw. Dazu, welche EU wir wollen: KEINE politische Union, sondern eine Freihandelszone etc pp.

Mit diesem Grundgesetz ist das nicht möglich. Es muss eine neue Verfassung her!

„Die NATO ist eine Mörderorganisation“

Aus der Videobeschreibung:

Ende 1945: Der Kontinent und mit ihm viele Teile der Welt waren nach zwei Weltkriegen völlig zerrüttet. Um dieses Chaos, dieses kollektive Elend zu beenden, mehr noch vor allem dafür zu sorgen, dass die Zukunft fair und gerecht aussehen möge und zwar global, wurden damals Institutionen wie die UNO, die Weltbank und der IWF gegründet.

Heute müssen wir erkennen, das speziell Weltbank und IWF sich zu Werkzeugen entwickelt haben, die die Welt im Gegenteil noch ungerechter gemacht haben. Die Reichen werden immer reicher, während das Elend auf diesem Planeten sich vermehrt wie eine Krebszelle.

„Weltbank und IWF haben sich zu korrupten Werkzeugen der Finanz-Elite entwickelt. Sie sind Oligarchen-Tools und werden konsequent eingesetzt, um ganze Kontinente auszubeuten und zu versklaven“

Dieses Resümee zieht der Schweizer Peter König.

Er muss es wissen.
König war über 20 Jahre für die Weltbank tätig, um vor allem Wasserprojekte zu realisieren. Heute ist der Mann offiziell in Pension. Tatsächlich berät er jetzt Menschen in Südamerika und aktuell in Griechenland, damit diese sich aus den Klauen von Weltbank und IWF wieder befreien können.

2 Stunden, sehr breites Themensprektrum, „Alles hängt mit Allem zusammen“.

Zionismus, Wall Street, Project for a new American Century, Imperium USA, Privatisierungswahnsinn, Globalisierung, und das cui bono?

Interessanter Fakt:

Ähnliche Probleme haben Städte in aller Welt – von Berlin, Toulouse, Klagenfurt über Budapest, Odessa und Casablanca bis hin zum chinesischen Haikou. Doch der Widerstand vor Ort trägt Früchte: Ausgerechnet in Paris, im Zentrum der Macht der Wasserkonzerne Veolia und Suez,gelang es der Stadtverwaltung, das Wasser wieder in Bürgerhand zu bringen.

http://www.zeitenschrift.com/artikel/wasserprivatisierung-der-krieg-ums-wasser#.VaDtZPntmko

Was man tun soll? EU, NATO, EURO, UNO?

Ein kritischer Geist: „Alles zerschlagen und anders neu gründen“

Liegt er richtig? „Die Macht der Medien muss gebrochen werden“ stimmt.

Der Rest auch?

Der Profiler und die Fallanalyse: Dönermorde

Gestern hatten wir auf NSU LEAKS die Arbeitsweise der Pseudoaufklärer von Terrorismus dargestellt, und dabei auch das Buch vom Bayerischen FBI-ausgebildeten Profiler Horn verwendet:

Ein Mitglied des Arbeitskreises NSU hat uns dazu das entsprechende Buchkapitel eingescannt, ein 2. Mitglied hat es OCR-behandelt, also durchsuchbar gemacht.

AHorn2015.pdf (das Kapitel komplett)

Profiler Horn beklagt sich darin, dass er ja Recht hatte, es waren Rechtsextremisten, nämlich der NSU in Form von Böhnhardt und Mundlos.

Auch ein sehr schöner Kotau, als Profiler sollte er es besser wissen. Den Gesslerhut zu grüssen scheint aber unvermeidbar, siehe auch Stubergers NSU-Kotau.

Am Interessantesten ist beim Thema Dönermorde das „Wegdefinieren“ der Bedrohungen der Opfer durch Südländer, denn anders hätten die Profiler niemals auf Rechtsextremistenmörder kommen können.

2005, erste Fallanalyse:

Wie sollten wir nun neue Ermittlungsansätze finden? Wir sahen es 2005 als bedeutsam an, dass Zeugen in mehreren Fällen etwas Auffälliges berichtet hatten: Im Vorfeld des Mordes sei das jeweilige Opfer von fremden Männern angesprochen worden, es habe Streit und verbale Auseinandersetzungen gegeben. Uns behagte es damals schon wenig, uns so stark auf Zeugenwahrnehmungen stützen zu müssen; wir wussten aus Erfahrung, wie subjektiv diese sein können. Aber eine andere Wahl hatten wir nicht, und die Regelmäßigkeit, mit der diese
»Ansprecher« erwähnt wurden, weckte zumindest die Hoffnung,mit diesen Informationen arbeiten zu können,so vage sie
auch waren. Wir schlossen aus diesen Ansprachen,dass jemand die Opfer gezielt aisgewählt haben musste, und empfahlen
deshalb der BAO Bosporus, deren Leiter Wolfgang Geier ich als umsichtigen Kriminalbeamten kennen- und schätzen lernte, die Ansprachen zu verifizieren oder zu falsifizieren. da sie ein Schlüsselelement der Opferauswahl darstellten. Doch in den Ermittlungen ergab sieb nichts Konkretes

Nach der Fortsetzung der Mordserie 2006 (Kubasik und Yozgat) profilten sie erneut, und gelangten zu einem anderen Ergebnis: Türkenhasser als Täter:

Auch in den aktuellen Fallen gab es Zeugenberichte,die darauf hindeuteten, dass es im Vorfeld der Morde zu den angeblich so typischen Ansprachen gekommen sein könnte. Andererseits wu rde bei der Analyse deutlich: Die Opfer hatten sich schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort aufgehalten. Mehmet Kubasik in Dortmund war wegen eines Familienbesuches
nur ausnahmsweise um diese Uhrzeit in seinem Geschäft.
Ähnliches galt für H alit Yozga t in Kassel. Er wurde erschossen, kurz bevor sein Vater die Geschäfte in dem Internetcafe übernehmen sollte. Dieser betrat auch wenige Augenblicke nach der Tat das Gebäude. in beiden fällen war es demnach eher unvorhersehbar, dass die Opfer tatsächlich am jeweiligen Ort waren. Um ganz gezielt diese beiden Männer zu treffen, hätten
die Täter sie sehr aufwendig beobachten müssen.

War es nicht doch wahrscheinlicher, dass die Opfer nicht gezielt. sondern »stellvertretend« getötet wurden? Als männliche Ausländer. die a llein in ihrem Kleingewerbebetrieb tätig
und »einfache Ziele« waren? Sie hatten keinerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen und waren sich ganz offensichtlich auch keiner Gefahr bewusst

ah ja. Bedrohungen durch Landsleute definierten sie einfach weg. Macht der NSU- Prozess ebenfalls so: Die gab es gar nicht! Alles unwichtig!

Siehe auch:

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http://friedensblick.de/8062/nsu-luegengebaeude-bricht-langsam-zusammen/

Lesen!!!

Die 2. Fallanalyse der Profiler ist der erste Turn der Dönermorde hin zum NSU. Und der geschah 2006. Mit einer sehr merkwürdigen Wendung hin zu „Zufallsopfern“:

Wer darüber nachgrübelte, konnte leicht nach Geschehnissen im Vorfeld suchen, um sich das schreckliche Ereignis zu erklären. Vielleicht gab es bei manchen in den Tagen zuvor tatsächlich einen Streit oder einfach laute Worte: vielleicht irrten sich die Zeugen oder deuteten eine Zufallsbeobachtung nachträglich, im Licht des Mordes vor ihrer Haustür, falsch. Es passte
zu dieser Hypothese, dass die wirklich intensiv geführten Ermittlungen der BAO Bosporus in keinem einzigen Fall eine solche »Ansprache« bestätigt hatten

Grob falsch, die Akten sind voll von diesen Bedrohungen, die auch zum Einsatz verdeckter Ermittler und zu Telefonüberwachungen führten.

Kubasik hatte sich in seinem Laden regelrecht verbarrikadiert, und Yozgat war massiv bedroht worden. Sie waren nicht die Einzigen…

Dieser Profiler wollte mit Gewalt einen Türkenhasser postulieren, damit er auf jeden Fall richtig läge: „OK“ als Hauptmotiv, und alternativ „Nazimörder“. 

Ganz schwach, Herr Horn. Kein Wunder, dass seine Alternativthese abgelehnt wurde.

Der Ausschuss [NSU-Bundestags-Ausschuss] zitiert in seinem Abschlussbericht die Bewertung durch die zentrale Steuerungsgruppe aller beteiligten Ermittlungsbehörden vom 12.September 2007: »Nach einhelliger Einschätzung der Steuerungsgruppe ergeben sich daraus keine neuen Ermittlungsansätze.«

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/07/09/hat-das-bka-den-nsu-seit-2003-geschutzt/

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Wie mies der Spiegel auch schon 2006 war, das sieht man hier:

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http://www.spiegel.de/panorama/mord-an-kleinunternehmern-polizei-erstellt-profil-eines-serienkillers-a-430507.html

Nein, die erste Fallanalyse vom Horn stammt aus 2005, bei der gab es „Düstere Parallelwelt“. Der Spiegel informiert nicht, er tut das Gegenteil. Leserverdummung.

Deshalb ist er ja auch Lügenpresse…

weitere 2006er Berichte: FAZ und BILD

bildSicher war sich da niemand. Die Qualität der NSU-Berichterstattung erklärt sich aus den Lügen der „Qualitätspresse“ seit 2001 zur Dönermordserie: Damals Lügen, heute auch.

Alles wie immer.

Überrascht hoffentlich Niemanden mehr.

