Ein Junge haut ab aus dem Heim, versteckt sich bei einer Frau, wochenlang, bis die Polizei ihn dort wegholt.
Soweit die Darstellung der „Firma Wortmarke Polizei“ 😉
Seit Monaten nervt Jo Conrad auf allen moeglichen Eso- und Firma BRD-Kanaelen damit, dass er wegen Beihilfe angeklagt sei, er aber lediglich als Journalist ueber den Fall berichtet habe. Er wisse daher gar nicht, warum er wegen Beihilfe angeklagt sei.
Nach Verlegung/Verschiebung des 1. avisierten Gerichtstermines fand die Verhandlung letztlich nur an einem Tag statt, und endete mit einer Verurteilung:
Die linksradikalen Ruhrbarone, ein klassisches Antifa-Portal, haben eine „passende Bildunterschrift“ hinzugefuegt, welche ihren Linkssiff bestens entlarvt:
Glaubt an alles, außer an die Deutsche Weltkriegsschuld: Jo Conrad
Dort bei den Antideutschen ist es richtig eklig:
Nach dem Honigmann (Knast), Ernst Zündel (Tod), Ryke Geerd Hamer (Tod trotz Wunderheilerei) und den Netzfrauen (Stress wegen Urheberrechtsverstößen und wegen Weltungerechtigkeit) hat es nun Jo Conrad erwischt. Es vermeldet der Niederrheiner.
Meinungsfreiheitsfeinde von Links. Wie bei den Nazis. Oder bei den Kommunisten. Gelernt ist halt gelernt…
Johannes „Jo“ Conrad (59), einer der bekanntesten Verschwörungstheoretiker Deutschlands, wurde gestern vom Amtsgericht Wittmund (Niedersachsen) in einem Strafprozess wegen Entziehung eines Minderjährigen zu eine Geldstrafe von 70 Tagessätze a 60 Euro verurteilt.
Ebenso verurteilt wurde eine 55-jährige Frau, die ein halbes Jahr Haft ohne Bewährung erhielt. Es ging bei der Angelegenheit um einen damals 12-jährigen Jungen, der gerichtlich unter die Obhut des Jugendamtes gestellt wurde. Die Angeklagten, die dem Reichsbürger/Verschwörungstheoretiker-Milieu zuzurechnen sind, waren der Meinung, das Jugendamt würde nicht zum Besten des Kindes handeln, sondern andere Interessen verfolgen.
Obwohl beide Personen juristische Laien sind, haben sie anscheinend ihre Verteidigung selber organisiert und sich auf Formfehler wie vermeintlich falsche oder fehlende Ortsangaben und Adressen berufen, sowie auf einen angeblichen „rechtfertigenden Notstand“, der es geboten hätte, dem Kind Asyl vor dem Jugendamt zu gewähren.
Inwieweit Jo Conrad involviert war, sprich Beihilfe geleistet hat bei dem „illegalen Ausreisser-Asyl“, was er im Vorfeld entschieden bestritt, darauf geht der „Bericht“ der Linksfaschos von der Ruhr gar nicht ein.
Die Friesen-Zeitung:
Verschwörungstheoretiker und sogenannte „Reichsbürger“ gaben sich ein Stelldichein.
WITTMUND
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Im sonst so ruhigen und beschaulichen Amtsgericht Wittmund war am Dienstag nichts mehr normal. Der Strafprozess wegen Entziehung Minderjähriger im Fall D. lockte zahlreiche „Unterstützer“ der beiden Angeklagten, eine 55-jährige Frau aus Weyhe und ein 59-jähriger Mann aus Worpswede, in die Kreisstadt. Der Schöffengerichtssaal war bis auf den letzten Platz gefüllt, die Luft zum Schneiden dick, die Atmosphäre aufgeheizt.
Verschwörungstheoretiker und sogenannte „Reichsbürger“ gaben sich ein Stelldichein. Diejenigen, die im Gerichtssaal keinen Platz mehr bekamen, versammelten sich zu einer angemeldeten Demonstration direkt vor dem Eingang des Amtsgerichts. Über Lautsprecher wurden Reden gehalten, deshalb mussten die Fenster geschlossen bleiben. Der Saal wurde zur Sauna.
Etwas mehr als eine handvoll Demonstranten zog schließlich vor das Verlagsgebäude des Anzeiger für Harlingerland, warfen der Tageszeitung vor, an der Seite der Behörden zu stehen und Lügen im Fall D. zu verbreiten.
Auch im Gericht ging es hoch her. Das Verfahren wurde letztlich durchgezogen und endete mit der Verurteilung der beiden Angeklagten. Rechtskraft werden die Urteile – Haft- und Geldstrafe – aber wohl nicht erlangen, wie bereits angekündigt wurde.
Ist also noch nicht rechtskraeftig, wird es wohl auch nie werden. Berufung ist wahrscheinlich.
Die Verurteilten samt Chemtrail-Werner, das ganz harte Programm:
Am 15.8.2017 wurden Angela Masch und Jo Conrad im Amtsgericht Wittmund verurteilt. Das Verfahren zeigt, daß zwar rechtliches Gehör gegeben wird, aber kaum eine Rolle spielt, Anträge gestellt werden können, aber allesamt abgelehnt werden, usw. Im Gespräch zwischen Prozeßbeobachter Werner Altnickel, Angela Masch und Jo Conrad wird aufgezeigt, wie viel Angst die Amtspersonen davor hatten, daß jemand die Veranstaltung aufzeichnet. Die beiden letzten wurden 3 mal gefilzt. Ins Protokoll wurde nur aufgenommen, was dem Richter paßte.
