Vor 2 Tagen hatten wir auf Schachtschneider und Foschepoth verlinkt, ein Staatsrechts-Professor und ein Historiker.
Nachzutragen sind 2 Fundstücke dazu, Danke @anmerkung: Danisch hat offenbar einen Lesetip zu diesem Blog bekommen:
http://www.danisch.de/blog/2015/07/12/der-geheimdienst-staat-das-puzzlestuck-von-foschepoth/
Lesenswert!
Hadmut Danisch beschäftigt sich mit einem Vortrag von Foschepoth.
15:56 Die Grundrechte haben – und das ist jetzt eine Erkenntnis, die ganz von zentraler Bedeutung ist für unsere aktuelle Diskussion – die Grundrechte haben nur da noch eine Bedeutung, wo sie dem staatlich definierten Sicherheitsinteresse nicht mehr im Wege stehen.
Staatsschutz vor Bürgerrechten, so wurde das 1968 entschieden, als man den Rechtsstaat abschaffte… Vizekanzler war der hier:
2. Lesetip:
https://foschepoth.wordpress.com/2015/05/20/nsabnd-affare-ein-akt-der-unterwerfung/
BZ: Unterliegen die US-Geheimdienste in Deutschland überhaupt irgendwelchen Beschränkungen?
Foschepoth: Faktisch nein.
Wie man im aktuellen Spiegel nachlesen kann, hat die Bundesregierung sich auch bereitwillig unterworfen:
Warum das so ist, schreibt der NATO-spiegel natürlich nicht. Hat man auch nie erwartet, dort, ausgerechnet dort die wahren Hintergründe zu lesen…
Dann lieber Schachtschneider recycelt aus dem Jahr 2013, im Sonderheft bei Compact Juni 2015:
Und warum „Die NATO ist eine Mörderorganisation“ (gestern geblogt) vielleicht nicht ganz falsch ist, das hat damit zu tun:
Könnte man sagen, dass durch die Weiterentwicklung der NATO von einem Verteidigungsbündnis zu einem Aggressionsbündnis im Grunde die völkerrechtliche Grundlage für den deutschen NATO-Beitritt entfallen ist?
Ich würde es so sehen. dass diese Mitgliedschaft
in der NATO inzwischen rechtswidrig geworden ist. Aber, wenn wir dann ausscheiden. ob man darin einen feindlichen Akt sehen kann, ist noch eine weitere Frage. So weit würde ich nicht gehen.
Angriffskriege vorzubereiten ist verboten, es droht lebenslange Haftstrafe.
Laut Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Teilnahme an einem Angriffskrieg grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. Relevante Gesetze und Verträge sind dabei:
- Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
- Art. 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag): (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:
- Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg#Rechtslage_in_Deutschland
Sehen Sie, wenn wir einen Rechtsstaat hätten, dann wäre Exkanzler Schröder eingesperrt. Das halbe Verteidigungsministerium ebenfalls. Der Angriff auf Serbien war ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg. Der mit Lügen begründet wurde.
Nicht in Den Haag, sondern in der BRD.
Alle Tiere sind gleich. Nur die Schweine sind gleicher…