Strategie der Spannung-Aufstandsbekämpfung nach NATO-Vorgabe?

Der Hauptangeklagte in einem Terrorprozess ist Partei, er ist nicht neutral, das sollte klar sein. Nichts desto Trotz ist es interessant, was Baader Ende März 1977 (der Ghostwriter ist unbekannt) zum Kampf der BRD gegen die APO, als deren bewaffneten Arm sich die RAF sah, anzumerken hatte.

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Da steht nicht mehr und nicht weniger, als dass die USA die Richtlinien vorgaben, nach denen die westeuropäischen NATO-Staaten politische Aufstandsbewegungen bekämpften, zu denen sich auch die RAF samt Studentenbewegung „68er“ zählte.

Wisnewski war Thema hier im Blog, er meint vereinfachend, die RAF sei ein Geheimdienstkonstrukt gewesen, um die Stundentenbewegung zu radikalisieren, und sie zu diskreditieren, sie „unmöglich zu machen“.

Unter Aufstandsbekämpfung oder auch englisch Counterinsurgency (COIN) versteht man verschiedene Taktiken und Strategien zur Bekämpfung von bewaffneten Aufständen.

Es gibt auch Beispiele, in denen eine Insurrektion vom Staat selbst heimlich unterstützt oder initiiert wurde, um einen Vorwand für ein gewaltsames Eingreifen gegen beliebige politische Gegner zu erhalten. Dies wird auch als Strategie der Spannung bezeichnet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstandsbek%C3%A4mpfung

„Gladio“, die Strategie der Spannung. Trifft das auch auf die RAF zu? „Terrorzellenkonzeption des BKA“ wäre ein weiteres Stichwort.

Seite 2:

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Richtig ist natürlich, dass der Staat BRD, nichtsouverän wie er nun einmal war und ist, nach NATO-Muster, also unter Führung der USA, geheimdienstlich und sicherheitstechnisch erheblich aufrüstete, was natürlich daran lag, dass Gruppen wie die RAF sich „klandestin bewaffneten“, also heimlich, und diesen Staat BRD bekämpften, den sie als Vasallen der USA empfanden. Siehe auch:

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/13/vasallen-3-die-usa/

Nachvollziehbar in soweit, und auch topaktuell. 

Das Enagmag ist empört, aktuelle Ausgabe:

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Die Regierung verrät den Spiegel, hoho, und der flennt bittere Krokodilstränen, LOL, und rennt ausgerechnet zu den Staatsanwälten der Regierung, um sich zu wehren. Ausgerechnet zum Onkel Range. Der Witz der Woche.

Dümmer geht nimmer. Die totale Verarsche. Die NATO-Illustrierte als Lachnummer.

Baader, Seite 3: (in der Doku mit den RAF-Anwälten Schily, Ströbele werden die Bahnhofsbomben auch erwähnt, die nicht von der RAF gekommen seien, sondern wohl eher von der GSG 9, also vom Staat selbst)

ab3

Wäre sehr geschickt, eine militante Opposition auch dadurch zu diskreditieren, indem man mit gezielten Falschmeldungen Vorverurteilungen betreibt. Ziel ist dabei auch die Kriminalisierung des Unterstützerumfeldes, also SDS, APO, Studentenbewegung generell. Das klappt immer, egal wie dämlich es gemacht ist. Auch noch heute

Falschmeldungen gehören immer dazu, am Besten sind sie natürlich vom BGH selbst, weil so glaubwürdig, so seriös:

“… Videosequenz …
Ferner findet sich eine Montage mit Einblendung einer der entwendeten Dienstwaffen, in der “Paulchen Panther” einem Polizisten in den Kopf schießt.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/08/02/das-bka-hat-den-bgh-verappelt-bezuglich-der-dienstwaffe-aus-heilbronn/

Revolver, Ihr Idioten… keine P 2000

Doofheit oder Absicht, wie die Blutjogginghose Kiesewetters in Zwickau, und das Wohnmobil in der Ringfahndung, oder das Unterschlagen der verschickten Teaser-Filme, die eben keine Paulchen Panther-Langfassungen waren?

Baader weiter:

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Staatssschutzsenate als Sondergerichte für politische Schauprozesse, eine Anklagebehörde BAW und dazu ein Staatsschutz-gesteuertes BKA. Herz, was willst Du mehr?

Kommt uns doch alles sehr bekannt vor, und unser lieber Stuberger ist einer der Gründer der „Staatsschutzjournalisten des Karlsruher Klüngels“ der gelenkten Berichterstattung.

Praktisch, wenn man als Saalhocker für die DPA schreibt, sonst kaum ein Journalist anwesend ist, da ist das mit der staatsinteressengeleiteten Deutungshoheit ein Klacks!

Es ist nicht so viel neu beim NSU, das gab es alles schon 1977. 

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Abhören der Gespräche, auch der mit den Verteidigern, ist das heute auch noch so? Was hat das zu tun mit der Nichtverteidigung der NSU-Angeklagten Zschäpe und Wohlleben? Nichts?

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Das ist heute auch nicht anders, Gewerkschaften, Sozialdemokratie (Erzwingung der Schnüffelgesetze, VDS) sind amerikanisiert. Die Politik der BRD ist transatlantisch verseucht. „Die amerikanische Kanzlerin“ ist ebenkeine indizienlose Verleumdung. Sie hat einen wahren Kern. Auch wenn die Spiegel- Heulerei noch so lächerlich ist.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/05/19/die-nsa-spionage-ist-geltendes-recht-der-siegermachte-nach-wie-vor/

Die BND-NSA-Affäre hat sehr viel mit der Durchdringung seitens der USA zu tun, auch wenn Niemand das thematisiert, Foschepoth lässt grüssen!

Die NATO-Luschen vom Spiegel gehören nicht zu den Guten, sondern zur Lügenpresse. Wenn man das verstanden hat, vereinfacht sich Vieles.

Baaders Schreiben über die Art und Weise, wie die BRD-Medien, die BRD-Justiz, der Sicherheitsapparat und die BRD-Politik gemeinsam gegen die „miliante Opposition RAF“ mit subversiven US-Geheimdienststrategien vorgehen würden, betont -wie Stuberger selbst schreibt- die Rolle der Bundesanwaltschaft bei der Koordination der Medienberichterstattung über die RAF. 

An deren Spitze der Generalbundesanwalt Buback stand… Schreiben vom  29.3.1977. Am 7.4.1977 wurde Buback erschossen. Vom Kommando Ulrike Meinhof, so steht es im Bekennerschreiben der RAF. 10 Tage danach. Der erste politische Mord der BRD-Geschichte, bis heute nicht aufgeklärt.

bubackmord

Strategie der Spannung. Gladio. Sie eskalierte wie geplant? Auftragsmord Buback? Wer beauftragte, und wer führte aus? Aktensperren, Aktenverluste, fehlende Aussagegenehmigungen, folgenloses sich nicht Erinnern, war da was?

Immer kritisch bleiben! Schönen Sonntag.

Die Märchen der Bundesanwaltschaft zum NSU-Phantom

sind längst aufgeflogen, auch wenn sich das noch nicht überall herumgesprochen hat, so wächst doch die Zahl der Wissenden kontinuierlich an.

Wer die Märchen nachlesen will, der kann natürlich das NSU-Buch über die Anklage lesen, das vom Stuberger, er kann aber auch ein NSU-Märchenbuch lesen, speziell DIE ZELLE eignet dazu, es steht in beiden Machwerken derselbe Blödsinn.

Okay, seien wir ehrlich, in DIE ZELLE steht noch mehr Quatsch als in der Anklage. Aber der liest sich viel lustiger als das Juristendeutsch der Anklage.

stuberger nsu

Wer ohne Tatortbeweise an 27 Tatorten mit 2 manipulierten Tatorten des 4.11.2011, erfundenen Fahrzeugausleihen, hinermittelten Trio-Wohnsitzen und untergeschobenen Mordwaffen und „Bekennervideos“ einen Mordprozess anstrengt, der muss sich sicher sein, dass ihn die „4. Macht im Staate“ unterstützt. Und zwar von A bis Z.

Unkritisch wie die 10 Jahre zuvor auch, Stichwort: Morde im paralleleweltlichen düsteren Zuwanderermilieu der Organisierten Kriminalität. 

Genau das findet auch statt, und zwar durch direkte Einflussnahme auf die Redaktionen, wie Stuberger das aus dem RAF-Prozess berichtete, wenn auch der letzte Beweis fehle, so ist das auch beim Buback-Prozess und erst Recht beim NSU-Phantom-Schauprozess. Angeklagt ist der Verfassungsschutz, der Sicherheitsapparat generell, eigentlich die ihn lenkende Regierung, aber man tut so, als habe sich ein „NSU-Killerduo“ selbst enttarnt, das man dann völlig ohne Beweise einstimmig im Bundestag zu 10-fachen Mördern erklärte und verurteilte. 22.11.2011.

Seit 2014 gilt: Und wenn es nicht 2 Mörder waren, dann waren es eben 10 kleine Negerlein… mit 100 kleinen Helfern, die nicht immer Johann Helfer heissen müssen…

So sorgt man auch vor für den Supergau: Alibis für die Uwes. Wenn es für „Uwes in Heilbronn“ keine Spuren gibt, dann waren es eben andere „NSU-ler“. Wo bitte ist das Problem? Wenn nicht NPD-ler, oder NSS-ler, dann vielleicht KKK-ler?

Die nächste Sau durch´s Dorf ist immer nur einen Katzensprung entfernt.