Hier stand menschliches Handeln gegen herzlose Technokraten, die der Ansicht sind, daß nur staatliche Stellen darüber zu entscheiden haben, wie mit Kindern verfahren wird. Den Hinweisen für vielfache Mißhanldungen im Heim von Dave und seiner Schwester Pia spielte keine Rolle. Er wurde wieder dahin gebracht, wo große Gefahr für ihn bestand und besteht: In die Obhut des Jugendamts, in dessen Aufsicht Mißhandlungen dokumentiert sind, was aber keine Rolle spielte, daß der Junge Schutz suchte. Die Zeit, als Dave Möbius 3 Wochen bei Angela Masch war, ist die einzige dokumentierte Zeit, in dem es ihm gut ging. Zwei Jahre ist das her, seither gibt es keine Spur und auch vor Gericht war das Interesse am Wohl von Dave Möbius Null. In der Zeitung ein Artikel über Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker.
Im Anhang Plädoyers der Beklagten und weitere Texte zur Verhandlung
Conrad hat dort 16 Seiten Plaedoyers hochgeladen:
Conrad legt einen Staasangehoerigkeitsausweis vor, Lebenderklaerung etc., outet sich also als Reichsbuerger, „Mensch statt Person“-Spinner etc.
Kein Wunder, dass er keinen Anwalt hatte… welcher Anwalt tut sich das an?
Interessant ist dann, Seite 2, was Frau Masch sagte:
Wenn das so stimmt haette der Vater ebenfalls angeklagt werden muessen, bzw. als Zeuge gehoert werden muessen.
Es geht dann um sexuellen Missbrauch an den beiden Kindern, 11 und 12 Jahre alt damals, das sind sehr harte Beschuldigungen.
Sind die denn niemals polizeilich ueberprueft worden?
Haette Frau Masch diese Vorwuerfe des 11-jaehrigen Ausreissers ueberpruefen koennen, ohne den Jungen „verraten zu muessen“?
Wohl kaum. Sie befand sich offenbar in einer Zwickmuehle, aber die Rolle von Daves Vater erscheint mir dubios.
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Jo Conrad soll die Verbringung des Jungen zu ihr organisiert haben, was er bestreitet:
Welche Beweise hat denn die STA vorgebracht? Was hat der Polizist ausgesagt?
Das Gericht hat ausschließlich zu urteilen, ob ich dazu Beihilfe geleistet habe, Dave Möbius von seinem Vormund zu entziehen. Die Faktenlage ist eindeutig, daß dies nicht der Fall ist
Na da sind wir ja mal gespannt auf die Urteilsbegruendung, warum das Gericht „der Firma BRD“ das anders sah, und Conrad verurteilte.
Prozessbeobachter von der Antifa-Platform SSL gab es ebenfalls, siehe: https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=338.210
Der gute Jo hat in der Verhandlung mehrfach darauf hingewiesen, dass andere genauso schuldig sind wie er. Benannt hat er den Vater des Jungen und Altnickel. Der Staatsanwalt hat nur geantwortet, dass er sich bei der Verhandlung Notizen mache und die ja noch drankommen könnten. Der Altnickel hat das entweder nicht kapiert oder es nicht gehört.
Hoch die reichsdeutsche Solidarität.
Conrad war nur „Beifang“, liest man dort ebenfalls, aber es koennen noch weitere Beifaenge angeklagt werden?
Offenbar ist die Justiz bei weitem nicht ausgelastet, und hat fast endlos viele Kapazitaeten fuer Gedoens.
Mal sehen, was da noch kommt… verdeckte Aufzeichnungen gab es doch auch beim NSU-Prozess, haben da die Ertappten auch „DIEB“ gerufen, als der Richter eingriff?
Hätte sie dem Staatsanwalt nicht während der Verhandlung mehrfach vorgeworfen die Kamera gestohlen zu haben („Dieb! Dieb! Das ist Diebstahl!“) wäre sie auch da sicherlich wesentlich glimpflicher davon gekommen…
Stimmt das denn, oder hat sich das SSL das lediglich ausgedacht? Bewaehrung war drin, man bettelte um ein wenig Reue, aber da kam nix?
Was meinte denn Chemtrails-Werner dazu?
Die Anklage war vermutlich berechtigt, aber die Auswahl der Staatsanwaltschaft war willkuerlich?
Sieht so aus:
„Es haben sich mehrere bemueht, [einen Platz fuer den Ausreisser zu finden], aber nur ich stand vor Gericht“
Das ist ein Gestaendnis. Nicht mehr und nicht weniger.
„So blöd wie du dich grade stellst kannst du definitiv nicht wirklich sein, denn wofür den ganzen Cirkus, wenn denn der KV das Sorgerecht gehabt hätte?
Gut, belassen wir es hiermit, bevor du dich noch mehr um Kopf und Kragen redest, auch wenn es die hiesige Mehrzahl wohl wirklich nicht schnallt.
Es mag ja durchaus sein, dass Conrad ein wenig Pech hatte, dass es gerade ihn traf, und nicht andere auch. Aber er weiss schon, was Sache ist, und der Rest ist absurdes Theater in den alternativen Medien.