Was aber ist die Voraussetzung für Manipulation der Öffentlichkeit? 

Ganz einfach, die Ermittlungsakten müssen Verschlusssache bleiben, Herrschaftswissen, und dürfen keinesfalls in die falschen Hände geraten, denn sie beinhalten klar erkennbar keine rechtsstaatlichen Ermittlungen, sondern manipulierte Ermittlungen. Daher ist das Leaken an die Leitmedien folgenlos geblieben, denn diese Leitmedien sind gesteuert. Sicher gibt es Lichtblicke, immer wieder, aber viel zu wenige. Und keine Konsequenzen daraus.

Was ist die Voraussetzung der weitergehenden Manipulation der Öffentlichkeit nach Beginn des Prozesses?

Na auch ganz einfach: Keine Übertragung der Aussagen. Eine Übertragung per TV oder Radio machte Medienlügen und Auslassungen (auch Lügen) unmöglich. Aktiver Staatsschutz kombiniert mit Leitmedien-Regie ist nur möglich, weil öffentliche Gerichtsverhandlungen und öffentliche NSU-Ausschusssitzungen nachgerichtet werden, und zwar durch die wenigen Anwesenden, also vor Allem die Antifa, und die Lügenpresse. So schliesst sich der Kreis. Nur so kann man Debakel der Anklage vertuschen. Und man tut es auch. Waterloos fallen unter den Tisch. Reihenweise.

Stuberger zur Videoübertragung:

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Wie war das, Herr Stuberger, beim RAF-Prozess?

Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/29/raf-prozess-und-nsu-prozess-unabhangige-justiz-teil-1/

Wie lautet die Kindergarten-einfache Konsequenz?

Ganz einfach: Übertragungen des Prozesses. Wer fordert genau das nicht? Wer will nachrichten können, also verfälschen können, auch noch 2013 ff. ?

Der Staat und seine Medien. Es geht um Deutungshoheit durch Propaganda.

Kindergarten-einfach zu verstehen…

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Klarnamen mit Ausnahmen

Fast alle Namen sind bei Stuberger voll vorhanden, also nicht abgekürzt. s gibt Ausnahmen, und da werden Leute versteckt. Längst geleakt, es wurde reagiert: Pass verbrannt…

Schon 1998 baten die Angeschuldigte, Böhnhardt und Mundlos den gesondert Verfolgten B., seinen Personalausweis zur Verfügung zu stellen. Mundlos beantragte damit bei der Stadt Chemnitz einen auf den Namen Max-Florian B. lautenden Reisepass, den Mundlos in der Folge zur Tarnung verwendete. Zur Legendierung des Böhnhardt mit dem Namen „G. F.“, unter dem Böhnhardt ab 30. April 1998 auch mit dem entsprechenden Reisepass auftrat, sammelten die Angeschuldigte und Böhnhardt persönliche Daten zu dieser Person.

Wer einen Gerlach Pass seit 2001 besitzt, der bis 2011 gültig war, der nutzt keinen Gunter Fiedler-Pass mehr, sondern gibt diesen zurück, damit er verbrannt werden kann. Gerichtsaussage. Nur Mundlos rannte noch im Nov 2011 mit einem seit 2003 abgelaufenen Burkhardt-Pass durch die Gegend. So jedenfalls die Anklage, die identisch mit der investigativen Leitmediensaga ist.

Oma Friedrichsens Systemchecks:

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Aber warum war das Mundlos 8 Jahre lang total egal? Diese Frage findet nicht statt. Warum soll Böhnhardt sich so sehr gekümmert haben um seine Alias-Identität, aber Mundlos nicht?

Allein schon daran sehen Sie, dass das alles nicht stimmen kann. Der Intellektuelle soll sich gar nicht gekümmert haben, der „Haudrauf“ dafür jährlich, ständig?

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Das Gutachten des Passes ohne Aussage, ob Visastempel drin waren… LKA Stuttgart.

Was wirft man den Angeklagten vor?

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Pillipalle, das Womo für „Probsteigasse“ ist uninteressant, denn dort war kein NSU zu Gange, eher Johann Helfer vom VS NRW 😉

Rauüberfälle mit falschen Ohren und verschwundenen Haaren, ja nun, es wird wohl bei den 2 Bahncards bleiben, eventuell ein wenig Fluchthilfe. Mutmasslicher V-Mann, der seine V-Katzenfrau Susann einsammelte…

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Der beste aller Tarifs ist auch ein klarer Fall für „Bewährung“.

Gleiche Beihilfe, aber der Eine ist „Kronzeuge“, der andere brummt.

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Jugendstrafrecht scheint wahrscheinlich. Zeugenschutzprogramm hilft gegen Ceska-Übergabe- Kaufpreis-Widersprüche, ebenso wie unfähige Verteidiger bei „Wolle“.

Zusammenzitierend:

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Schön sieht man, Gleiches wird nicht unbedingt gleich behandelt. Wohlleben und Schultze.

Und auch 1995-97 ist wichtig, von Alidrecksau bis Vergasungen:

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Dazu Friendsblick.de:

In den zugespielten NSU-Ermittlungsakten des Bundeskriminalamtes (BKA) spielt die Todesdrohung auf der Diskette keine Rolle. Das BKA übernahm im NSU-Verfahren die  1998 dokumentierten Beweismittel aus Zschäpes Garage. Am 06.03.2012 listete das BKA jene Asservate auf, die in der Garage gefunden worden waren und als relevant erachtet wurden.

Dabei sind weder Disketten aufgeführt, noch gibt es Hinweise auf Todesdrohungen gegen Türken!

“Am 31.01.2012 wurden die noch vorhandenen Asservate aus dem Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten Beate Zschäpe (…) der BAO Trio übergeben. Die Asservate wurden hier gesichtet. Bei folgenden Asservaten ergibt sich eine Relevanz für das vorliegende Ermittlungsverfahren bzw. sind weitere Auswertungen in Bezug auf das hier geführte Ermittlungsverfahren angezeigt.”

http://friedensblick.de/13132/beweismittel-betrug-auch-bei-beate-zschaepes-tnt-garage/

Was sagen die NSU Watcher dazu?

RA Schön fragt, ob der Zeuge mal einen Rucksack des Sohnes gefunden habe, mit einer Diskette darin, auf der „Ali Drecksau. Wir hassen dich“ gestanden sei, was dieser verneint.

http://www.nsu-watch.info/2013/12/protokoll-70-verhandlungstag-19-dezember-2013/

Götzl fragt nach einem Gedicht, aber Dressler sagt, er erinnere sich nicht, vielleicht könne Götzl das vorhalten. Vorhalt aus dem Schäfer-Bericht: Gegen 10 Uhr sei mit der Sicherung der USBV begonnen worden, die seien dann abtransportiert worden, anschließend seien alle anderen bedeutsamen Gegenständen sichergestellt worden, darunter der Reisepass Mundlos, Vorlagen für das „Pogromly“-Spiel sowie eine Diskette mit dem Gedicht „Ali Drecksau wir hassen dich“. Das sei ihm nicht erinnerlich, so Dressler. Er bestätigt, dass F. solche Themen mit abgearbeitet habe. Götzl sagt, imBKA-Bericht sei die Rede von Asservatenfunden in der Garage, einer Vielzahl rechtsextremistischer Zeitungen, teilweise sei Zschäpe als Abonnentin ausgewiesen, Schriften und sonstige Unterlagen. Dressler sagt, es seien sehr viele Schriften gewesen, die da mitgenommen worden seien, es seien zwei Beamte des BKA gekommen, die die Auswertung der Schriften übernommen hätten. Götzl hält vor, dass Zschäpe teilweise als Abonnentin ausgewiesen sei und fragt, ob Dressler dazu eine konkrete Erinnerung habe. Dazu könne er nichts sagen, antwortet Dressler. Vorhalt: Nummer 4, „Weisser Wolf“ von 1997. Dressler sagt, er gehe davon aus, dass entsprechende Label für die Post drauf waren. Götzl sagt, da heiße es: „Grüße von Roland [P.] gehen an Uwe Memdlos – Jena“ [sic! Name P. von Redaktion abgekürzt]. Dazu könne er nichts sagen, so Dressler.

http://www.nsu-watch.info/2014/09/protokoll-136-verhandlungstag-4-september-2014/

Daimagüler: Kennen Sie das Papier: „Ali, Drecksau, wir hassen Dich“, das sich auch gegen Juden richtet?
Brandt: Da stand sicher nicht das Impressum des THS drauf.

http://www.nsu-watch.info/2014/10/protokoll-143-verhandlungstag-24-september-2014/

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Was sagen die Akten?

Kein Fund.

Morgen geht es weiter…

RAF-Prozess und NSU-Prozess. Unabhängige Justiz Teil 1

Ein paar interessante Zitate aus diesem Buch:

cn-schily-DW-Politik-Seoul

Ensslin, Schily

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Briefing der Presse durch den Generalbundesanwalt:

Wir ärgerten uns deswegen ganz besonders, als wir durch Hellmuth Rieber davon erfuhren, dass im Bundesgerichtshof eine Geheimkonferenz abgehalten worden war, zu der selbst die bei der obersten Anklagebehörde formell akkreditierten Journalisten nicht eingeladen worden waren.

Nach unseren Informationen hatte Generalbundesanwalt Siegfried Buback die Herausgeber und Chefredakteure der wichtigsten Medien zu sich gerufen, um über die »besondere Verantwortung« der Presse bei der Berichterstattung über den Terrorismus im Allgemeinen und den RAF-Prozess im Besonderen zu sprechen. Dabei soll der »dringende Wunsch« geäußert worden sein, nicht mehr von »Baader-Meinhof-Gruppe« zu sprechen und zu schreiben, sondern das Wort »Bande« zu verwenden. Es soll weitere Sprachregelungen gegeben haben, denen unsere eigenen Chefs hinter unserem Rücken heimlich zustimmten. Über die Zusammenkunft wurden keine Aufzeichnungen gemacht, ihr Stattfinden kann 30 Jahre später noch nicht bewiesen werden. Wir aus der schreibenden Zunft stellten fest, dass unsere Texte in den Redaktionen mit demselben Effekt umgeschrieben wurden. In den Zeitungen des nächsten Tages fanden wir die Ergebnisse dieser von uns als Zensur empfundenen Praxis.

Mich ärgerte das sehr. Darum sprach ich später außerhalb der Hauptverhandlung in Stammheim einmal mit einem der Straf-Verteidiger darüber. Prompt hörte ich kurz darauf, am 5. August 1975, den Angeklagten Jan-Carl Raspe in einer Erklärung vor Gericht sagen, Bundeskanzler Helmut Schmidt, der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Horst Herold, und Generalbundesanwalt Siegfried Buback hätten mit den Chefredakteuren der deutschen Medien die Berichterstattung über den RAF-Prozess abgesprochen. Zum Verständnis muss man erklären, dass der Generalbundesanwalt in Deutschland ein politischer Beamter ist, der den Weisungen der Politik folgen muss. Das ist gesetzlich so bestimmt.

Ich nahm mit Erstaunen zur Kenntnis, dass an jenem 23. Verhandlungstag sofort nach der Äußerung Raspes der Chef der dort arbeitenden Anklagevertreter, Bundesanwalt Heinrich Wunder, ohne einen Kommentar von seinem Platz aufstand und aus dem Saal ging. Wie ich später von Justizbeamten erfahren konnte, telefonierte er von seinem Dienstzimmer aus. Mit Karlsruhe?

Beim NSU-Phantom ist es offensichtlich dasselbe, es existieren Sprachregelungen für die Medien, welche von ganz oben koordiniert wurden. „Selbstmord“, „widerliches Bekennervideo“, „10 Morde das NSU“, die offensichtlich Teil der staatlichen Propaganda und Gehirnwäsche sind und verwendet werden müssen.

Gewogene Pressevertreter“ bekommen „extra Briefings“ der BAW, so wurde das berichtet, es hat sich also nicht sehr viel geändert in den letzten 40 Jahren, same procedure as every year, Miss Sophie.

Auch das Ansetzen bei Chefredakteuren und Herausgebern soll zu den regelmässigen Übungen im Kanzleramt gehören. Das können Sie googeln… es sind nicht nur die Merkel-Freundinnen Friede Springer und Ursula Mohn (Bertelsmann, RTL etc), die gesamte Leitmedienlandschaft ist seit 50 Jahre mindestens den Herrschenden dienstbar.

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Überwachung von Journalisten

Nahezu alle Journalisten, die sich vor 30 Jahren auf die Themen Terrorismus und Spionage spezialisiert hatten, gingen davon aus, dass sie von den Staatsschutzabteilungen der Polizei und Geheimdiensten überwacht und gelegentlich beschattet wurden. Ich hatte ja bereits einschlägige Erfahrungen im damaligen Feindesland der Bundesrepublik, der DDR, machen müssen. In der Zeit des Kalten Krieges agierten beide Seiten mit ähnlichen Methoden. Die Gesetze wurden dabei weder hüben noch drüben immer eingehalten.

Es war an der Tagesordnung, dass Bekannte untereinander den Verdacht äußerten, ihre Telefongespräche würden belauscht und mitgeschnitten oder Briefe vor der Aushändigung geprüft. Mich beunruhigte das nicht sehr. Allerdings war ich sehr enttäuscht darüber, dass der demokratische Staat, an dessen Funktionsweise im Rahmen der unverbrüchlichen Grundsätze unserer Verfassung ich zutiefst geglaubt hatte, mir den Beweis lieferte, dass ich, wie von einigen Kollegen manchmal behauptet, viel zu naiv gewesen war.

Die Kommunikationstechnik war im Vergleich zu heute noch recht einfach. Es gab für Normalverbraucher keine drahtlosen Telefone, von Digitalisierung konnte man noch nicht einmal träumen. Das Telefongeheimnis und der besondere Schutz für die Presse existierten genauso wie heute. Wenn Gespräche abgehört werden sollten, musste das schon damals von einem Richter angeordnet werden. Dazu bedurfte es eines begründeten Anfangsverdachts gegen die abzuhörende Person.

Dennoch berichteten wir Karlsruher Journalisten einander immer wieder einmal, dass wir abgehört worden waren. Das konnte man relativ leicht am Knacken in der Leitung feststellen. Da die Gespräche nicht auf Festplatten oder CDs aufgezeichnet werden konnten, mussten die Lauscher Magnettonbänder nutzen, die auf Spulen gewickelt waren. Nach relativ kurzer Zeit war so eine Spule voll und musste gewechselt oder für den Einsatz einer anderen Spur gewendet werden. Das hatten diejenigen Lauscher zu machen, die dazu eingesetzt worden waren. Es kam immer wieder einmal vor, dass so ein armer Tropf bei seiner oft langweiligen Arbeit einschlief. Dann hörte man das Bandende schleifen, das von der vollen Spule gegen Transportstifte der sich immer weiter drehenden Spule geschlagen wurde. Manchmal machten wir Presseleute uns einen Spaß und riefen dann laut ins Telefon: »Hallo, aufwachen, Spule wechseln!« Wie durch ein Wunder erlosch dann das Schleifgeräusch.

Durch Personen, deren Funktion und Namen ich heute noch nicht nennen will, erfuhren Hellmuth und ich, dass unser Verdacht richtig war.

Auch nichts Neues, aber Stuberger irrt hier gewaltig, es gibt keinen Richtervorbehalt, es gibt auch keinen Rechtsweg, sondern eine 4-köpfige G10-Kommission „ersetzt ihn“. Die Realität wollen auch diese altgedienten Journalisten offenbar nicht erkennen.

Dabei reichte es doch aus, Artikel 10 des Grundgesetzes zu lesen. 1968 wurde der Rechtsstaat abgeschafft. Stuberger, Foschepoth lesen!

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Das Verteidiger-Sondergesetz für den RAF-Prozess

Nur 81 Pressevertreter wurden eingelassen. Um kurz vor zehn Uhr, eine Stunde nach Verhandlungsbeginn, waren die sehr langsam praktizierten Durchsuchungsmaßnahmen für Besucher erst beendet und aus Lautsprechern ertönte es an die noch wartenden Menschen draußen gerichtet: »Alle Zuschauerplätze sind besetzt«. Niemand wurde mehr eingelassen. Manche Interessenten warteten den ganzen Tag vor der Gerichtshalle in der Hoffnung, dass andere Zuschauer ihren Besuch abbrechen und dadurch einen Platz frei machen würden. Obwohl der Andrang am ersten Tag in Stammheim dann doch noch die Zahl der verfügbaren Plätze weit überstieg, konnte der erstaunte Leser am folgenden Tag in fast allen Zeitungen lesen, das Interesse an dem Prozess habe sich »sehr in Grenzen gehalten«.

Nicht hineingelassen wurden drei Vertrauensanwälte der RAF, die sich jahrelang auf das Verfahren vorbereitet hatten. Ihnen wurde erst kurz vor Eröffnung des Prozesses überraschend vorgeworfen, die Terroristen unterstützt zu haben. Dadurch wurde es formalrechtlich möglich gemacht, eines der Sondergesetze anzuwenden, die für das Verfahren geschaffen worden waren. Es ermöglichte der Justiz, Anwälte von einem Verfahren auszuschließen, die sich selbst strafbar gemacht hatten. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Wahlverteidiger Baaders, Klaus Croissant (Stuttgart), Kurt Groenewold (Hamburg) und Hans-Christian Ströbele (Berlin) hatte dem Oberlandesgericht ausgereicht, diese Rechtsanwälte kurz vor Eröffnung der Hauptverhandlung vom RAF-Prozess auszuschließen.

Croissant stand vor dem Zuschauereingang und gab Presseinterviews. Er hatte ein Dutzend Flaschen Sekt darauf gewettet (und gewonnen), dass die Anträge seiner Kollegen im Gerichtssaal, ihn einzulassen, abgelehnt würden. Auch Groenewold vertrieb sich die Wartezeit durch Gespräche mit Medienvertretern, während im Betonklotz darüber gestritten wurde, wie das neue Ausschlussgesetz juristisch zu deuten sei.

Das hat sehr viel mit Beate Zschäpes Pflichtverteidigern zu tun, die sie nicht loswird, und deren Aufgabe kurz umrissen wie folgt lautet: Die Angeklagte muss schweigen.

Weil in Westberlin Strafverteidiger ihre Rechte extensiver genutzt hatten, als das vorher in Deutschland üblich gewesen war, befürchtete man eine Verzögerung des RAF-Prozesses in Stammheim vor allem durch die Rechtsanwälte, die das Vertrauen der Angeklagten genossen. Darum hatte der Bundestag in Windeseile ein neues Gesetz geschaffen, das es erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte möglich machte, einen Verteidiger von einem Verfahren auszuschließen, wenn gegen ihn nur der Verdacht erhoben wurde, er könne die Tat seines Mandanten in irgendeiner Weise unterstützen. Schon einen Monat später nutzten die Gerichte die Möglichkeit dankbar. In einzigartiger Schnelligkeit segneten auch Bundesgerichtshof (BGH) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das neue juristische Kampfmittel gegen unliebsame Strafverteidiger ab.22

Unabhängige Justiz in der BRD? Ein Witz. Eine Fata Morgana.

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Zur Mittäterschaft, wenn keine direkte Beteiligung nachweisbar ist

Die Bundesanwaltschaft war davon ausgegangen, dass die kriminelle Vereinigung RAF die Taten begangen hatte, der also eine kollektive Verantwortlichkeit vorgeworfen wurde, die es aber im Strafgesetzbuch nicht gibt. Bis heute kann keine Gruppe oder Vereinigung wegen Taten bestraft werden, nur einzelne Personen individuell als Mitglieder, was in jedem Einzelfall nachzuweisen ist. Die Abgrenzung von Täterschaft, Mitwirkung, Beteiligung und Teilnahme ist eines der seit Schaffung des Strafgesetzbuches in Deutschland umstrittensten juristischen Probleme. Wegen Mordes kann nur zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Dazu muss die direkte Täterschaft der betreffenden Person zweifelsfrei feststehen.

Nein, falsch.

Siehe Anklage „NSU“ gegen Beate Zschäpe. Niemand wirft ihr direkte Täterschaft vor, jedoch kann sie wegen Mittäterschaft zu lebenslänglich verurteilt werden.

§ 129a StGB ist Bestandteil eines von Kritikern als Lex RAF bezeichneten Gesetzesbündels, das mit besonderem Bezug auf die Rote Armee Fraktion (RAF) erlassen wurde.[1]

https://de.wikipedia.org/wiki/Mitgliedschaft_in_einer_terroristischen_Vereinigung

Ist es möglich, dass Stuberger das gar nicht verstanden hat, und werden wir diesen Fehler auch in seinem NSU-Farce-Prozessbuch wiederfinden?

Gab es einen „gemeinsamen Tatplan“ des Trios? Dann hätte Beate Zschäpe im voraussichtlich im Frühjahr in München beginnenden Prozess mit lebenslanger Haft zu rechnen.

http://www.taz.de/!5080430/

Es sollte einem Gerichtsreporter klar sein, dass gerade beim RAF-Komplex sehr viele Leute lebenslänglich bekamen, auch wenn man ihnen keine Täterschaft nachweisen konnte. Das gilt sowohl für die „Buback-Mörder“ als auch bei anderen Strafprozessen.

„Alle wurden für Alles verurteilt“, sieht das Boock im Rückblick sicherlich überspitzt, aber nicht völlig falsch.

Stuberger weiss das offenbar alles nicht, oder er täuscht seine Leser.

Der V-Mann als Kronzeuge, und die Rolle der SPD:

Am 8. September 1976 verkündete der Senatsvorsitzende noch einmal beharrlich, Generalbundesanwalt Siegfried Buback werde nicht als Zeuge gehört. Bereits vorher waren entsprechende Anträge der Verteidigung abgelehnt worden, die den Leiter der obersten deutschen Anklagebehörde unter Eid darüber aussagen lassen wollte, ob gegenüber dem »Kronzeugen« Gerhard Müller ungesetzliche Vernehmungsmethoden angewandt worden waren. Das Bundesjustizministerium hatte sich in den RAF-Prozess eingemischt. Weil Buback ein politischer Beamter war, musste er sich den Weisungen des Ministeriums fügen. Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel hatte ihm verboten, Aussagen zu dem Thema zu machen, das die Verteidigung am meisten interessierte, weil eine Verurteilung der Angeklagten hauptsächlich auf Müllers Aussagen gestützt werden würde, wie man schon damals Voraussagen konnte. Vogel hatte auf die Forderung Bubacks hin eine Akte über die Aussagen Müllers mit dem Zeichen 3 ARP 74/75 I zur geheimen Staatssache erklärt und selbst der Justiz vorenthalten. Diese grundgesetzwidrige Einmischung der Politik in die Gerichtsbarkeit wurde niemals vom Bundesverfassungsgericht geprüft.

Der mutmassliche RAF-Terrorist und Polizisten-Mörder (!!) wurde zum Kronzeugen gegen die Angeklagten, und nie wegen Mordes verurteilt, und der SPD-Justizminister Vogel führte die „unabhängige Justiz“ vor. Was hat sich daran geändert? Nichts. Und genau das sollen Sie erkennen. Der NSU-Prozess ist nichts Neues, das gab es alles schon vorher in ähnlicher Form, und das mehrfach, immer wieder, seit 50 Jahren mindestens.

 Gerhard Müller (* 1948 in Sachsen) ist ein ehemaliger deutscher Terrorist der ersten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). Er wurde im Februar 1979 von staatlicher Seite mit einer neuen Identität ausgestattet und soll angeblich vor 2007 verstorben sein.

Der schwerstwiegende Vorwurf war der Mord am Polizisten Norbert Schmid. Die Beweislage gegen Müller schien erdrückend; mehrere Zeugen, unter anderem die Aussagen des Kollegen Schmids, sprachen gegen ihn. Doch die Anklage wegen Mordes wurde fallengelassen und Müller trat im Stammheim-Prozess als Kronzeuge der Bundesanwaltschaft im Jahr 1975 auf. Seine Aussagen waren die wichtigste Säule in den Prozessen gegen die RAF-Terroristen der ersten Generation.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_M%C3%BCller_(RAF-Mitglied)

Da sehen Sie mal. wie harmlos unser Schwuli Carsten Schultze beim NSU-Prozess doch ist… 

Ulrike Meinhof war am 15. Juni 1972 in Hannover gemeinsam mit einem ihr vertrauten RAF-Mitglied gefasst worden: Gerhard Ernst Müller.

Ein Lehrer hatte die Polizei darüber informiert, dass RAF-Mit-glieder bei ihm übernachten wollten. Zivilpolizisten kamen, um herauszufinden, wie man das Haus verdeckt observieren könnte, in dem sich die betreffende Wohnung befand. Dabei fielen ihnen zwei Personen auf, die den Hausmeister danach fragten, wo der Lehrer wohne. Ein junger Mann ging danach zu einer Telefonzelle in der Nähe. Es war Müller, der sich dort ohne Gegenwehr festnehmen ließ, obwohl er bewaffnet war.

Als die Beamten in die Wohnung des Lehrers kamen, öffnete eine Frau, die sich einer Festnahme heftig widersetzte. Später stellte sich heraus, dass es Meinhof war.

Das sieht aber sehr nach verdecktem Ermittler oder V-Mann aus…

Der Kronzeuge Müller sagte alles aus, was benötigt wurde:

Ein Polizeibeamter führte Müller herein, mit einer Handschelle gefesselt. …

Fünf Anschläge seien von den RAF-Angeklagten persönlich ausgeführt worden, sagte der letzte enge Begleiter Ulrike Meinhofs im Untergrund. Gudrun Ensslin habe die Idee gehabt, Bomben gegen das Fünfte Corps der US-Army in Frankfurt zu benutzen, um gewaltsam gegen die amerikanische Vietnampolitik zu demonstrieren. Sie habe das Verbrechen gemeinsam mit Baader, Meins und Raspe durchgeführt. Nur wenige Tage danach seien Anschläge gegen Polizeistationen in Augsburg und München durchgeführt worden, ln München sei die Tat von Baader, Ensslin und Meins ausgeführt worden, in Augsburg von den RAF-Mitgliedern Angela Luther28 und Irmgard Möller29. Die Terrorakte seien als Protest gegen die Erschießung von Thomas Weißbecker30 durch die Polizei gedacht gewesen.

… Das Auto eines Nachbarn war in die Luft gesprengt worden: Bundesrichter Wolfgang Buddenberg, der für Ermittlungen gegen die RAF zuständig war und die Haftbefehle ausstellte. Da an jenem Tag nicht er, sondern seine Frau das gemeinsame Auto benutzte, wurde sie schwer verletzt.

Die Hepp/Kexel -Gruppe führte wenige Jahre später ebenfalls Anschläge auf US-Soldaten in Frankfurt aus. Angestiftet von CIA-Agenten, Hagen (später bei der Taz!) und Fiebig.

Ensslin also auch? Fragen wird man doch mal dürfen…

betrug

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/40349863

Beim NSU ist alles etwas kleiner und sehr viel lächerlicher. Aber neu ist es nicht…

Die 2. Generation wird gebrieft, in wessen Auftrag?

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Welt.de

Brigitte Mohnhaupt, die kurz vor der Auslieferung dieses Buches erstaunlicherweise vorzeitig aus der Haft entlassen wurde, obwohl sie sich in mehr als zwanzig Jahren im Gefängnis nie von der RAF oder ihren Taten distanzierte oder gar die von ihr mit verübten Morde bereute, für die sie eigentlich zu mehrfach lebenslanger Haff verurteilt worden war, hatte ihren Auftritt als Zeugin im Stammheimer RAF-Prozess am 22. Juli 1976.

Es lag ihr so viel daran, ihre angeklagten Kumpane zu schützen und Müller unglaubwürdig zu machen, dass sie sogar einen Terrorplan zugab, der kaum bekannt geworden war. Andreas Baader habe sich entgegen der Aussage Müllers nicht an den in Frage stehenden Bombenanschlägen beteiligen können, weil er genau an jenen Tagen gemeinsam mit ihr und Ensslin in Berlin damit beschäftigt gewesen sei, die Entführung der drei Alliierten Stadtkommandanten von Westberlin vorzubereiten. Dieses Verbrechen habe unmittelbar vor der Ausführung gestanden und sei nur durch Baaders Verhaftung verhindert worden. Mohnhaupt, die nach dem Tod Meinhofs zum Erstaunen der Prozessbeobachter gemeinsam mit ihren Kumpanen und auch Baader den Rest einer Strafhaft in Stammheim verbringen durfte, sollte in dieser Zeit von Baader dazu vorbereitet werden, die Führung der RAF zu übernehmen, wenn sie ihre zeitlich begrenzte Strafe abgesessen haben würde. So geschah es.

Als Mohnhaupt Rädelsführerin der Terroristen war, wurde die Organisation noch brutaler und mordete leichtfertiger, nahm dabei keine Rücksicht mehr darauf, ob bei Anschlägen gegen Prominente auch »Unschuldige« getötet würden.

Naaaa, wonach riecht denn das? Nach Steuerung des Terrorismus durch Geheimdienste? Damals schon? Ach!

Dann wären wir ja beim worst case Szenario angekommen. Ein Zirkelschluss?

https://fatalistnsuleaks.wordpress.com/2015/06/22/das-worst-case-szenario-teil-2-die-raf-als-bka-terrorzellen-operation/

Buback Mord, das heben wir uns auf, es ist ein weiteres Buch dazu von Stuberger unterwegs. Er war Augenzeuge des 3-fach-Mordes, jedenfalls fast… und stand vorm toten GBA, 1977.

Am Tresen paffte mein lieber alter Kollege mir wieder einmal ins Gesicht, als er sich umdrehte, weil er im Barspiegel die Ankunft unseres Informanten bemerkt hatte. Der gesellte sich sofort zu uns, bestellte einen »Roten« und raunte uns zu: »Bleibt da sitzen, ich komme gleich wieder. Es gibt was.« »Wahrscheinlich Margarine«, krächzte mir Hellmuth entgegen. Ich wusste, was er damit meinte.

Nach der Festnahme Siegfried Haags hatten wir beide geahnt, dass Generalbundesanwalt Buback ein nächstes Ziel der Terroristen sein würde. Haag war Andreas Baaders letzter Vertrauensverteidiger gewesen. Am 11. Mai 1975 hatte er seine Kanzlei erklären lassen, dass er in den Untergrund gegangen sei. Einen Tag davor hatte man ihn festgenommen, aber wieder freigelassen. Gemeinsam mit Roland Mayer hatte er die Führung der RAF übernommen. Als »Haag-Mayer-Bande« hatten die Medien diese Gruppe bezeichnet. Am 30. November 1976 konnten Haag und Mayer an der Autobahn bei Butzbach in Hessen verhaftet werden. Bei ihnen fand man umfangreiche, nur wenig verschlüsselte Unterlagen zur Vorbereitung von Terrorakten. Darin gab es auch einen Plan mit dem Kürzel »Margarine«.

Unsere Kontaktperson, die uns an der Bar kurz besucht hatte, hatte uns nach der Festnahme Haags darüber informiert, man rätsele darüber, was wohl hinter dem Codewort »Margarine« stecken möge. In seiner unnachahmlich trockenen Art meinte Hellmuth spontan: »Buback, ist doch klar. Siegfried Buback, S.B. wie die Margarine! SB-Margarine – seid ihr blöd oder was?«

Und schon wieder sind wir bei V-Leuten und bei gelenktem Terrorismus, damals schon.

Anfangen muss man beim Chefplaner der RAF, Siegfried Haag, 1976.

Sonst versteht man es nicht.siegfried haagSiegfried Haag (* 15. März1945 in Aurich) [1] ist ein deutscher Ex-Terrorist[2][3] und war eine Führungsperson der „zweiten Generation“ der Rote Armee Fraktion (RAF). Der ehemalige Rechtsanwalt Andreas Baaders war von 1976 bis 1987 inhaftiert.

Die Rolle dieses Anwalts für den RAF-Terror 1977, Buback, Ponto, Schleyer, Lufthansa-Entführung, GSG 9 Mogadischu, ist in den Medien konsequent heruntergespielt worden.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/11/26/wie-die-geheimdienste-die-raf-unterwanderten-teil-1/

Oder warum liess man Haag laufen, nach der Verhaftung, damit der die Anschlagspläne für den heissen Herbst 1977 ausarbeiten konnte, und Buback hatte einen nicht gepanzerten Dienstwagen, trotz des Margarine SB-Planes, der doch bekannt war?

ENDE Teil 1.

Stuberger, der Saalhocker des RAF-Prozesses, und die „Farce NSU-Prozess“

Saalhocker, so lautet etwas scherzhaft beim Arbeitskreis NSU der Begriff für „unabhängige private Prozessbeobachter“, als da wären: das ZOB, die selbstbekennenden Antirassisten, Stefan Josef Frees, „Querläufer„, und Jürgen Pohl, „editor 64“.

Saalhocker ist dabei eher ironsch gemeint als abwertend, und keine Saalhocker sind die Staats-Antifa-NSU-Idioten von NSU Watch, obwohl die auch überall herumsitzen. Leider haben die unabhängigen privaten Prozessbeobachter es bislang nicht als ihre Aufgabe betrachtet, grobe Auslassungen von VSU-Watch zu vervollständigen bzw. Falsches richtig zu stellen, und zwar zeitnah.

zob hau vsuwatch

Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt, zumal zumindest das ZOB des Öfteren NSU-Watch direkt kritisiert hat, wegen Falschdarstellungen. Und selbstverständlich geht es dabei um Deutungshoheit, auch durch Unterlassen von Richtigstellungen, denn der böse braune AK NSU, diese Uwemörder-Leugner, sollen keinesfalls bestätigt werden. Links ist man dann eben letztlich doch… der AK NSU leugnet natürlich gar nichts, aber er will Beweise, und zwar echte Beweise, und das ist „voll Nazi“ im Rechtsstaat BRD… denn der braucht keinen einzigen echten Tatortbeweis, bzw. lügt er sich die zurecht, und das völlig ohne Schamgefühl.

Der Krieg der Protokolle ist im Fall NSU so alt wie der Prozess, siehe: 24.6.2013:

rf1

http://rotefahne.eu/2013/06/nsu-watch-faelscht-protokoll-bericht/

Es wäre ein Leichtes, und auch dringend nötig, dass die anderen Saalhocker Fehldarstellungen der Staatsantifa, unterwandert bis zum geht-nicht-mehr korrigieren, aber sie verweigern diesen wichtigen Dienst an der Wahrheitsfindung. Vielleicht wollen sie dereinst Bücher schreiben, Titel: „Der NSU-Prozess, wie er wirklich war“ ?

Diese Bücher braucht niemand, wenn die „Wahrheit“ längst zementiert ist.

Kennen Sie Stuberger? Seinen „Günter“ kürzt er US-like ab… „G.“

stuberger

http://www.stuberger.de/

Dieser Stuberger ist der einzige ständige Saalhocker beim RAF-Prozss in Stammheim gewesen, und hat darüber ein Buch geschrieben.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart eine fensterlose Mehrzweckhalle errichtet, die als Gerichtssaal genutzt wurde. … Er dauerte vom 21. Mai 1975 bis zum 28. April 1977.

Fensterlos, das passt zum OLG-Stadel München bestens.

Er beobachtete als einziger Journalist den Baader-Meinhof-Prozess gegen die Führungsmitglieder der Rote Armee Fraktion (RAF) durchgehend im Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim. Über diese Zeit schrieb er drei Bücher

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulf_G._Stuberger

„Zufällig“ hat eines dieser Bücher den Weg zu uns gefunden:

stuberger stammheim

Und selbstverständlich ebenfalls rein zufällig haben wir auch dieses Buch erhalten:

stuberger nsu

Klingt erstmal gut.

Werden wir uns mit befassen müssen, mit beiden Büchern parallel.

ab Morgen.

Die sieben Mysterien des NSU-Prozesses, und der KKK schon seit 1999

Welche sind denn das bitte?

hb

Fünf Untersuchungsausschüsse in den Bundesländern, einer im Bundestag und polizeiliche Untersuchungen in Sachsen, Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg haben bislang kaum Licht ins Dunkel des NSU bringen können. Was zunächst Anlass zu Hoffnung gab, hat längst enttäuscht: Selbst der seit zwei Jahren andauernde, aufwendige Prozess vor dem Münchener Oberlandesgericht gegen die einzige noch lebende Hauptverdächtige Beate Zschäpe bringt nur wenig Aufklärung. Allerings verschlingt jeder Verhandlungstag 150.000 Euro.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/terrorgruppe-die-sieben-mysterien-des-nsu-prozesses-/11678032.html

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Interessante Lektüre. 5 Seiten. Nur zu!

Die These „Polizei erschoss die Uwes“ könnte ganz gut die ersten, tatzeitnahen Manipulationen am und im Wohnmobil erklären, sie passt auch exzellent zu Polizeischmauch an Böhnhardts Hand und den vertuschten 6 Munitionssplittern in seinem Kopf, aber sie erklärt nicht die hingepfuschten Heilbronner Dienstwaffen mit nur 1 Seriennummer in den BKA-Gutachten, statt derer 3 wie es sein müsste, und sie erklärt auch keine 4 Wochen später nachgefundenen Paulchen-DVDs.

Regionale Polizei-Manipulation wurde erst zu LKA-Stuttgart-Polizistenmord-Manipulation erweitert, und dann zu BKA-Dönermordserien-Manipulation extrapoliert.

Es muss verschiedene Regisseure gegeben haben, zuerst Thüringer, dann Stuttgarter, dann Berliner Bundesregisseure.

In die Tiefe dringt das Handelsblatt also nicht wirklich vor, und strukturiert völlig ohne Zeitachse der Ereignisse. Alles was ab dem 4.11.2011 geschah, das mag von Geheimdiensten vorbereitet worden sein, aber agieren tat die Polizei.

Da muss das Handelsblatt noch nacharbeiten…

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Auch nacharbeiten muss dringend die Ländlepresse beim Thema Ku Klux Klan:

stn

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.ku-klux-klan-und-verfassungsschutz-sonst-machen-wir-aus-dir-ein-suppenhuhn.688b9c9d-aa99-4c70-9464-1e156bba3689.html

Es ist sicher eine schöne investigative Leistung, wenn kräftig geleakt wird, und der KKK schon früher dort aktiv wurde, unter der Fuchtel eines V-Mannes Achim Schmidt, mit Involvierung auch damals schon vom BfV-spitzel Corelli?

kkk-1999

Nur muss man uns Lesern doch mal erklären, welche Relevanz das Alles hat? 

Die handschriftliche Bemerkung auf dem Fax der Schwäbisch Haller Polizei beweist: Spätestens seit März 1999 – also anderthalb Jahre, bevor die Verfassungsschützer und Schmid ihre Zusammenarbeit beendeten – wusste der Inlandsgeheimdienst, dass sein V-Mann in die weiße Kutte der Rassisten schlüpfte. Und dass die Rechtsextremisten zumindest andere Menschen bedrohten, die nicht in ihr Weltbild passten. Mindestens zwei Polizisten aus dem Südwesten gehörten dem EWK KKK an. Einer von ihnen war als Gruppenführer Michèle Kiesewetters eingesetzt, als diese am 25. April 2007 in Heilbronn erschossen wurde.

Das ist meiner Meinung nach irrelevant, man muss doch mal die Frage stellen, ob die nicht erfolgte Entlassung von Timo Heß und die nicht erfolgte Bestrafung von Jörg Windisch damit zu tun haben könnte, dass die Beiden dort dienstlich waren, nach dem Motto „Geht doch mal da hin und sagt uns, was die so machen!“

2007, der Polizistenmord, ist zeitlich viel zu weit weg vom Ende des Klans 2002. War das Ganze ein Honigtopf? Auch diese Frage fehlt. Wenn ja, wessen?

Die Mitgliedschaft im KKK war längst aufgeklärt 2007, also kann sie kein Mordmotiv gewesen sein.

Ist es nicht völlig egal, ob man vom KKK erst 2000 oder schon 1999 wusste?

Das worst case szenario Teil 2: Die RAF als BKA-Terrorzellen-Operation

Teil 2 wird sich näher mit Wisnewskis Indizien befassen, die er für seine These “Baader war V-Mann, die RAF war eine Geheimdienst-gelenkte Terrorgruppe” anführt.

Nun denn. Was führt Wischewski an, um seine These zu stützen?

1. Den V-Mann Peter Urbach-Steuerer Grünhagen vom Westberliner VS. Der habe auch Baader gesteuert, seine Spione seien wie ein Netzwerk um Baader herum postiert gewesen.

Grünhagen spielt eine Hauptrolle beim Schmücker-Mord, er liess die Tatwaffe für 15 Jahre verschwinden.

Weiterer Verbleib von Grünhagen

Grünhagen, der nun schutzlos war, wurde in der Folgezeit bedroht. Im NDR-Magazin Panorama wurde im Oktober 1987 ein Brief mit folgendem Inhalt veröffentlicht: „Ehe Grünhagen erneut, diesmal vielleicht für immer, untertaucht, muß gehandelt werden.“ Bald darauf starb Grünhagen angeblich an Hautkrebs. Der Pressereferent des Innensenats, Hans F. Birkenbeul, gab kurze Zeit später an, Grünhagen sei „am 19. Januar 1988 gestorben und […] am 26. Januar 1988 beerdigt“ worden. Die angebliche Beerdigung wurde in keinem Friedhofsbuch in Gatow eingetragen. Auch im Sterberegister West-Berlins war Grünhagen laut einer Recherche von Verteidiger Bernd Häusler im Frühjahr 1988 nicht verzeichnet. Es besteht eine Theorie, wonach Grünhagen damals eine neue Identität annahm, unter der er noch heute lebt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schm%C3%BCcker-Prozess#Weiterer_Verbleib_von_Gr.C3.BCnhagen

Wisnewski schreibt:

1971 übernahm der Berufs-Provokateur Grünhagen zusammen mit einem BKA-Beamten die Leitung einer »Sonderkommission Terrorismus«.17 Einen größeren Bock hätte man wohl kaum zum Gärtner machen können. Was dabei herauskam, möchte man eigentlich lieber nicht wissen. Grünhagen jedenfalls war überall dabei. Und zwar speziell dort, wo er nichts zu suchen hatte – bei Mordanschlägen ebenso wie bei der Anstiftung zu anderen Straftaten, beispielsweise durch seinen V-Mann Urbach. Es ist durchaus möglich, daß Grünhagen seine »Ursachenforschung Terrorismus« auch mit Hilfe eines anderen Mannes betrieben hat, der nach Drogen und Geld verlangte: Andreas Baader. Baader hatte sowohl direkten Kontakt zu dem Grünhagen-Agenten und Dealer Urbach als auch zu dessen Kontaktpersonen. Er war sozusagen von Grünhagen-Agenten umzingelt.
Grünhagen »kannte viele der Personen, die später im Umfeld der Baader-Meinhof-Gruppe auftauchten, von Angesicht zu Angesicht«. »Als sich die >Rote Armee Fraktion< um Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Horst Mahler bildete, war Grünhagens V-Mann Urbach mit von der Partie.«18 Betraf das nur das Umfeld
oder auch die spätere Hauptperson der RAF, Andreas Baader?
Der labile, vielleicht sogar psychisch kranke Aufschneider war die Idealbesetzung für den künftigen Terror-Chef der RAF. Durch Drogenbedarf und Delinquenz erpreßbar, konnte man bei Befriedigung gewisser Bedürfnisse möglicherweise das Maximum aus seinem schauspielerischen Talent herausholen. Sollten Grünhagen und der »Verfassungsschutz« wirklich an ihm vorbeigegangen sein?

Ein Beleg ist das nicht, nur ein Indiz. Möglich ist durchaus auch die These, dass Baader mehr beeinflusst wurde als dass er direkt ein V-Mann war. Umgeben von V-Leuten, das erinnert stark an des Jenaer Trio, auch als „NSU“ bekannt.

2. Der Dilettantismus bei der Kaufhaus-Brandstiftung 1968:

Wisnewski:

Werfen wir einen Blick auf das Ereignis, das heute als Initialzündung des Terrorismus hingestellt wird, als provokative Tat von ebenso konsequenten wie heroischen Linksradikalen: die
Frankfurter Kaufhausbrandstiftung am 2. April 1968 – nur wenige Tage, bevor am 11. April mit Hilfe des Verfassungsschutzes in Berlin Autos abgefackelt wurden. In Frankfurt deponierten
Andreas Baader und seine Freundin Gudrun Ensslin am 2. April 1968 in dem Frankfurter Kaufhaus Schneider einige Brandsätze, die in der Nacht auf den 3. April mehrere Feuer auslösten. Die erste Merkwürdigkeit ist die Ausführung der Tat, die keineswegs
so konspirativ erfolgte, wie man das von angehenden Terroristen erwarten könnte. Vielmehr ließen die beiden nichts unversucht,
um aufzufallen:
• Sie betraten das Kaufhaus, als es bereits weitgehend leer war, nämlich kurz vor Ladenschluß, und zwar in »abgewetzter,
studentischer Kleidung«.
• Sie stürmten über die bereits abgeschalteten Rolltreppen nach oben, die beste Methode, um den Angestellten eines Kaufhauses in Erinnerung zu bleiben.

Kurz: Sie taten eigentlich alles, um aufzufallen. Und wie Stefan Aust schreibt, ist ihnen das auch gelungen: »Verwundert blickten ein paar Verkäuferinnen ihnen nach.« 19 Kein Wunder, daß schon zwei Tage nach der Tat Andreas Baader und Gudrun Ensslin sowie ihre Begleiter Horst Söhnlein und Thorwald Proll aufgrund eines »konkreten Hinweises« in Frankfurt festgenommen wurden.

So handeln Provokateure, das ist durchaus ein hochwertiges Indiz.

Eine Protestbewegung zu diskreditieren, auch das gehört dazu:

Die Kaufhausbrandstiftung zeigt beispielhaft, wie der mutmaßliche V-Mann Andreas Baader und seine Komplizen arbeiteten.

Schon Ensslins Äußerung in Sachen Vietnam mußte sich verheerend auf das Image der Studentenbewegung auswirken. Da zündeln
ein paar durchgeknallte »Linke« genau dort, wo tagsüber Tausende von Müttern und Vätern einkaufen: im Kaufhaus Schneider.
Und dann setzte Andreas Baader bei der Gerichtsverhandlung noch einen drauf, indem er behauptete, Mitglied des SDS zu sein, des
Sozialistischen Deutschen Studentenbundes, der zentralen Organisation der deutschen Studentenbewegung. Damit drohte die Kaufhausbrandstiftung endgültig »der Protestbewegung« in die Schuhe geschoben zu werden. Und nicht nur das: Sie brachte auch noch das Herz der Studentenbewegung in Bedrängnis, denn diese Behauptung entsprach nicht der Wahrheit. Jedenfalls sagte das der SDS: Andreas Baader war nicht Mitglied im SDS.
Doch warum hatte er das Gegenteil behauptet? Ganz einfach: Weil seine Behauptung ein wirksamer »Auslöser « war – für Wut,
Aggression und Unverständnis der Protestbewegung gegenüber.

Das führt direkt zum Hauptmotiv: Die RAF als Werkzeug, um eine studentisch-linke Protestbewegung in den Augen der bürgerlichen Deutschen zu diskreditieren, denn wer würde Gewalttäter unterstützen, die „Teil dieser Protestbewegung sind“, selbst wenn diese Bewegung als Solche (Rudi Dutschke!) durchaus ehrenwerte demokratische und patriotische Ziele hatte? Jawohl, auch sehr patriotische Ziele.

Nicht gewusst? NACHLESEN ! Mit dem heutigen linken Gebrabbel hat Dutschke rein gar nichts am Hut gehabt. Dazwischen liegen Welten…

Zur Einordnung nützlich: Die Chronologie 

gw2 gw3

Wichtiger Querverweis: Zur selben Zeit brach der Bundestag die Verfassung und schaffte den Rechtsweg bei der nun legalen Massenüberwachung ab. Grundgesetz-Änderung des Artikel 10.  Abschaffung der Gewaltenteilung.

Das Schicksalsjahr der BRD. 1968. Notstandsgesetzgebung, Bruch der Verfassung durch die Abschaffung des Rechtsstaates bei Überwachungsmassnahmen durch Änderung des Grundgesetzes Artikel 10, Abschaffung des Grundrechtes auf Post und Fernmeldegeheimnis, Preisgabe der Gewaltenteilung. Bundeskanzler Kiesinger/ Vizekanzler Willy Brandt, vielen Dank auch…

https://sicherungsblog.wordpress.com/2015/06/21/1968-wurde-der-whistleblower-paragraph-aus-dem-strafgesetzbuch-gestrichen/

Das hat sehr viel zu tun mit der Verfassungsschutz-gesteuerten Diskreditierung der Studentenbewegung. Ein Mittel dazu waren V-Leute, die entsprechende Brandsätze und Waffen „zur Hand hatten“ und gerne weitergaben.

»Die Studenten bedienten sich und setzten, von der Polizei zunächst nicht behindert, zahlreiche Springer-Auslieferungsfahrzeuge in Brand. Um so dramatischer machte sich später auf den Fernsehschirmen der Bürger das hell lodernde, Chaos signalisierende Feuer aus. Als unten auf der Straße der Agent provocateur des Verfassungsschutzes die Brandsätze verteilte, stand der für den Verfassungsschutz zuständige
Innensenator auf dem Dach des Hochhauses und schaute dem durch das Treiben seines hochkarätigen Agenten ausgelösten Großbrand mit anschließend gewaltsamem Polizeieinsatz zu.«13 (Andreas von Bülow, im Namen des Staates, fatalist)

Auch an die RAF? An den „2. Juni“, an die Kommune 1?

Ganz sicher, siehe Bommi Baumann, der das sehr anschaulich erläuterte.

Das verbindene Element ist die staatliche Beeinflussung des Terrors. Sie zieht sich seit den späten 1960er Jahren (Peter Urbach…) über den Schmücker-Mord (17 Jahre lang Prozesse, 3 Mal lebenslänglich, 3 Mal aufgehoben…), über die RAF-Gründung bis hin zur “Selbstenttarnung des NSU ” im Jahr 2011.

https://sicherungsblog.wordpress.com/2014/10/21/hintergrundinfos-gesteuerter-terrorismus-in-deutschland-teil-1

Wem nützt es? 

Die Antwort ist einfach: Denen, die einen autoritären Überwachungsstaat etablieren wollten, und dazu Gewalttaten provozierten, durch V-Leute. Spinner bewaffnen, und auch selbst mit Hand anlegen, wenn nötig. Denen, die Hand an die garantierten Grundrechte zu legen beabsichtigten.

gw4

Ob Baader selbst ein V-Mann war, oder nur gelenkt und beeinflusst wurde, das ist gar nicht entscheidend. Er agierte so, wie es sich der Tiefe Staat besser gar nicht hätte wünschen können: Eine ganze Protestbewegung wurde so zerstört und verlor sämtliche Sympathien bei der überwiegenden Mehrheit der Deutschen.

Eingerührt die Suppe von der Westberliner CIA-Filiale, das gehört unbedingt dazu. sonst versteht man es nicht, wer da sowohl den Verfassungsbruch 1968 erzwang als auch die Studentenbewegung dämonisierte.

Und das fehlt bei Wisnewski komplett.

Ende Teil 2.

Alliierte Vorbehaltsrechte bis zum Abschluss eines Friedensvertrages?

Ist der 2 + 4 – Vertrag ein Friedensvertrag?

Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung[2] mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der Zwei-plus-Vier-Vertrag das Ende derNachkriegszeit – Deutschland einschließlich Berlins ist infolgedessen endgültig von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit[3] – und ist ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa.[4] Der Vertrag wird als sogenannter Statusvertrag[5] angesehen, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.[6] 

http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Deutschlandvertrag von 1955 sah einen Friedensvertrag vor.

fosche60

Brauchen wir also keinen?

Wenn das hier stimmt:

Der Vertrag wird als sogenannter Statusvertrag[5] angesehen, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.[6] 

Warum will dann Griechenland Reparationen von uns?

grexit

http://www.spiegel.de/politik/ausland/griechenland-reparationsforderungen-koennten-noch-steigen-a-1027473.html

Da stimmt was nicht. Entweder ist der 2+4-Vertrag bindend für alle, dann ist er auch ein Friedensvertrag, oder jeder Kriegsgegner Deutschlands am 8.5.1945 kann Reparationen fordern, dann ist er kein Friedensvertrag.

Ist doch recht einfach. Oder etwa nicht?

Warum wurde zur Bedingung für die Teilsouveränität 1955 gemacht, dass die BRD Israel schon vorab Reparationsleistungen zahlte, einem Staat der 1945 gar nicht existierte?

Zur gleichen Zeit wurde das Luxemburger Abkommen verhandelt, in dem die Übernahme der Eingliederungskosten überlebender Juden und die Rückerstattung jüdischer Vermögenswerte vereinbart wurde. Die Ratifizierung des Londoner Schuldenabkommens und des Luxemburger Abkommens waren politische Vorbedingungen, um den Besatzungsstatus aufzuheben und die Souveränität der Bundesrepublik herbeizuführen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Londoner_Schuldenabkommen

Hatte man der BRD die zukünftige Finanzierung Israels gewissermassen auferlegt?

In der Präambel des Abkommens wurde anerkannt, dass Israel erhebliche finanzielle Lasten auf sich genommen hatte, um entwurzelte mittellose jüdische Flüchtlinge aus den ehemals von Deutschland beherrschten Gebieten anzusiedeln. Darum sicherte die Bundesrepublik Deutschland dem Staat Israel eine globale Erstattung von Eingliederungskosten in Höhe von 3,0 Milliarden DM (in heutiger Kaufkraft 7 Milliarden Euro) zu, die in Form von Warenlieferungen und Dienstleistungen innerhalb von 14 Jahren abgerufen werden konnten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Luxemburger_Abkommen

In einem 2. Protokoll sagte die Bundesrepublik weitere Leistungen im Wert von 450 Millionen DM an Israel zu, das diese Gelder weiterleiten sollte an die in der Conference on Jewish Material Claims against Germany zusammengeschlossenen Verbände. Damit sollte notleidenden jüdischen Verfolgten außerhalb des Staates Israel geholfen werden, denen dadurch mittelbar Teile des geraubten erbenlosen Vermögens von Opfern des Holocausts zugutekommen sollten. Die JCC sollte die „Dringlichkeit ihrer Bedürfnisse“ beurteilen und die Beträge „für Unterstützung, Eingliederung und Ansiedlung jüdischer Opfer“ verwenden.

Die Bundesregierung wurde zusätzlich beauftragt, 50 Millionen DM für jene Personen bereitzustellen, die im Sinne der Nürnberger Gesetze als Juden galten und verfolgt worden waren, sich aber nicht zum mosaischen Glauben bekannten. Die JCC hatte es abgelehnt, diese zu betreuen.

Das war dann ja mit den 14 Jahren Zahlungen in der Realität etwas anders als vereinbart. Noch heute bekommt Israel „stark verbilligte Schiffe“ und U-Boote.

Rüstungsdeal: Deutschland sponsert Israels Kriegsschiffe mit 300 Millionen

oder:

Montag, 11. Mai 2015

Millionenschwerer Rüstungsdeal Israel bestellt vier deutsche Kriegsschiffe

Deutsche Waffenexporte an Israel sind nicht unumstritten. Zuletzt sorgte die Lieferung von hochmodernen U-Booten für Zündstoff. Nun soll ein weiteres Rüstungsgeschäft folgen – mit umfassenden Gegenleistungen an Israel.

Die Frage ist wohl berechtigt:

Hatte man der BRD die zukünftige Finanzierung Israels gewissermassen auferlegt?

Wäre dem so, dann müsste es auch Sondergesetze geben, die § 5 GG einschränken. Die Finanzierungsgrundlage müsste dann gewissermassen geschützt werden, wenn zuviel „Fehler“ aufgedeckt würden.

Wir wollen das lieber gar nicht so genau wissen, 20 % reichen…

hilberg

Für ihn war der Holocaust kein „im Voraus geplanter, von einem Amt zentral organisierter Vernichtungsvorgang“.

http://derstandard.at/2987344/Raul-Hilberg-19262007

Ein wahrlich böser Gedanke. Mich schaudert…